Deutsche Grundsteuer

+49 351 8988005
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Einheitswert-Aktenzeichen

Die bisherige Höhe der Grundsteuerzahlungen wurden mithilfe des Einheitswerts berechnet. Auch in Zukunft wird das bisherige Einheitswert-Aktenzeichen für die Feststellung des neuen Grundsteuerwertes benötigt. Entnehmen lässt sich das Einheitswert-Aktenzeichen dem Einheitswertbescheid.