Seitens der Finanzbehörden und hinsichtlich der Festsetzung der Grundsteuerhöhe, ist es wichtig, bestehende Eigentumsverhältnisse klar definiert zu klären. Anhand der Eigentumsverhältnisse lässt sich erkennen, ob sich ein Grundstück oder eine Immobilie im alleinigen Eigentum befindet, oder ob mehrere Personen (natürlich oder juristisch) Eigentum an dem Grundstück besitzen.
Wichtig zu klären, denn Eigentümer sind grundsätzlich auch Schuldner der Grundsteuer.
Die hierzu benötigten Informationen lassen sich dem Abschnitt „Erste Abteilung“ des Grundbuchauszugs entnehmen. Grundstückseigentümer werden hier mit ihren jeweiligen Anteilen aufgelistet.
Des Weiteren lassen sich diese Informationen dem bisherigen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid entnehmen. Jedoch lassen sich in diesen Unterlagen keine Angaben zur Verteilung der jeweiligen Anteile finden.