Deutsche Grundsteuer

+49 351 8988005
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Baudenkmal

Bei einigen Gebäuden kann es sich bereits um Baudenkmäler handeln. Welche dies sind, bestimmt das jeweilige Landesdenkmalschutzgesetz. 

Sollte es sich um ein solches Baudenkmal handeln, oder sich auf dem neu zu bewertenden Grundstück ein Baudenkmal befinden, so reduziert sich die anzusetzende Steuermesszahl entsprechend des im jeweiligen Bundesland gültigen Berechnungsmodells (Bundesmodell oder Landesmodell). 

Eine Übersicht der Reduzierung der Steuermesszahl bei Baudenkmälern: 

  • Steuermesszahl Bundesmodell – 10%
  • Steuermesszahl Baden-Württemberg – 10%
  • Steuermesszahl Bayern – 25%
  • Steuermesszahl Hamburg – 25%
  • Steuermesszahl Hessen – 25%
  • Steuermesszahl Niedersachsen – 25%
  • Steuermesszahl Saarland – 10%
  • Steuermesszahl Sachsen 10%