Deutsche Grundsteuer

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Bundesmodell (3-stufiges Verfahren)

Die Grundsteuer berechnete sich bisher in einem 3-stufigen Verfahren. Dieses Verfahren bleibt auch nach der Grundsteuerreform erhalten. Es ändern sich jedoch die für die Berechnung zugrundeliegenden Werte. Gemäß des Bundesmodells berechnet sich die Grundsteuer zukünftig in folgenden Stufen: 

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer 

  • Stufe 1: Ermittlung des Grundsteuerwertes
  • Stufe 2: Anwendung der Steuermesszahl und Berechnung des Grundsteuermessbetrags
  • Stufe 3: Anwendung des Hebesatzes der Kommune und Berechnung der Grundsteuer 

Die Stufen 1 und 2 fallen in die Zuständigkeit der Finanzämter. Entsprechende Feststellungsbescheide werden von dieser Seite aus erlassen. Die Stufe 2 hingegen ist dem Zuständigkeitsbereich der Gemeinden zuzuordnen. Diese erlassen den Grundsteuerbescheid.