Ein weiterer für die Berechnung des Grundsteuerwertes relevanter Wert. Das Baujahr eines Gebäudes gibt an, in welchem Jahr das Gebäude (Gebäudealter) bezugsfertig fertiggestellt wurde.
Angaben zum Baujahr lassen sich den Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag entnehmen sowie beim Katasteramt oder dem Bauamt anfragen.