Deutsche Grundsteuer

+49 351 8988005
+49 351 8988005

Aufkommensneutralität

Die sogenannte Aufkommensneutralität beschreibt die Zielsetzung, die mit der Grundsteuer verbundenen und für die Kommunen so wichtigen Steuereinnahmen auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleichzuhalten und den Städten und Gemeinden die damit verbundenen Einnahmen weiterhin zu garantieren, aber zeitgleich die Bürger insgesamt steuerlich nicht stärker zu belasten. 

Die Gesetzesbegründung zum Grundsteuer-Reformgesetz formuliert dies wie folgt: Ziel ist eine „verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer und der damit verbundenen Bewertung der Grundsteuerobjekte, um die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten“. Eine Prämisse um den Erfolg der Grundsteuerreform von Vornherein zu garantieren.