Das Abflussprinzip beschreibt die steuerliche Regelung, dass Ausgaben in dem Jahr zu erfassen sind, in dem sie auch getätigt wurden. Bei einer Überweisung gilt das Datum, an dem die Bank den Auftrag angenommen hat. Das Datum der Rechnungsstellung ist dabei nicht maßgeblich.
Das Abflussprinzip beschreibt die steuerliche Regelung, dass Ausgaben in dem Jahr zu erfassen sind, in dem sie auch getätigt wurden. Bei einer Überweisung gilt das Datum, an dem die Bank den Auftrag angenommen hat. Das Datum der Rechnungsstellung ist dabei nicht maßgeblich.