Grundsteuer steigt 2022: Für Landwirte und Hausbesitzer

Der Gesetzgeber reformiert eine der wichtigsten Einnahmequellen seiner Städte und Gemeinden noch in diesem Jahr. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärte, kommt nun durch die Neuregelung ein aufwendiger und komplexer Grundsteuerprozess auf die Steuerzahler zu. Auch für Landwirte und Hausbesitzer ist mit steigenden Steuersätzen zu rechnen. 

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet sowohl Grundbesitzern als auch Steuerberatern und Hausverwaltungen eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.

In unserem heutigen Blogbeitrag geben wir Landwirten und Hausbesitzern einen Überblick der wesentlichen Änderungen des Grundsteuergesetzes mit an die Hand und informieren Sie über die wichtigsten Daten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. 

Inhaltsverzeichnis: 

  • Die Grundsteuerreform 2022
  • Allgemeine Änderungen für Landwirte und Hausbesitzer
  • Die wichtigsten Daten für Landwirte 
  • Die wichtigsten Daten für Hausbesitzer
  • Die Herausforderung für Landwirte und Hausbesitzer
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Die Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuer stellt die bedeutendste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden dar. Das Steuergeld von rund 15 Mrd. Euro jährlich dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Büchereien und diverser Freizeiteinrichtungen. Aber auch für den Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen wie Straßen, Brücken und Radwegen ist die Grundsteuer eine maßgebliche Einnahmequelle. 

Bislang basierte die Berechnung der Grundsteuer auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten. So bezieht man sich im Westen Deutschlands auf Einheitswerte aus dem Jahr 1964, in den ostdeutschen Ländern hingegen sogar auf Werte von 1935. 

Werte, die sich seitdem jedoch sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben. Aber damit nicht genug, selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen können somit massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten. 

Die Folge ist eine Ungleichbehandlung des Steuerzahlers und laut Bundesverfassungsgericht eine nicht mehr hinzunehmende Gesetzeslage. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Gesetzeslage im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. 

Eine Situation die den Gesetzgeber zur Neuregelung der Grundsteuer 2022 zwang.

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Allgemeine Änderungen für Landwirte und Hausbesitzer

Die Reform der Grundsteuer bringt viele Neuerungen mit sich. Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 01. Januar 2022

Grundlegende Änderung der Berechnung ist das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete für den Grundstückswert und nicht mehr der vorherige Einheitswert. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes. 

Die Steuermesszahl wird zudem zunächst leicht gesenkt und den Gemeinden bleibt es freigestellt, die Hebesätze anzupassen und somit eventuell auftretende Verluste in den Gemeindekassen zu decken. 

Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer weiterhin in drei Schritten:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Dieses sogenannte Bundesmodell gilt für die Land- und Forstwirtschaft einheitlich in West und Ost. Durch die gesetzliche Neuregelung kommt es in den westdeutschen Bundesländern zukünftig zu einer Aufteilung der wirtschaftlichen Einheiten. Somit sind Wohngebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb einer land- und forstwirtschaftlich benutzt werden, ab dem 01.01.2022, dem Bereich des Grundvermögens zuzurechnen. 

In den ostdeutschen Bundesländern gibt es zudem eine Änderung der Nutzer- und Eigentümerbesteuerung. In Zukunft werden demnach nicht mehr länger die Nutzer zur Erklärungsabgabe verpflichtet, sondern die Eigentümer. 

Anders ist dies bei Hausbesitzern. Im Rahmen der Öffnungsklausel hat der Gesetzgeber eine Hintertür für die einzelnen Bundesländer geschaffen und sichert ihnen somit die Möglichkeit zu, eigene Berechnungsmodelle zu verwenden. Ein notwendiger Kompromiss, damit eine neues Gesetz überhaupt rechtzeitig auf den Weg gebracht werden konnte. Des Weiteren kann es zu einer Unterscheidung zwischen dem Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren kommen, sofern es sich um geschäftlich genutzt Gebäude handelt oder nicht. 

Erst ab dem 01. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer zu zahlen. Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten. 

Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen. 

Da jedoch in den letzten Jahrzehnten teils hohe Wertsteigerungen nicht berücksichtigt wurden, kann es in vielen Fällen zu höheren Steuerzahlungen kommen. Besonders dadurch, dass die aktuelle Grundsteuerregelung sehr ungleiche Zahlungen vorsieht, kann dies nach der Anpassung bei einigen höhere Zahlungen, bei anderen wiederum nur marginale Veränderungen verursachen. Dies Betrifft vor allem Landwirte und Hausbesitzer in Lagen, die in den letzten Jahren bedeutend an Beliebtheit gewonnen haben. 

 

Die wichtigsten Daten für land- und forstwirtschaftliche Flächen (LuF) und Betriebe 

Wesentliche Grundangaben die Landwirte dieses Jahr in Ihrer Feststellungserklärung zu berücksichtigen haben sind folgende: 

  • 16-stelliges Einheitswert.Aktenzeichen 
  • Lagefinanzamt 
  • Lage des Betriebs bzw. Lage des Flurstücks
  • Angaben zu einzelnen LuF-Flurstücken

 

Die wichtigsten Daten für Hausbesitzer (Grundvermögen) 

Gleiches gilt für Hausbesitzer. Hier werden jedoch leicht abweichende Grundangaben von denen für Landwirte für die Feststellungserklärung gefordert: 

  • 16-stelliges Einheitswert.Aktenzeichen 
  • Lagefinanzamt
  • Lage des Grundstücks
  • Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Angaben zum Grund- und Boden 
  • Wohnfläche von Gebäuden 
  • Nutzfläche von Gebäuden 

 

Weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform im Allgemeinen, zur zukünftigen Berechnung und wichtige Informationen für Landwirte und Hausbesitzer erhalten Sie direkt über unserer Webseite DeutscheGrundsteuer.de, in unseren Checklisten oder in unseren Ratgebern sowie Blogbeiträgen.

 

Die Herausforderung für Landwirte und Hausbesitzer 

Jeder Immobilien- oder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundstücksneubewertung zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Das betrifft auch Landwirte und Hausbesitzer. 

Feststellungstermin ist der 01. Januar 2022. Dies betrifft somit rund 31,7 Millionen einzelne wirtschaftliche Einheiten, für die nur 4 Monate Zeit bleibt. Dabei sind die genauen Anforderungen bis zum jetzigen Zeitpunkt vom Gesetzgeber weiterhin teilweise ungeklärt. 

Ein sehr straffer Zeitplan und für die meist Eigentümer ohne Beistand durch einen Steuerberater kaum zu bewältigen.

Auf den Großteil der deutschen Steuerberater kommt somit also eine außerordentliche Belastung zu. Zeitaufwendige Vorbereitungsarbeiten, interne Schulungen und ständig drohender Personalmangel erschweren die Lage.

Die Erstellung der Grundsteuererklärung steht somit für einen Großteil der Steuerberater nicht annähernd im Kosten-Nutzen-Verhältnis und bringt eine Reihe weiterer Probleme mit sich. Zumal die Erstellung der Grundsteuererklärung 2022 eine einmalig zu entrichtende Tätigkeit mit hohem Arbeitsaufwand darstellt, die in den nächsten Jahren vorerst nicht wieder aufkommen wird. 

 

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren. 

Wir verstehen, wenn Sie sich den Herausforderungen der Grundsteuererklärung 2022 nicht gewachsen fühlen. Aber keine Sorge – wir sind für Sie da! Und bieten Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022. Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung und gewährleisten Darüber hinaus die Prüfung des Steuerbescheids im Nachgang. 

Zu einem kostengünstigen Festpreis von nur 139 Euro bietet Ihnen unsere Kanzlei eine weitreichende und fachkompetente Beratung, Planung und Umsetzung. Damit unterbieten wir das durchschnittliche deutsche Steuerberater-Honorar laut Vergütungsordnung um rund 90 Prozent. 

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen digital
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer 2022 – Was Sie als Steuerberater alles beachten sollten!

Die Grundsteuerreform 2022 verursacht nicht nur zusätzlichen Aufwand bei Immobilieneigentümern und Grundstücksbesitzern. Besonders bei deren Steuerberatern wird sich der Aufwand in deutlich erheblicher und komplexerer Weise darstellen. 

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.

Wir helfen Steuerberatern und Ihren Mandanten bei der Vorbereitung sowie Umsetzung und Abgabe der Feststellungserklärung und begleiten Sie durch den Grundsteuerprozess. 

Im Folgenden bieten wir Steuerberatern einen zusammenfassenden Überblick zur Grundsteuerreform 2022 und geben Ihnen wichtige Ratschläge und Tipps, die Sie bereits jetzt umsetzen können. 

 

Inhaltsverzeichnis: 

  • Hintergrund: Die Grundsteuerreform 2022
  • Neuregelung im Jahr 2022 – Was bedeutet das für Steuerberater und deren Mandanten?
  • Die wichtigsten Schritt kurz zusammengefasst 
  • Die wichtigsten Termine immer im Blick
  • Relevante Daten für die Grundsteuererklärung Ihrer Mandanten
  • Die Herausforderung für Steuerberater und deren Mandanten
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Hintergrund: Die Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuer stellt die bedeutendste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden dar. Das Steuergeld von rund 15 Mrd. Euro jährlich dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Büchereien und diverser Freizeiteinrichtungen. Aber auch für den Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen wie Straßen, Brücken und Radwegen ist die Grundsteuer eine maßgebliche Einnahmequelle. 

Bislang berechnet sich die Grundsteuer auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten. So bezieht man sich im Westen Deutschlands auf Einheitswerte aus dem Jahr 1964, in den ostdeutschen Ländern hingegen sogar auf Werte von 1935. 

Werte, die sich seitdem jedoch sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben. Aber damit nicht genug, selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen können somit massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten. 

Die Folge ist eine Ungleichbehandlung des Steuerzahlers und laut Bundesverfassungsgericht eine nicht mehr hinzunehmende Gesetzeslage. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Gesetzeslage im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. 

Eine Situation die den Gesetzgeber zur Neuregelung der Grundsteuer zwang. 

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Neuregelung im Jahr 2022 – Was bedeutet das für Steuerberater und deren Mandanten?

Das Grundsteuer-Reformgesetz bringt eine Reihe neuer Regelungen und Fristen für Eigentümerinnen und Eigentümer mit sich. Die wichtigsten Änderungen für Sie im Überblick. 

Im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. 

Hierfür kann das ELSTER Portal verwendet werden. Die Übermittlung auf elektronischem Wege ist dabei verpflichtend. Einer Ausnahme kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden.

Durch die Reform wird eine deutlich gerechtere Berechnungsmethode als bisher zugrunde gelegt, was den Steuerzahlen zunächst einmal freuen sollte. Des Weiteren besteht das Ziel darin, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich bleibt. Zeitgleich soll eine insgesamt höhere Steuerbelastung der Bürger*innen verhindert werden. 

Zwar handelt es sich weitestgehend um eine bundeseinheitliche Regelung, dennoch bestand im Rahmen einer sogenannten „Öffnungsklausel“ für die einzelnen Länder die Möglichkeit, eigene Grundsteuermodelle einzuführen. Von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen. 

Erst ab dem 01. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer zu zahlen. Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten. 

Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen. 

Weiterführende Informationen zur Reform der Grundsteuer im Allgemeinen, zur zukünftigen Berechnung der Grundsteuer und wichtige Informationen für Ihre Mandanten erhalten Sie direkt über unserer Webseite DeutscheGrundsteuer.de, in unseren Checklisten oder in unseren Ratgebern sowie Blogbeiträgen. 

Die wichtigsten Schritte kurz zusammengefasst

Damit Sie und Ihre Mandanten sich bereits frühestmöglich auf die neue Gesetzesreform einstellen und vorbereiten können, haben wir Ihnen die wichtigsten Schritte noch einmal kurz zusammengefasst:

  1. Schritt: Bereiten Sie Ihre Kanzlei auf die kommenden Aufgaben vor
  2. Schritt: Informieren Sie Ihre betroffenen Mandanten und Mandantinnen über die anstehende Reform
  3. Schritt: Tragen Sie alle benötigten und relevanten Daten für die Erfassung zusammen
  4. Schritt: Erstellen Sie die Grundsteuererklärung 
  5. Schritt: Übermitteln Sie die Feststellungserklärung an die zuständige Finanzbehörde
  6. Schritt: Umgehende Prüfung des Steuerbescheids Ihrer Mandanten

Die wichtigsten Termine immer im Blick

  • Stichtag 01. Januar 2022, Start der Hauptfeststellung 
  • 01. Juli – 31. Oktober 2022, Zeitraum für die elektronische Übermittlung der Grundsteuererklärung
  • 01. Januar 2025, ab diesem Termin wird die neue Grundsteuer erhob
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Relevante Daten für die Grundsteuererklärung Ihrer Mandanten

Stellen Sie sicher, dass Sie von Anfang an fortlaufend die relevanten Daten für die Grundsteuererklärung Ihrer Mandanten erfassen. Sollten Ihnen und Ihren Mandanten diese Daten nicht vorliegen, müssen diese zusätzlich nochmals beantragt werden. Dies kostet unnötig Zeit und sollte daher frühestmöglich erledigt werden. 

Für die Steuererklärung relevante Daten:

  • 16-stelliges Einheitswert-Aktenzeichen aus früheren Grundsteuerbescheiden oder Einheitswertbescheiden
  • Zuständiges Finanzamt- Lage des Grundstücks bzw. des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft 
  • Gemarkung, Flur und Flurstück des Grundvermögens 
  • Eigentumsverhältnisse 
  • Grundstücksart (unbebaut, Wohngrundstück, andere Bebauung)
  • Fläche des Grundstücks
  • ggf. Wohnfläche bzw. Grundfläche des Gebäudes 
  • mehrere Gemeinden (Ja/Nein)
  • Mieteigentumsanteil (Zähler/Nenner) 
  • Nutzungsart
  • Baudenkmal (Ja/Nein)
  • ggf. Abbruchverpflichtung

Die Herausforderung für Steuerberater und deren Mandanten

Jeder Immobilien- oder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundstücksneubewertung zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Dies betrifft somit rund 31,7 Millionen einzelne wirtschaftliche Einheiten, für die ab Juli 2022 nur 4 Monate Zeit bleibt. Dabei sind die genauen Anforderungen bis zum jetzigen Zeitpunkt vom Gesetzgeber weiterhin ungeklärt. 

Ein sehr straffer Zeitplan und für die meist ohnehin schon ausgelasteten Steuerberater daher kaum realisierbar. Hinzukommen zeitaufwendige Vorbereitungsarbeiten, interne Schulungen und ständig drohender Personalmangel. 

Die Erstellung der Grundsteuererklärung steht somit für einen Großteil der Steuerberater nicht annähernd im Kosten-Nutzen-Verhältnis und bringt eine Reihe weiterer Probleme mit sich. Zumal die Erstellung der Grundsteuererklärung eine einmalig zu entrichtende Tätigkeit mit hohem Arbeitsaufwand darstellt, die in den nächsten Jahren vorerst nicht wieder aufkommen wird. 

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022 

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren. 

Wir verstehen, wenn Sie sich den Herausforderungen der Grundsteuererklärung 2022 nicht gewachsen fühlen. Aber keine Sorge – wir sind für Sie da! Und bieten Steuerberatern und Ihren Mandanten professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022. Wir erstellen für Ihre Mandanten die Grundsteuererklärung und gewährleisten Darüber hinaus die Prüfung des Steuerbescheids im Nachgang. 

Zu einem kostengünstigen Festpreis von nur 139 Euro bietet Ihnen unsere Kanzlei eine weitreichende und fachkompetente Beratung, Planung und Umsetzung. Damit unterbieten wir das durchschnittliche deutsche Steuerberater-Honorar laut Vergütungsordnung um rund 90 Prozent. 

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Ihre Mandanten erwartet eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Akkreditieren Sie sich als Partner von DeutscheGrundsteuer.de
  2. Wir garantieren Ihnen vertraglich 100% Mandantensicherheit 
  3. Ihre Sie erhalten sämtliches Material zur Information und Beantwortung von Fragen für Ihre Mandanten
  4. Ihre Mandanten beauftragen uns mit der Erstellung der Grundsteuererklärung
  5. Die Erstellung der Grundsteuererklärung samt Prüfung des Bescheids wird von uns für Ihre Mandanten übernommen.

 

Ihre exklusiven Vorteile als Steuerberater 

Ganz egal ob Selbstständiger oder Kanzlei – besonders als Steuerberater profitieren auch Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Informationspaket und Muster-Anschreiben für Ihre Mandanten 

Als Steuerberater sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Mandanten über die Grundsteuerreform und die Abgabe der Grundsteuererklärung zu informieren. Wir stellen Ihnen alle Informationen sowie Fragen-Und-Antworten kostenfrei zur Verfügung. 

Mandantenbindung durch Empfehlung von exzellentem Service stärken 

Gehen Sie mit Verantwortungsbewusstsein voran und empfehlen Sie Ihren Mandanten unseren exzellenten Service. Ihre Mandanten werden beeindruckt sein und Ihnen, als Ihr vertrauter Steuerberater, für die Empfehlung unserer Dienstleistung danken. 

Zeit und Aufwand sparen für eine einmalige Erklärung 

Sparen Sie sich durch unsere Zusammenarbeit erheblichen Aufwand in der Information, Kommunikation, Erstellung und Prüfung der Grundsteuererklärungen Ihrer Mandanten. 

Vollumfänglicher und garantierter Mandantenschutz

Als akkreditierter Partner erhalten Sie von uns einen vollumfänglichen und garantierten Mandantenschutz – versichern Sie sich, dass wir nicht weitergehend mit Ihren Mandanten arbeiten werden. 

 

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuerreform 2022 – Die verschiedenen Grundsteuermodelle im Überblick

Ziel der Grundsteuerreform 2022 sollte es sein, eine einheitliche und gerechtere Regelung für die Erhebung der Grundsteuer zu schaffen. Verhältnismäßig schnell musste der Gesetzgeber jedoch feststellen, dass eine erfolgreiche Neuregelung, in der zur Verfügung stehenden Zeit, Kompromisse alle Beteiligten erfordert. Aus diesem Grund wurde mit der Öffnungsklausel eine Hintertüre zur abweichenden Regelung geschaffen. Die Option der Öffnungsklausel garantiert somit ein Fortbestehen der deutschen Grundsteuer und der wichtigsten Einnahmequelle für Städte und Gemeinden.

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.

Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr über die verschiedenen Grundsteuermodelle und wie sich die Berechnung der Grundsteuer in den einzelnen Bundesländern zukünftig zusammensetzen wird. 

 

Inhaltsverzeichnis: 

  • Grundsteuerreform 2022
  • Das Bundesmodell 
  • Die Grundsteuermodelle der Länder im Überblick
  • Risiko – Öffnungsklausel und Flächenmodell 
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerregelungen für verfassungswidrig und zwang den Gesetzgeber somit zum Handeln. Nur ein Jahr später kam die legislative Kraft ihrer Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen nach und brachte mit dem Grundsteuer-Reformgesetz ein deutlich gerechteres Gesetzespaket auf den Weg. 2022 – weitere drei Jahre später – beginnt nun die Umsetzung. 

Hauptfeststellungstermin ist der 01. Januar 2022, jedoch erst ab dem 01. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer 2022 dann auch zu zahlen. Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen.

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Das Bundesmodell

Auch in Zukunft wird sich die Grundsteuer weiterhin in drei Schritten berechnen. Man spricht bei diesem Verfahren von dem sogenannten Bundesmodell:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Grundlegende Änderung der Berechnung ist das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete für den Grundstückswert und nicht mehr der vorherige Einheitswert. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes. 

Die Steuermesszahl wird zudem zunächst leicht gesenkt und den Gemeinden bleibt es freigestellt, die Hebesätze anzupassen und somit eventuell auftretende Verluste in den Gemeindekassen zu decken. 

 

Die Grundsteuermodelle der Länder im Überblick

Zwar handelt es sich weitestgehend um eine bundeseinheitliche Regelung, dennoch bestand im Rahmen einer sogenannten „Öffnungsklausel“ für die einzelnen Länder die Möglichkeit, eigene Grundsteuermodelle einzuführen. Ein Kompromiss bei der Anpassung des Grundgesetzes, ohne den das Gelingen der Reform fraglich gewesen wäre. Die Konsequenz hätte den Ausfall von Steuergeldern in Milliardenhöhe und verheerende Konsequenzen für die Kommunen bedeutet.

9 der 16 Bundesländer setzten auf das vom Bundesgesetzgeber vorgegeben Bundesmodell. Diese Länder sind: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen, und Schleswig-Holstein.

Verschaffen Sie sich einen Überblick, welche Bundesländer auf ein eigenes Modell setzen und welche Regelungen zukünftig in Ihrem Bundesland gelten: 

 

Grundsteuer Baden-Württemberg 

In Baden-Württemberg findet das modifiziertes Bodenwertmodell Verwendung. Der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche sind Basis der Feststellung. Die Bebauungsart spielt dabei grundsätzlich keine Rolle. Anders als beim Bundesmodell. 

 

Grundsteuer Bayern

Das Flächenmodell wird zukünftig in Bayern verwendet. Die Grundsteuerbestimmung erfolgt auf Grundlage von Grundstücks- und Gebäudefläche sowie Hebesatz und Nutzungsart. Immobilien- und Grundstückswert werden bei der Berechnung in Bayern nicht berücksichtigt. 

 

Grundsteuer Hamburg

Hamburg führt das Wohnlagenmodell ein. Wohnlage, Grundstücksfläche und Nutzfläche werden  hierbei als wesentliche Faktoren berücksichtigt. Auf den Bodenrichtwert wollten die Hamburger sich nicht beziehen. Dabei zeigen sich besonders in Ballungsräumen wie Hamburg immer wieder starke Diskrepanzen im Richtwert zwischen den einzelnen Stadtteilen. 

 

Grundsteuer Hessen

In Hessen findet das Flächen-Faktor-Modell Verwendung. Die Wohn- und Grundstücksfläche sowie Lage und Nutzart sind Basis der Feststellung. Das Bundesland setzt auf einen „schwächeren” Bodenrichtwert, dieser soll hier nicht so stark ins Gewicht fallen, wie beispielsweise beim Bundesmodell. Neben dem Bodenrichtwert des Grundstücks bezieht man sich hier zusätzlich auf einen durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde.

 

Grundsteuer Niedersachsen 

Flächen-Lage-Modell nennt sich die Berechnung in Niedersachsen. Dabei werden wertbildende, interkommunale Faktoren und die Grundstücksfläche berücksichtigt. Auch hier wirkt sich der Bodenrichtwert in geringerem Maßen auf die Höhe der Grundsteuer aus.

 

Grundsteuer Saarland und Grundsteuer Sachsen

Das Saarland und Sachsen verwenden weitestgehend die Regelungen des Bundesmodells. Lediglich deren Steuermesszahlen weichen vom Bundesmodell ab und unterscheiden sich je nach Nutzungsart der Gebäude oder des Grundstücks. Man spricht auch von einem modifiziertem Bundesmodell.

Detaillierte Informationen zur einzelnen Berechnung der Modelle finden Sie auf unserer Webseite DeutscheGrundsteuer.de oder Sie kontaktieren uns direkt und wir beantworten all Ihre Fragen persönlich. 

 

Risiko – Öffnungsklausel und Flächenmodell 

Im Rahmen der Öffnungsklausel erteilt der Bundesgesetzgeber den einzelnen Ländern die Befugnis zur Gestaltung eigener Grundsteuerregelungen und garantiert somit das Fortbestehen der Grundsteuer und damit verbundener Einnahmen, die andernfalls hätten vom Bund selbst gedeckt werden müssen.  

Ein kurzfristiger Erfolg, dennoch birgt diese Hintertür in Zukunft große Risiken. Denn Kritiker der Öffnungsklausel verweisen immer wieder auf die Gefahr einer Einführung des Flächenmodells in Bayern.

Zum besseren Verständnis ist der Länderfinanzausgleich zu erwähnen. Dieser gleicht die unterschiedliche Finanzkraft der Bundesländer aus und bestimmt sich nicht zuletzt maßgeblich an den Grundsteuereinnahmen der Kommunen. Änderungen im Bereich der Grundsteuer wirken sich daher unmittelbar auf den Länderfinanzausgleich aus. Zwar berechnet sich der Länderfinanzausgleich ausschließlich auf Grundlage der bundeseinheitlichen Regelung (Bundesmodell) und ist losgelöst von etwaigen Landesregierungen, doch ist das Flächenmodell des Freistaats Bayern so speziell, dass eine Berechnung anhand des Bundesmodells nicht einfach so möglich wäre.

Sollte das CDU-geführte Bundesland auf die Umsetzung des Flächenmodells beharren, so werden erste Klagen unter Garantie nicht lange auf sich warten lassen. Denn eine Berechnung nach dem Flächenmodell kann durchaus als ungerecht empfunden werden. Fraglich also, ob das bayerische Grundsteuergesetz einer Prüfung vor dem Bundesverfassungsgericht standhalten könnte und ob nicht weitere Bundesländer ihre Modelle gemäß der Öffnungsklausel auf den Prüfstand stellen müssten. Ein Scheitern der  Reform der Grundsteuer könnte noch vor dem eigentlichen Inkrafttreten drohen!

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022 

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren. 

Wir verstehen, wenn Sie sich den Herausforderungen der Grundsteuererklärung 2022 nicht gewachsen fühlen. Aber keine Sorge – wir sind für Sie da! Und bieten Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022. Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung und gewährleisten Darüber hinaus die Prüfung des Steuerbescheids im Nachgang. 

Zu einem kostengünstigen Festpreis von nur 139 Euro bietet Ihnen unsere Kanzlei eine weitreichende und fachkompetente Beratung, Planung und Umsetzung. Damit unterbieten wir das durchschnittliche deutsche Steuerberater-Honorar laut Vergütungsordnung um rund 90 Prozent. 

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen digital
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

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Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer 2022 – So berechnet sich das Bundesmodell

Ungerecht, überholt, veraltet – all diese Bezeichnungen treffen auf die bisherige Berechnung der Grundsteuer zu. Dabei stellt die Grundsteuer eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden dar und finanziert öffentliche Einrichtungen sowie den Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen. Werte die nicht in Verbindung mit solch wichtigen Steuerzahlungen stehen sollten!

Streng genommen sind es die sogenannten Einheitswerte, die zu einer schlussendlich verfassungswidrigen Festsetzung der Grundsteuer nach dem alten Modell führen. Aus diesem Grund hat man den Gesetzgeber zur Neuregelung der Grundsteuer gezwungen und reformiert ab diesem Jahr die zukünftige Berechnung grundlegend. 

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.

Der heutige Blogbeitrag beschäftigt sich im Folgenden mit der Grundsteuerberechnung nach dem Bundesmodell und verweist auf die wichtigsten Änderungen, welche die Reform hinsichtlich der zukünftigen Berechnung mit sich bringt. 

 

Inhaltsverzeichnis: 

  • Wie berechnet sich die Grundsteuer in Zukunft? 
  • Die drei wesentliche Berechnungsschritte des Bundesmodells im Detail
  • Ertragswert- und Sachwertverfahren
  • Bedeutet Bundesmodell gleichzeitig bundeseinheitliche Regelung? 
  • Die Herausforderung der Grundsteuerreform 2022
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Wie berechnet sich die Grundsteuer in Zukunft?

Bislang berechnete sich die Grundsteuer in einem mehrstufigen Verfahren auf Grundlage des Einheitswerts. Ein von den Finanzämtern gesondert festgelegter Grundstückswert. Multipliziert wird der Einheitswert mit der vom Bund gesetzlich festgelegten Steuermesszahl und den über die Gemeinden geregelten Hebesatz. Doch gerade diese Einheitswerte aus den Jahren 1964, respektive 1935, haben sich seitdem sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt, was eine Reihe ungleicher und ungerechter Folgen für die Steuerzahler nach sich zieht.

Auch in Zukunft wird sich die Grundsteuer weiterhin in drei Schritten berechnen. Man spricht bei diesem Verfahren von dem sogenannten Bundesmodell:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Grundlegende Änderung der Berechnung ist das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete für den Grundstückswert und nicht mehr der vorherige Einheitswert. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes. 

Die Steuermesszahl wird zudem zunächst leicht gesenkt und den Gemeinden bleibt es freigestellt, die Hebesätze anzupassen und somit eventuell auftretende Verluste in den Gemeindekassen zu decken. 

Erhalten Sie Ihr unverbindliches Angebot zur Grundsteuererklärung

Die drei wesentlichen Berechnungsschritte des Bundesmodells im Detail 

 

Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwerts

Wie bereits angesprochen, wesentliche Faktoren für die Berechnung des Grundsteuerwerts werden zukünftig der Bodenrichtwert und die Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete sein. Abhängig ist die Nettokaltmiete dabei unter anderem von der Mietniveaustufe der zuständigen Gemeinde. Dies bedeutet, dass die Mietniveaustufe in Gemeinden mit einem durchschnittlich höheren Mietspiegel ebenfalls höher ausfällt.

Eine entsprechende Zuordnung der einzelnen Mietniveaustufen erfolgte zwischenzeitlich bereits durch das Bundesfinanzministerium auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamtes in allen 16 Bundesländern. Einzusehen sind diese über die Mietniveau-Einstufungsverordnung. Die jeweiligen Bodenrichtwerte lassen sich wiederum im Bodenrichtwertinformationssystem der Länder recherchieren. 

Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes. 

 

Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung 

Das Zugrunde legen der Einheitswerte aus den Jahren 1935 beziehungsweise 1964 für die bisherige Berechnung hatte zur Folge, dass Wertsteigerungen nicht ansatzweise angemessen berücksichtigt wurden. Hierzu findet in der neuen Berechnung ein kräftiger Ausgleich statt. 

Somit wird die Steuermesszahl für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum von vorherigen 0,35 Prozent auf nur noch 0,031 Prozent gesenkt. Für Nichtwohngrundstücke wie Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzt Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke sieht die Neuregelung eine Senkung auf 0,034 Prozent vor. Eine leicht geringere Senkung als die der Wohnungsgrundstücke. 

Steuermindernd wirkt sich die Reform der Grundsteuer auch für den sozialen Wohnungsbau sowie das kommunale und genossenschaftliche Wohnen aus. Etwaige Gesellschaften können einen zusätzlichen Abschlag von rund 25 Prozent bei der Steuermesszahl erwarten. 

 

Schritt 3: Anpassen der Hebesätze durch die Gemeinden

Zielsetzung des Bundes ist es, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleichzuhalten und den Städten und Gemeinden die damit verbundenen Einnahmen weiterhin zu garantieren, aber zeitgleich die Bürger insgesamt steuerlich nicht stärker zu belasten.

Sollte es dennoch dazu kommen, dass sich in Zukunft das Grundsteueraufkommen einzelner Gemeinden durch die Reform erheblich verändert, besteht für sie die Möglichkeit, die Hebesätze anzupassen. 

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist eine starke Bereitschaft der Städte und Gemeinden zu erkennen, von dieser Regelung Gebrauch zu machen und nicht eigennützig auf Kosten der Steuerzahler zu handeln. Eine starke Erhöhung der Grundsteuer wäre ohnehin nicht politisch vermittelbar, erfolgt die Gesetzesreform doch schon im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Neuregelung, nachdem das bisherige Grundsteuergesetz nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stand. 

 

Ertragswert- und Sachwertverfahren

Bei der Berechnung nach dem Bundesmodell wird zukünftig zwischen dem sogenannten Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren unterschieden. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum haben das Ertragswertverfahren für die Berechnung des Feststellungswerts anzuwenden. Dabei handelt es sich um Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent dem Wohnzweck dienen. 

Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Grundstücke, die zu 80 Prozent oder mehr betrieblichen und öffentlichen Zwecken dienen. 

 

Bedeutet Bundesmodell gleichzeitig bundeseinheitliche Regelung?

Nein. – Zwar handelt es sich weitestgehend um eine bundeseinheitliche Regelung, dennoch bestand im Rahmen einer sogenannten „Öffnungsklausel“ für die einzelnen Länder die Möglichkeit, eigene Grundsteuermodelle einzuführen. Ein Kompromiss bei der Anpassung des Grundgesetzes, ohne den das Gelingen der Reform fraglich gewesen wäre. Die Konsequenz hätte den Ausfall von Steuergeldern in Milliardenhöhe und verheerende Konsequenzen für die Kommunen bedeutet. Von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen.

Detaillierter Informationen zu den Themen Bundesmodell sowie Öffnungsklausel und den einzelnen Berechnungsmodellen der Bundesländer finden Sie auf unserer Webseite DeutscheGrundsteuer.de oder in unseren weiteren Ratgebern und ausführlichen Blogbeiträgen.

 

Die Herausforderung der Grundsteuerreform 2022

Jeder Immobilien- oder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundstücksneubewertung zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. 

Feststellungstermin ist der 01. Januar 2022. Dies betrifft somit rund 31,7 Millionen einzelne wirtschaftliche Einheiten, für die nur 4 Monate Zeit bleibt. Dabei sind die genauen Anforderungen bis zum jetzigen Zeitpunkt vom Gesetzgeber weiterhin teilweise ungeklärt. 

Ein sehr straffer Zeitplan und für die meisten Eigentümerinnen und Eigentümer ohne Beistand durch einen Steuerberater kaum zu bewältigen.

Auf den Großteil der deutschen Steuerberater kommt somit also eine außerordentliche Belastung zu. Zeitaufwendige Vorbereitungsarbeiten, interne Schulungen und ständig drohender Personalmangel erschweren die Lage.

Die Erstellung der Grundsteuererklärung steht somit für einen Großteil der Steuerberater nicht annähernd im Kosten-Nutzen-Verhältnis und bringt eine Reihe weiterer Probleme mit sich. Zumal die Erstellung der Grundsteuererklärung 2022 eine einmalig zu entrichtende Tätigkeit mit hohem Arbeitsaufwand darstellt, die in den nächsten Jahren vorerst nicht wieder aufkommen wird. 

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022 

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren. 

Wir verstehen, wenn Sie sich den Herausforderungen der Grundsteuererklärung 2022 nicht gewachsen fühlen. Aber keine Sorge – wir sind für Sie da! Und bieten Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022. Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung und gewährleisten Darüber hinaus die Prüfung des Steuerbescheids im Nachgang. 

Zu einem kostengünstigen Festpreis von nur 139 Euro bietet Ihnen unsere Kanzlei eine weitreichende und fachkompetente Beratung, Planung und Umsetzung. Damit unterbieten wir das durchschnittliche deutsche Steuerberater-Honorar laut Vergütungsordnung um rund 90 Prozent. 

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

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Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer für Immobilien – Alle wichtigen Infos im Überblick

2022 startet die neue Grundsteuerreform und Immobilieneigentümer sollten daher nun dringend handeln. Zwar scheint die Abgabefrist für die Feststellungserklärung noch in weiter Ferne zu liegen, doch besonders jetzt können Steuerpflichtige wichtige Zeit gewinnen und sich einen Überblick über die zu erbringenden Daten verschaffen. 

Vor Kurzem wurde durch die Finanzbehörden der Länder eine allgemeine Bekanntmachung der Reform der Grundsteuer und der damit zu erbringenden Grundsteuererklärung 2022 herausgegeben. Setzen Sie sich jetzt schnellstmöglich mit den Änderungen und Ihren Pflichten auseinander. 

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet sowohl Grundbesitzern als auch Steuerberatern und Hausverwaltungen eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.

Unser Beitrag fasst die wichtigsten Informationen für Immobilieneigentümer zusammen und bietet einen hervorragenden Überblick der sich in diesem Jahr ergebenden Pflichten und Aufgaben. 

 

Inhaltsverzeichnis: 

  • Die Grundsteuer 
  • Die Grundsteuerreform 2022
  • Änderungen für Immobilieneigentümer
  • Diese Termine müssen Sie im Blick behalten
  • Die Herausforderung für Immobilieneigentümer
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuer 2022

 

Die Grundsteuer für Immobilieneigentümer

Die Grundsteuer stellt seit jeher die bedeutendste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden dar. Das Steuergeld von rund 15 Mrd. Euro jährlich dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Büchereien und diverser Freizeiteinrichtungen. Aber auch für den Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen wie Straßen, Brücken und Radwegen ist die Grundsteuer eine maßgebliche Einnahmequelle. 

Sie ist jährlich allgemein auf jeglichen Grundbesitz zu entrichten. Dabei sind nicht nur Immobilieneigentümer betroffen, auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Land- und Forstwirtschaft gehören zu den Steuerpflichtigen. 

Zu leisten haben Immobilieneigentümer die Zahlung grundsätzlich selbst, es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.

 

Die Grundsteuerreform 2022

Bislang berechnet sich die Grundsteuer auf Grundlager von Einheitswerten aus den Jahren 1964 im Westen und 1935 im Osten. Extrem veraltete Werte, die eine Ungleichbehandlung des Steuerzahlers nach sich ziehen. Aus diesem Grund wird die Gesetzgebung und die bisherige Berechnung nun reformiert. Hauptziel bleibt es dabei die Grundsteuer insgesamt gerechter zu Gestaltung und zeitgleich das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich zu halten und den Städten und Gemeinden die damit verbundenen Einnahmen weiterhin zu garantieren, ohne die Bürger insgesamt steuerlich stärker zu belasten.

In einem Gesetzespaket aus drei wesentlich wichtigen Gesetzen für die erfolgreiche Umsetzung der Grundsteuerreform hat der Gesetzgeber die damit im Zusammenhang stehenden Änderungen festgeschrieben:

  • Reformierung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts
  • Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken (Grundsteuer C)
  • Einführung einer Öffnungsklause und die Option zur Verwendung abweichender Berechnungen vom Bundesmodell 
  •  

Gemäß des Bundesmodells berechnet sich die Grundsteuer auch in Zukunft weiterhin in drei Schritten.

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Grundlegende Änderung der Berechnung der Grundsteuer ist das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete für den Grundstückswert und nicht mehr der vorherige Einheitswert. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes. 

Die Steuermesszahl wird zudem zunächst leicht gesenkt und den Gemeinden bleibt es freigestellt, die Hebesätze anzupassen und somit eventuell auftretende Verluste in den Gemeindekassen zu decken. 

Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall vom Gesetz zur Änderung der Grundsteuerbetroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen.

Abhängig vom jeweiligen Bundesland kann eine veränderte Berechnungsmethode angewandt werde. 

Detaillierter Informationen zu den Themen Bundesmodell sowie Öffnungsklausel und Grundsteuer C finden Sie auf unserer Webseite DeutscheGrundsteuer.de oder in unseren weiteren Ratgebern und ausführlichen Blogbeiträgen. 

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Änderungen für Immobilieneigentümer

Entscheidend für Immobilieneigentümer wird in Zukunft die Grundsteuer B sein. Sollte es sich um Immobilien der Land- und Forstwirtschaft handeln, wird die Grundsteuer A zugrunde gelegt. Abhängig von der Gebäude- und Grundstücksart wird zwischen dem sogenannten Ertragswert- und Sachwertverfahren unterschieden. 

Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum haben das Ertragswertverfahren für die Berechnung des Feststellungswerts anzuwenden. Dabei handelt es sich um Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent dem Wohnzweck dienen. Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Grundstücke, die zu 80 Prozent oder mehr betrieblichen und öffentlichen Zwecken dienen. 

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes 
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe 
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter 
  •  

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes 
  • Grundfläche des Gebäudes 
  • Alter des Gebäudes 
  • Grundstücksfläche
  •  

Stellen Sie sicher, dass Sie diese benötigte Daten frühestmöglich und vollständig vorliegen haben. Nicht auffindbare erforderliche Daten können über das zuständige Vermessungsamt (Flurkarte) und Amtsgericht (Grundbuchauszug) in Erfahrung gebracht werden und sollten frühzeitig beantragt werden. 

Diese Termine müssen Sie im Blick behalten 

Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke laut Grundsteuerreform ist der 01. Januar 2022.

Ab dem 01. Juli bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. 

Vorgesehen ist, dass die Übermittlung über das ELSTER-Portal vorgenommen wird, denn die Übermittlung auf elektronischem Wege ist für alle Immobilieneigentümer und Grundstücksbesitzer verpflichtend. Einer Ausnahme kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden.

Jedoch erst ab dem 01. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer zu zahlen. 

Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten, auch wenn Stichtag für die Festsetzung bereits der 01. Januar 2022 war. Diese Zeit wird benötigt, um die komplexe und aufwändige Umstellung möglichst reibungslos für die Behörden, Ämter und Steuerzahler zu gestalten. 

Die Herausforderung für Immobilieneigentümer

Jeder Immobilieneigentümer ist verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundstücksneubewertung zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Dies betrifft somit rund 31,7 Millionen einzelne wirtschaftliche Einheiten, für die nur 4 Monate Zeit bleibt. Dabei sind die genauen Anforderungen bis zum jetzigen Zeitpunkt vom Gesetzgeber weiterhin teilweise ungeklärt. 

Ein sehr straffer Zeitplan und für die meist Eigentümer ohne Beistand durch einen Steuerberater kaum zu bewältigen.

Auf den Großteil der deutschen Steuerberater kommt somit also eine außerordentliche Belastung zu. Zeitaufwendige Vorbereitungsarbeiten, interne Schulungen und ständig drohender Personalmangel erschweren die Lage.

Die Erstellung der Grundsteuererklärung steht somit für einen Großteil der Steuerberater nicht annähernd im Kosten-Nutzen-Verhältnis und bringt eine Reihe weiterer Probleme mit sich. Zumal die Erstellung der Grundsteuererklärung 2022 eine einmalig zu entrichtende Tätigkeit mit hohem Arbeitsaufwand darstellt, die in den nächsten Jahren vorerst nicht wieder aufkommen wird. 

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022 

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren. 

Wir verstehen, wenn Sie sich den Herausforderungen der Grundsteuererklärung 2022 nicht gewachsen fühlen. Aber keine Sorge – wir sind für Sie da! Und bieten Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022. Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung und gewährleisten Darüber hinaus die Prüfung des Steuerbescheids im Nachgang. 

Zu einem kostengünstigen Festpreis von nur 139 Euro bietet Ihnen unsere Kanzlei eine weitreichende und fachkompetente Beratung, Planung und Umsetzung. Damit unterbieten wir das durchschnittliche deutsche Steuerberater-Honorar laut Vergütungsordnung um rund 90 Prozent. 

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen digital
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
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Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Die Grundsteuerreform 2022 und ihre Auswirkung auf Gemeinden

Die Grundsteuer stellt seit jeher die bedeutendste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden dar. Das Steuergeld von rund 15 Mrd. Euro jährlich dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Büchereien und diverser Freizeiteinrichtungen. Aber auch für den Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen wie Straßen, Brücken und Radwegen ist die Grundsteuer eine maßgebliche Einnahmequelle. 

Der Erhalt der Grundsteuer wird den Kommunen durch Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Ein zusätzlicher Grund, wieso die Grundsteuer eine hohe Beliebtheit genießt. Hauptgrund bleibt jedoch deren Beständigkeit, denn im Gegensatz zu manch anderen Steuerarten, wie beispielsweise die Gewerbesteuer, besticht die Grundsteuer durch eine ertragsunabhängige Festsetzung. Zusätzlich gelten Grund und Boden in der Regel als wertsteigernd, weshalb in den wenigsten Fällen mit einer negativen Entwicklung der Steuereinnahmen und daher mit einer verlässlichen Größe für die Städte und Gemeinde zu rechnen ist. 

2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerregelungen für verfassungswidrig und zwang den Gesetzgeber somit zum Handeln. Dieser präsentierte zwar relativ zügig zwei mögliche Reformvorschläge, doch eine finale Entscheidung ließ zunächst auf sich warten. Streitigkeiten und Uneinigkeit der Länder über die Gesetzesentwürfe verzögerten das weitere Vorgehen. 

Kompromiss ist die sogenannte Öffnungsklausel. Hiermit erteilt der Bundesgesetzgeber den einzelnen Ländern die Befugnis zur Gestaltung eigener Grundsteuerregelungen und garantiert somit das Fortbestehen der Grundsteuer und damit verbundener Einnahmen. Zwar ist die Öffnungsklausel ebenfalls stark umstritten, dennoch mindert sie die noch größeren Sorgen eines zukünftigen Ausfall der so bedeutenden Steuereinnahmen auf kommunaler Ebene. 

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet sowohl Grundbesitzern als auch Steuerberatern und Hausverwaltungen eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.

Aber welche Auswirkung hat die Reform der Grundsteuer nun auf die Städte und Gemeinden? Im Folgenden klären wir welche Veränderungen die Kommunen zu erwarten habe, wie sich diese auswirken und welche Instrumente der Gesetzgeber geschaffen hat, um negativen Entwicklungen entgegenzuwirken. 

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform
  • Berechnung der Grundsteuer in Zukunft
  • Anpassung der Hebesätze
  • Die Grundsteuer C 
  • Fazit
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zwang den Bundesgesetzgeber zur Neuregelung und stellte ihn damit vor eine große Herausforderung. Denn Ziel muss es sein, zu dem Zeitpunkt verfassungswidrige Grundsteuergesetz sowie das in Teilen verfassungswidrige Bewertungsgesetz in Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen und somit eine insgesamt gerechtere Lösung für den Steuerzahler zu finden. 

All dies erfolgt unter der Prämisse, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich zu halten und den Städten und Gemeinden die damit verbundenen Einnahmen weiterhin zu garantieren, aber zeitgleich die Bürger insgesamt steuerlich nicht stärker zu belasten. 

Die Gesetzesbegründung zum Grundsteuer-Reformgesetz formuliert dies wie folgt: Ziel ist eine „verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer und der damit verbundenen Bewertung der Grundsteuerobjekte, um die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten“. Man spricht auch von der sogenannten Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform. 

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Berechnung der Grundsteuer in Zukunft

Um nachzuvollziehen, welche Auswirkungen die Reform auf die Steuereinnahmen der Gemeinden haben kann, ist es wichtig zu verstehen wie die Grundsteuer in Zukunft berechnet wird. 

Weiterhin berechnet sich die Grundsteuer in einem  System aus 3 Schritten:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Grundlegende Änderung der Berechnung ist das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete für den Grundstückswert und nicht mehr der vorherige Einheitswert. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes. 

Zum Ausgleich der Wertsteigerung wird die Steuermesszahl in der ersten Zeit gesenkt. Bis hier hin erhofft man sich die angesprochene Aufkommensneutralität.

 

Anpassung der Hebesätze

Sollte es wider Erwartens dazu kommen, dass sich in Zukunft das Grundsteueraufkommen einzelner Gemeinden durch die Reform erheblich verändert, besteht für sie die Möglichkeit, die Hebesätze anzupassen. 

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist eine starke Bereitschaft der Städte und Gemeinden zu erkennen, von dieser Regelung Gebrauch zu machen und nicht eigennützig auf Kosten der Steuerzahler zu handeln. Eine starke Erhöhung der Grundsteuer 2022 wäre ohnehin nicht politisch vermittelbar, erfolgt die Gesetzesreform doch schon im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Neuregelung, nachdem das bisherige Grundsteuergesetz nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stand. Dennoch klingen zuletzt auch immer wieder leichte Vermutungen durch, einige Kommunen würden bereits eine Anhebung des Hebesatzes in der kommenden Zeit vorsehen. 

 

Die Grundsteuer C

Eine der entschiedenste Änderung der Grundsteuerreform 2022 stellt die neue Grundsteuer C dar. Auch hier spielt der Hebesatz erneut eine entscheidende Rolle. Ab 2025 wird den Kommunen das Recht eingeräumt, baureife und unbebaute  Grundstücke aus städtebaulichen Gründen mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Spekulativem Vorhalten von baureifen Grundstücken, mit der Absicht diese zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu veräußern, soll hiermit entgegengewirkt werden. Zeitgleich erhofft man sich mit dieser Regelung besonders in Ballungsräumen langfristig finanzielle Entlastung für die Mieter und eine generelle Entspannung des deutschen Wohnungsmarktes.

 

Fazit

Fest steht, die Städte und Gemeinden verfügen mit dem Hebesatz und der Grundsteuer C langfristig gesehen über die passenden Instrumente und ausreichend Möglichkeiten, um ihre Grundsteuereinnahmen konstant zu halten und nicht zum Leidtragenden der Grundsteuerreform 2022 zu werden. Ob dies dann zwangsläufig auf Kosten des Steuerzahlers passieren wird, ist weiterhin offen. 

Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall vom Gesetz zur Änderung der Grundsteuer betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen. Dennoch wird die Reform bei einigen höhere Zahlungen, bei anderen wiederum nur marginale Veränderungen verursachen.

 

Um sich möglichst früh abzusichern, sollten Vorbereitungen bereits jetzt getroffen werden! 

 

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DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren. 

Wir verstehen, wenn Sie sich den Herausforderungen der Grundsteuererklärung 2022 nicht gewachsen fühlen. Aber keine Sorge – wir sind für Sie da! Und bieten Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022. Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung und gewährleisten Darüber hinaus die Prüfung des Steuerbescheids im Nachgang. 

Zu einem kostengünstigen Festpreis von nur 139 Euro bietet Ihnen unsere Kanzlei eine weitreichende und fachkompetente Beratung, Planung und Umsetzung. Damit unterbieten wir das durchschnittliche deutsche Steuerberater-Honorar laut Vergütungsordnung um rund 90 %. 

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen digital
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung. 

Grundsteuer 2022 – Was ändert sich mit der Reform?

Die Grundsteuer stellt eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden dar. Das Steuergeld von rund 15 Mrd. Euro jährlich dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen sowie dem Erhalt und dem Ausbau örtlicher Infrastrukturen.

Sie ist jährlich allgemein auf jeglichen Grundbesitz zu entrichten. Die Höhe der zu entrichtenden Leistung wird ertragsunabhängig festgesetzt und persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Eigentümers bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Zu leisten haben Eigentümer die Zahlung grundsätzlich selbst, es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.

Bislang berechnete sich die Grundsteuer in einem mehrstufigen Verfahren auf Grundlage des sogenannten Einheitswerts. Ein von den Finanzämtern gesondert festgelegter Grundstückswert. Multipliziert wird der Einheitswert mit der vom Bund gesetzlich festgelegten Steuermesszahl und den über die Gemeinden geregelten Hebesatz. Doch gerade diese Einheitswerte aus den Jahren 1964, respektive 1935, haben sich seitdem sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt, was eine Reihe ungleicher und ungerechter Folgen für die Steuerzahler nach sich zieht. 

Aus diesem Grund haben die zuständigen Richter die bisherige Gesetzeslage im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt und der Gesetzgeber hat nur ein Jahr später eine deutlich gerechtere Neuregelung zur Reformierung der Grundsteuer auf den Weg gebracht.

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.

Dieser Blogbeitrag informiert Grundbesitzer, Immobilieneigentümer, Hausverwaltungen und Steuerberater über die wichtigsten Änderungen, die aus der Reform der Grundsteuer resultieren.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Welche Änderungen erwarten Grundbesitzer durch die Reform? 
  • Änderung #1: Berechnung der neuen Grundsteuer 
  • Änderung #2: Ertragswert- und Sachwertverfahren
  • Änderung #3: Die neue Grundsteuer C
  • Änderung #4: Bundesmodell und Öffnungsklausel
  • Änderung #5: Elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung
  • Die Herausforderung für Immobilien- und Grundstückseigentümer
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

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Welche Änderungen erwarten Grundbesitzer durch die Reform?

Die Reformierung und Neuregelung des Grundsteuerrechts bringen eine Reihe von Änderungen und Pflichten mit sich. Zudem wird es künftig Erleichterungen durch digitalisierte Schritte im Prozess geben. 

Ziel ist es durch die gerechtere Lösung, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleichzuhalten und den Städten und Gemeinden die damit verbundenen Einnahmen weiterhin zu garantieren, aber zeitgleich die Bürger insgesamt steuerlich nicht stärker zu belasten. Die Politik spricht von einer sogenannten Aufkommensneutralität. 

Welche Schritte und Änderungen das genau sind, schauen wir uns im Folgenden einmal genauer an: 

Änderung #1: Berechnung der neuen Grundsteuer

Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer weiterhin in drei Schritten. 

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer 

Grundlegende Änderung der Berechnung ist das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete für den Grundstückswert und nicht mehr der vorherige Einheitswert. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes. 

Die Steuermesszahl wird zudem zunächst leicht gesenkt und den Gemeinden bleibt es freigestellt, die Hebesätze anzupassen und somit eventuell auftretende Verluste in den Gemeindekassen zu decken. 

Änderung #2: Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren

Bei der Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell wird zukünftig zwischen dem sogenannten Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren unterschieden. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum haben das Ertragswertverfahren, für die Berechnung des Feststellungswerts anzuwenden. Dabei handelt es sich um Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent dem Wohnzweck dienen. 

Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum. Hauptsächlich handelt es sich dabei um Grundstücke, die zu 80 Prozent oder mehr betrieblichen und öffentlichen Zwecken dienen. 

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes 
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe 
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter 
  •  

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes 
  • Grundfläche des Gebäudes 
  • Alter des Gebäudes 
  • Grundstücksfläche
  •  

Die Feststellung unbebauter Grundstücke basiert auf der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. 

Änderung #3: Die neue Grundsteuer C

Der Gesetzgeber unterscheidet künftig zwischen drei verschiedenen Grundsteuerarten. Grundsteuer A, B und C. Wobei die Grundsteuer C im Rahmen der Neuregelung erstmalig eingeführt und im Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken festgehalten wurde.

Ab 2025 wird den Kommunen hiermit das Recht eingeräumt, unbebaute und baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Spekulativem Vorhalten von baureifen Grundstücken, mit der Absicht diese zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu veräußern, soll hiermit entgegengewirkt werden. Zeitgleich erhofft man sich mit dieser Regelung besonders in Ballungsräumen langfristig finanzielle Entlastung für Mieter und eine generelle Entspannung des deutschen Wohnungsmarktes.

Änderung #4: Bundesmodell und Öffnungsklausel

Zwar handelt es sich weitestgehend um eine bundeseinheitliche Regelung, dennoch bestand im Rahmen einer sogenannten „Öffnungsklausel“ für die einzelnen Länder die Möglichkeit, eigene Grundsteuermodelle einzuführen. Ein Kompromiss bei der Anpassung des Grundgesetzes, ohne den das Gelingen der Reform fraglich gewesen wäre. Die Konsequenz hätte den Ausfall von Steuergeldern in Milliardenhöhe und verheerende Konsequenzen für die Kommunen bedeutet. Von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht haben die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, das Saarland und Sachsen.

Änderung #5: Elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung

Im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. 

Die Übermittlung ist verpflichtend sowie unabhängig von der Rechtslage im jeweiligen Bundesland vorzunehmen und betrifft alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland gleichermaßen. Zu erklären sind Angaben über den Grundbesitz zum Stichtag des 01. Januar 2022. Die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich nach der jeweiligen Lage des Grundbesitzes.

Die Herausforderung für Immobilien und Grundstückseigentümer

Jeder Immobilien- oder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundstücksneubewertung zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Feststellungstermin ist der 01. Januar 2022. 

Dies betrifft somit rund 31,7 Millionen einzelne wirtschaftliche Einheiten, für die ab Juli 2022 nur 4 Monate Zeit bleibt. Dabei sind die genauen Anforderungen bis zum jetzigen Zeitpunkt vom Gesetzgeber weiterhin teilweise ungeklärt. 

Ein sehr straffer Zeitplan und für die meist Eigentümer ohne Beistand durch einen Steuerberater kaum zu bewältigen. 

Auf den Großteil der deutschen Steuerberater kommt somit also eine außerordentliche Belastung zu. Zeitaufwendige Vorbereitungsarbeiten, interne Schulungen und ständig drohender Personalmangel erschweren die Lage.

Die Erstellung der Grundsteuererklärung steht somit für einen Großteil der Steuerberater nicht annähernd im Kosten-Nutzen-Verhältnis und bringt eine Reihe weiterer Probleme mit sich. Zumal die Erstellung der Grundsteuererklärung 2022 eine einmalig zu entrichtende Tätigkeit mit hohem Arbeitsaufwand darstellt, die in den nächsten Jahren vorerst nicht wieder aufkommen wird. 

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022 

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren. 

Wir verstehen, wenn Sie sich den Herausforderungen der Grundsteuererklärung 2022 nicht gewachsen fühlen. Aber keine Sorge – wir sind für Sie da! Und bieten Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022. Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung und gewährleisten darüber hinaus die Prüfung des Steuerbescheids im Nachgang. 

Zu einem kostengünstigen Festpreis von nur 139 Euro bietet Ihnen unsere Kanzlei eine weitreichende und fachkompetente Beratung, Planung und Umsetzung. Damit unterbieten wir das durchschnittliche deutsche Steuerberater-Honorar laut Vergütungsordnung um rund 90 %. 

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen digital
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Der Grundsteuerprozess 2022 – Vom Anfang bis zum Ende erklärt

Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Gesetzeslage zum deutschen Grundsteuergesetz für verfassungswidrig. Nicht länger hinzunehmen, sei die Ungleichbehandlung des Steuerzahlers, entschieden die Richter und zwangen den Gesetzgeber zur Neuregelung des Grundsteuerprozesses. Hintergrund sind längst überholte Einheitswerte aus den Jahren 1964 sowie 1935, welche bis heute für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden. Werte, die sich seitdem jedoch sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben.

Ein neuer Gesetzesentwurf ließ nicht lange auf sich warten. Bereits im November 2019 hat der Gesetzgeber das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und somit seiner Verantwortung zum Erhalt der so wichtigen Steuereinnahmen Folge geleistet, was jedoch in diesem Jahr einen komplizierten und aufwendigen Grundsteuerprozess für Eigentümer von Grundbesitz und Immobilien nach sich zieht. Stichtag für die Grundwertfeststellung ist der 01. Januar 2022. 

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet sowohl Grundbesitzern als auch Steuerberatern und Hausverwaltungen eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.

In unserem Blogbeitrag erhalten Sie eine umfassende Einführung in den Grundsteuerprozess 2022. Wir geben Ihnen die wesentlichen Informationen von A bis Z mit an die Hand und erläutern die wichtigsten Begriffe für Sie. 

 

Der Grundsteuerprozess:

  • Feststellungsaufforderung durch Finanzbehörde
  • Versand der Informationsschreiben
  • Information und Aufklärung durch Steuerberater 
  • Erstellen der Grundsteuererklärung 
  • Elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung
  • Erlass des Feststellungsbescheids (über Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag)
  • Informationsabgleich 
  • Einspruch gegen die Feststellungsbescheide
  • Erlass des Grundsteuerbescheids
  • Anpassung der Hebesätze
  • Erhebung der neuen Grundsteuer

Erhalten Sie Ihr unverbindliches Angebot zur Grundsteuererklärung

Feststellungsaufforderung durch Finanzbehörde

Jeder Immobilien- oder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundstücksneubewertung zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Dies betrifft und 31,7 Millionen einzelne wirtschaftliche Einheiten in ganz Deutschland. 

Betroffen sind beispielsweise Immobilien, Wohngrundstücke, aber auch unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Eine entsprechende Feststellungsaufforderung erfolgt generell durch eine allgemeine Bekanntmachung der Finanzbehörden. In Ausnahmefällen kann es zu einer Einzelaufforderung kommen. 

Versand der Informationsschreiben

Zwischen April und Juli 2022 erfolgt der zweite Schritt des Grundsteuerprozesses. In diesem Zeitraum versenden die Finanzbehörden entsprechende Informationsschreiben an die einzelnen Steuerzahler. Mitgeteilt werden wesentliche Informationen wie das 16-stellige Einheitswert-Aktenzeichen und andere für die Feststellungserklärung relevante und objektbezogene Daten. 

Abhängig davon, ob Ihr Bundesland auf die Verwendung des sogenannten Bundesmodells zurückgreift oder ein eigenes Landesmodell für die weitere Berechnung zugrunde legt, können die mitgeteilten Daten variieren. Wichtig ist nur, dass Sie dieses Schreiben unbedingt aufbewahren, denn Sie werden die Informationen in Zukunft nochmals benötigen. 

Information und Aufklärung durch Steuerberater

Neben der allgemeinen Bekanntmachung durch die Finanzbehörden, sollten auch Steuerberater den Zeitraum zwischen April und Juli ins Auge fassen und ihre Mandanten über die Grundsteuererklärungspflicht aufklären und informieren. 

Frühzeitiges Handeln erleichtert zum einen den Mandanten, aber auch den Steuerberater selbst, das weitere Vorgehen und eventuellen Versäumnissen wird vorgebeugt.

Sollten Sie sich in der Zwischenzeit nicht ausreichend informiert oder beraten fühlen, steht Ihnen unsere Kanzlei DeutscheGrundsteuer.de ebenfalls gerne für weitere Fragen zur Verfügung. 

Erstellen der Grundsteuererklärung

Im nächsten und vierten Schritt sieht der Grundsteuerprozess die Erstellung der Grundsteuererklärung 2022 vor. Eigentümerinnen und Eigentümer können diese selbst vornehmen, es empfiehlt sich jedoch, den professionellen und kostengünstigen Grundsteuerservice unserer Kanzlei in Anspruch zu nehmen und sich rechtlich abzusichern. Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie am Ende dieses Beitrags oder auf unserer Webseite. 

Elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung

Im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. 

Die Übermittlung ist verpflichtend sowie unabhängig von der Rechtslage im jeweiligen Bundesland vorzunehmen und betrifft alle Immobilienbesitzer und Grundstückseigentümer in Deutschland gleichermaßen. Zu erklären sind Angaben über den Grundbesitz zum Stichtag des 01. Januar 2022. Die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich nach der jeweiligen Lage des Grundbesitzes.

Für die Abgabe des Feststellungserklärung wird ein ELSTER-Benutzerkonto benötigt. Die Beantragung kann bereits jetzt jederzeit kostenlos über das Online-Portal erfolgen. Anschließend wird Ihnen ein sogenanntes ELSTER-Zertifikat zur Authentifizierung des Anmeldeprozesses zur Verfügung gestellt. Stellen Sie sicher, dass Sie dieses sicher abspeichern.

Eine erstmalige Registrierung kann in Ausnahmefällen bis zu zwei Wochen beanspruchen. Diese Frist sollten Sie unbedingt hinsichtlich des Übermittlungszeitraums für die Grundsteuererklärung berücksichtigen. 

Einer Ausnahme, sprich einer Übermittlung in Papierform, kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden, damit der administrative Aufwand der Behörden möglichst gering gehalten wird. 

Erlass des Feststellungsbescheids

Anschließend erlassen die Finanzämter die jeweiligen Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag an den Steuerzahler. Darüber hinaus erhalten auch die Städte und Gemeinden den Bescheid zum Grundsteuermessbetrag übersandt. Dem eigenen Steuerberater eine Empfangsvollmacht auszusprechen, spart gegebenenfalls Zeit im weiteren Prozess. 

Informationsabgleich 

In Zukunft soll eine technische Möglichkeit geschaffen werden, auf elektronischem Wege einen Datenabgleich zwischen der Feststellungserklärung und dem Bescheid zur Grundsteuerwert sowie dem Grundsteuermessbetrag vorzunehmen. Solange diese Option technisch noch nicht besteht, ist ein Abgleich manuell oder mit der Hilfe anderer elektronischer Schnittstellen mit mehr Aufwand vorzunehmen. 

Einspruch gegen die Feststellungsbescheide

Frühestens ab November 2022 wird für Steuerzahler die Möglichkeit bestehen, Einspruch gegen den Feststellungsbescheid erheben zu können. Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass sich der Zeitpunkt hierfür noch weiter zum Jahresende bewegen wird. 

Erlass des Grundsteuerbescheids

Sind die vorherigen Schritte alle abgehandelt, erlässt die zuständige Gemeinde den Grundsteuerbescheid. Auch hier empfiehlt sich wieder eine unmittelbare Prüfung des Bescheids durch einen spezialisierten Steuerberater. Zur Not kann gemeinsam Widerspruch eingelegt werden. 

Anpassung der Hebesätze

Eines der Ziele ist es, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer 2022 auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleichzuhalten und den Städten und Gemeinden die damit verbundenen Steuereinnahmen weiterhin zu garantieren, aber zeitgleich die Bürger insgesamt steuerlich nicht stärker zu belasten. Damit dies gelingt, ist davon auszugehen, dass die Kommunen ihre Hebesätze ab 2025 anpassen werden, um die gewünschte Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform herbeizuführen.

Erhebung der neuen Grundsteuer

Erst ab dem 01. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer zu zahlen. 

Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten, auch wenn Stichtag für die Festsetzung bereits der 01. Januar 2022 war.

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022 

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren. 

Wir verstehen, wenn Sie sich den Problemen  der Grundsteuererklärung 2022 nicht gewachsen fühlen. Aber keine Sorge – wir sind für Sie da! Und bieten Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022. Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung und gewährleisten darüber hinaus die Prüfung des Steuerbescheids im Nachgang. 

Zu einem kostengünstigen Festpreis von nur 139 Euro bietet Ihnen unsere Kanzlei eine weitreichende und fachkompetente Beratung, Planung und Umsetzung. Damit unterbieten wir das durchschnittliche deutsche Steuerberater-Honorar laut Vergütungsordnung um rund 90 %. 

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient dann das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen digital
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie im Grundsteuerprozess 2022 auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährige n Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer Sachsen – Das Wichtigste im Überblick

2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das bisherige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig. 2019, nur ein Jahr später, kam die legislative Kraft des Bundes ihrer Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen nach und brachte mit dem Grundsteuer-Reformgesetz einen deutlich gerechteren Gesetzesentwurf auf den Weg.

In diesem Jahr startet die Umsetzung der sogenannten Grundsteuerreform 2022. Eine einheitliche und gerechte Regelung für die zukünftige Erhebung der Grundsteuer, so der Gesetzgeber. 

Welche Besonderheiten bringt die Grundsteuer für Bürgerinnen und Bürger in Sachsen mit sich? Wie berechnet sich die baden-württembergische Grundsteuer zukünftig und welche Termine und Fristen sind einzuhalten?

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell & Grundsteuer Baden-Württemberg
  • Modifiziertes Bodenwertmodell
  • Grundsteuererklärung Baden-Württemberg
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

Erhalten Sie Ihr unverbindliches Angebot zur Grundsteuererklärung

Grundsteuerreform 2022

Seit jeher stellt die Grundsteuer eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden dar. Das Steuergeld von rund 15 Mrd. Euro jährlich dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen sowie dem Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen.

Die Grundsteuer ist jährlich allgemein auf jeglichen Grundbesitz zu entrichten. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft

Man spricht von einer sogenannten Real- oder Objektsteuer, welche an den vorhandenen Grundbesitz (Grundwert) ansetzt. Die Höhe der zu entrichtenden Leistung wird ertragsunabhängig festgesetzt. Persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Eigentümers bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. 

Zu leisten haben Eigentümer die Zahlung grundsätzlich selbst, es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.

Die bisherige Grundsteuerberechnung basiert auf längst überholten Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen, respektive 1935 im Osten Deutschlands. Werte, die sich seitdem sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben. Hinzu kommt, dass aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können.

Eine nicht weiter hinnehmbare Ungleichbehandlung des Steuerzahlers ist die Folge. 

Bundesmodell & Grundsteuer Baden-Württemberg

Durch die Reform der Grundsteuer 2022 soll sich dies deutschlandweit ändern. Das sogenannte Bundesmodell gilt als deutlich gerechtere Berechnungsmethode. 

Anders als bisher, wird die Berechnung zukünftig nicht mehr auf Grundlage der vorherigen Einheitswerte erfolgen. Neu ist das Zugrundelegen von Bodenrichtwert und statistischer Nettokaltmiete. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Gebäudealter.

In einem dreistufige Verfahren wird der Wert des Grundbesitzes mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Kommunen multipliziert. 

Weitere Besonderheit ist die zukünftige Unterscheidung zwischen dem Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum haben das Ertragswertverfahren, für die Berechnung des Feststellungswertes anzuwenden. Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum.

Ziel ist es, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich zu halten. Eine insgesamt höhere Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger soll somit verhindert werden. 

Modifiziertes Bodenwertmodell

Bei der Grundsteuerreform handelt es sich um eine weitestgehend bundeseinheitliche Regelung. Dennoch erteilt der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Öffnungsklausel den einzelnen Ländern die Befugnis zur Gestaltung eigener Grundsteuerregelungen.

Neben sechs weiteren Bundesländern, erklärt sich auch Sachsen dazu bereit, die Öffnungsklausel in Anspruch zu nehmen. Mit Beschluss vom 04. November 2020 hat der sächsische Landtag ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet. Ein eigenes Berechnungsmodell, das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell, wird alternativ zum Bundesmodell verwendet. 

Wesentliche Unterschiede zeigen sich bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes sowie der Verwendung abweichender Steuermesszahlen. Anders als beim Bundesmodell fällt die Gebäudeart für die Berechnung nicht ins Gewicht. An einer dreistufigen Methode wird festgehalten. Demnach berechnet sich die Grundsteuer wie folgt:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Starke Auswirkung auf die Höhe der Grundsteuer in Baden Württemberg hat die jeweilige Nutzungsart. Sind gemäß Bundesmodell 0,31 ‰ fällig, fallen beim modifizierten bodenwertmodell  1,3 ‰ für unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C), respektive 0,91 ‰ für überwiegend zum Wohnzweck genutzte Gebäude (Grundsteuer B), an. 

Insgesamt soll die Grundsteuer in Baden-Württemberg einfacher zu ermitteln sein. Ziel der Landesregierung ist es,  benachbarte Grundstücksbesitzer gleichermaßen steuerlich zu belasten. Unabhängig davon, ob es sich um ein kleines Einfamilienhaus oder eine größere Mietwohnanlage handelt. 

Für die Berechnung notwendige Daten sind:

  • Aktenzeichen (Einheitswertaktenzeichen, 16-stellig)
  • Zuständiges Finanzamt
  • Lage des Grundstücks (Bodenrichtwert)
  • Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Angaben zum Grund und Boden (Gemarkung, Flur und Flurstück, Größe des Grundstücks, Grundbuchblattnummer und ggf. Miteigentumsanteil)
  • Wohnfläche & Nutzfläche des Gebäudes (Nutzungsart)

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden auch in Baden-Württemberg gemäß dem Bundesmodell behandelt (Grundsteuer A).

Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten, auch wenn als Hauptfeststellungstermin bereits der 01. Januar 2022 galt. 

Ab dem 01. Januar 2025 ist dann die reformierte Grundsteuer zu entrichten.

Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen.

Jetzt baden-württembergische Grundsteuer berechnen und weitere wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022 in Erfahrung bringen: DeutscheGrundsteuer.de

Grundsteuererklärung Baden-Württemberg

Mitte März 2022 hat das Finanzministerium durch das zuständige Finanzamt regional eine öffentliche Bekanntmachung über die Grundsteuer 2022 herausgegeben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind demnach dazu verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ in diesem Jahr abzugeben. 

Im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit die Grundsteuererklärung in Baden Württemberg zu übermitteln. 

Vorgesehen ist, dass die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal vorgenommen wird. Die Übermittlung auf elektronischem Wege ist für alle Immobilieneigentümer und Grundstücksbesitzer verpflichtend. Einer Ausnahme kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden.

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (digital oder auch per Post möglich)
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Quellen:

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/umsetzung-der-grundsteuer-wird-konkreter/

https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/haushalt-finanzen/grundsteuer/

https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu

https://www.service-bw.de/zufi/lebenslagen/5001725