Der Gesetzgeber reformiert eine der wichtigsten Einnahmequellen seiner Städte und Gemeinden noch in diesem Jahr. Nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärte, kommt nun durch die Neuregelung ein aufwendiger und komplexer Grundsteuerprozess auf die Steuerzahler zu. Auch für Landwirte und Hausbesitzer ist mit steigenden Steuersätzen zu rechnen.
Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet sowohl Grundbesitzern als auch Steuerberatern und Hausverwaltungen eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.
In unserem heutigen Blogbeitrag geben wir Landwirten und Hausbesitzern einen Überblick der wesentlichen Änderungen des Grundsteuergesetzes mit an die Hand und informieren Sie über die wichtigsten Daten für Ihre Grundsteuererklärung 2022.
Inhaltsverzeichnis:
- Die Grundsteuerreform 2022
- Allgemeine Änderungen für Landwirte und Hausbesitzer
- Die wichtigsten Daten für Landwirte
- Die wichtigsten Daten für Hausbesitzer
- Die Herausforderung für Landwirte und Hausbesitzer
- DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022
Die Grundsteuerreform 2022
Die Grundsteuer stellt die bedeutendste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden dar. Das Steuergeld von rund 15 Mrd. Euro jährlich dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Büchereien und diverser Freizeiteinrichtungen. Aber auch für den Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen wie Straßen, Brücken und Radwegen ist die Grundsteuer eine maßgebliche Einnahmequelle.
Bislang basierte die Berechnung der Grundsteuer auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten. So bezieht man sich im Westen Deutschlands auf Einheitswerte aus dem Jahr 1964, in den ostdeutschen Ländern hingegen sogar auf Werte von 1935.
Werte, die sich seitdem jedoch sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben. Aber damit nicht genug, selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen können somit massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten.
Die Folge ist eine Ungleichbehandlung des Steuerzahlers und laut Bundesverfassungsgericht eine nicht mehr hinzunehmende Gesetzeslage. Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Gesetzeslage im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Eine Situation die den Gesetzgeber zur Neuregelung der Grundsteuer 2022 zwang.
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Allgemeine Änderungen für Landwirte und Hausbesitzer
Die Reform der Grundsteuer bringt viele Neuerungen mit sich. Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 01. Januar 2022.
Grundlegende Änderung der Berechnung ist das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete für den Grundstückswert und nicht mehr der vorherige Einheitswert. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes.
Die Steuermesszahl wird zudem zunächst leicht gesenkt und den Gemeinden bleibt es freigestellt, die Hebesätze anzupassen und somit eventuell auftretende Verluste in den Gemeindekassen zu decken.
Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer weiterhin in drei Schritten:
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Dieses sogenannte Bundesmodell gilt für die Land- und Forstwirtschaft einheitlich in West und Ost. Durch die gesetzliche Neuregelung kommt es in den westdeutschen Bundesländern zukünftig zu einer Aufteilung der wirtschaftlichen Einheiten. Somit sind Wohngebäude oder Gebäudeteile, die innerhalb einer land- und forstwirtschaftlich benutzt werden, ab dem 01.01.2022, dem Bereich des Grundvermögens zuzurechnen.
In den ostdeutschen Bundesländern gibt es zudem eine Änderung der Nutzer- und Eigentümerbesteuerung. In Zukunft werden demnach nicht mehr länger die Nutzer zur Erklärungsabgabe verpflichtet, sondern die Eigentümer.
Anders ist dies bei Hausbesitzern. Im Rahmen der Öffnungsklausel hat der Gesetzgeber eine Hintertür für die einzelnen Bundesländer geschaffen und sichert ihnen somit die Möglichkeit zu, eigene Berechnungsmodelle zu verwenden. Ein notwendiger Kompromiss, damit eine neues Gesetz überhaupt rechtzeitig auf den Weg gebracht werden konnte. Des Weiteren kann es zu einer Unterscheidung zwischen dem Ertragswertverfahren und dem Sachwertverfahren kommen, sofern es sich um geschäftlich genutzt Gebäude handelt oder nicht.
Erst ab dem 01. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer zu zahlen. Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten.
Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen.
Da jedoch in den letzten Jahrzehnten teils hohe Wertsteigerungen nicht berücksichtigt wurden, kann es in vielen Fällen zu höheren Steuerzahlungen kommen. Besonders dadurch, dass die aktuelle Grundsteuerregelung sehr ungleiche Zahlungen vorsieht, kann dies nach der Anpassung bei einigen höhere Zahlungen, bei anderen wiederum nur marginale Veränderungen verursachen. Dies Betrifft vor allem Landwirte und Hausbesitzer in Lagen, die in den letzten Jahren bedeutend an Beliebtheit gewonnen haben.
Die wichtigsten Daten für land- und forstwirtschaftliche Flächen (LuF) und Betriebe
Wesentliche Grundangaben die Landwirte dieses Jahr in Ihrer Feststellungserklärung zu berücksichtigen haben sind folgende:
- 16-stelliges Einheitswert.Aktenzeichen
- Lagefinanzamt
- Lage des Betriebs bzw. Lage des Flurstücks
- Angaben zu einzelnen LuF-Flurstücken
Die wichtigsten Daten für Hausbesitzer (Grundvermögen)
Gleiches gilt für Hausbesitzer. Hier werden jedoch leicht abweichende Grundangaben von denen für Landwirte für die Feststellungserklärung gefordert:
- 16-stelliges Einheitswert.Aktenzeichen
- Lagefinanzamt
- Lage des Grundstücks
- Eigentümerinnen und Eigentümer
- Angaben zum Grund- und Boden
- Wohnfläche von Gebäuden
- Nutzfläche von Gebäuden
Weiterführende Informationen zur Grundsteuerreform im Allgemeinen, zur zukünftigen Berechnung und wichtige Informationen für Landwirte und Hausbesitzer erhalten Sie direkt über unserer Webseite DeutscheGrundsteuer.de, in unseren Checklisten oder in unseren Ratgebern sowie Blogbeiträgen.
Die Herausforderung für Landwirte und Hausbesitzer
Jeder Immobilien- oder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundstücksneubewertung zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Das betrifft auch Landwirte und Hausbesitzer.
Feststellungstermin ist der 01. Januar 2022. Dies betrifft somit rund 31,7 Millionen einzelne wirtschaftliche Einheiten, für die nur 4 Monate Zeit bleibt. Dabei sind die genauen Anforderungen bis zum jetzigen Zeitpunkt vom Gesetzgeber weiterhin teilweise ungeklärt.
Ein sehr straffer Zeitplan und für die meist Eigentümer ohne Beistand durch einen Steuerberater kaum zu bewältigen.
Auf den Großteil der deutschen Steuerberater kommt somit also eine außerordentliche Belastung zu. Zeitaufwendige Vorbereitungsarbeiten, interne Schulungen und ständig drohender Personalmangel erschweren die Lage.
Die Erstellung der Grundsteuererklärung steht somit für einen Großteil der Steuerberater nicht annähernd im Kosten-Nutzen-Verhältnis und bringt eine Reihe weiterer Probleme mit sich. Zumal die Erstellung der Grundsteuererklärung 2022 eine einmalig zu entrichtende Tätigkeit mit hohem Arbeitsaufwand darstellt, die in den nächsten Jahren vorerst nicht wieder aufkommen wird.
Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform
DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022
DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.
Wir verstehen, wenn Sie sich den Herausforderungen der Grundsteuererklärung 2022 nicht gewachsen fühlen. Aber keine Sorge – wir sind für Sie da! Und bieten Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022. Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung und gewährleisten Darüber hinaus die Prüfung des Steuerbescheids im Nachgang.
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Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.