Grundsteuer NRW – Das Wichtigste im Überblick

In den letzten Jahrzehnten wurde die Kritik an der Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen immer lauter, doch in diesem Jahr ist es endlich soweit, der Gesetzgeber startet die längst überfällige Reformierung der Grundsteuer. Und zwar bundesweit!

Mit der Grundsteuerreform 2022 sind weitreichende Änderungen und offene Fragen verbunden: Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig? Welche Termine und Fristen sind einzuhalten? Und müssen Steuerzahler mit einer baldigen Erhöhung der Grundsteuer rechnen?

Die nordrhein-westfälische Landesregierung folgt den Vorgaben des einheitlichen Bundesmodells und sieht keinerlei Abweichungen von dieser Regelung vor. Einen detaillierten Einblick in die Grundsteuerprozess und die Berechnung der Grundsteuer in NRW erhalten Sie von unseren Steuerexperten im Folgenden.

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Reform der Grundsteuer 2022 spezialisiert. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell 
  • Grundsteuer Nordrhein-Westfalen
  • Grundsteuererklärung NRW
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Bereits Ende 2019 hat der Gesetzgeber das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und somit seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen Folge geleistet. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 das bisher gültige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung gezwungen. 

Damit die, für die Kommunen so essentielle, Grundsteuer weiterbestehen konnte, war ein rasches Handeln erforderlich. Das Steuergeld von rund 15 Mrd. Euro jährlich dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Büchereien und diverser Freizeiteinrichtungen. Aber auch für den Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen wie Straßen, Brücken und Radwegen ist die Grundsteuer eine maßgebliche Einnahmequelle.

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Bundesmodell

Wesentliches Problem der bisherigen Berechnung liegt in dem Zugrundelegen von Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen, respektive 1935 im Osten Deutschlands. Werte, die sich seitdem sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben. Hinzu kommt, dass aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können. Ungerecht und verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht. 

Grundlegende Änderung der Berechnung ist das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete für den Grundstückswert und nicht mehr der vorherige Einheitswert. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes. 

Die Steuermesszahl wird zudem zunächst leicht gesenkt und den Gemeinden bleibt es freigestellt, die Hebesätze anzupassen und somit eventuell auftretende Verluste in den Gemeindekassen zu decken. 

Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten: 

Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes

Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung

Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Weitere Besonderheit ist die zukünftige Unterscheidung zwischen dem Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum haben das Ertragswertverfahren, für die Berechnung des Feststellungswertes anzuwenden. Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum.

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter
  •  

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes
  • Grundfläche des Gebäudes
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche
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Abschließend bleibt die Grundsteuer C als zusätzliche Neuerung zu nennen. Ab 2025 wird den Kommunen hiermit das Recht eingeräumt, baureife und unbebaute Grundstücke aus städtebaulichen Gründen mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Spekulativem Vorhalten von baureifen Grundstücken, mit der Absicht diese zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu veräußern, soll hiermit entgegengewirkt werden. Zeitgleich erhofft man sich mit dieser Regelung, besonders in Ballungsräumen, langfristig finanzielle Entlastung für Mieter und eine generelle Entspannung des deutschen Wohnungsmarktes.

Grundsteuer Nordrhein-Westfalen

Mit Ausnahme von sieben Bundesländern folgt Nordrhein-Westfalen der Mehrheit der Bundesländern und setzt bei der Berechnung der Grundsteuer auf das einheitliche Bundesmodell. 

Im Rahmen der Öffnungsklausel erteilt der Bundesgesetzgeber den einzelnen Ländern die Befugnis zur Gestaltung eigener Grundsteuerregelungen und garantiert somit das Fortbestehen der Grundsteuer und damit verbundener Einnahmen, die andernfalls hätten vom Bund selbst gedeckt werden müssen. 

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen sowie das Saarland und Sachsen berufen sich auf die sogenannte Öffnungsklausel. Nordrhein-Westfalen und die restlichen Bundesländer berechnen die Grundsteuer wie bereits beschrieben. 

Grundsteuererklärung NRW

Gemeinsamer Konsens herrscht bei den Regelungen zur Abgabe der Grundsteuererklärung 2022.

Bereits Mitte März 2022 haben die zuständigen Finanzbehörden über die Pflichten und Fristen in Form einer allgemeinen und öffentlichen Bekanntmachung informiert. 

Im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit für Grundsteuerzahler, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ zu übermitteln. 

Vorgesehen ist, dass die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal vorgenommen wird. Die Übermittlung auf elektronischem Wege ist für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtend. Einer Ausnahme kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden.

Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten. Ab dem 01. Januar 2025 gilt dann das reformierte Grundsteuergesetz.

Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen.

Jetzt nordrhein-westfälische Grundsteuer berechnen und weitere wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022 in Erfahrung bringen: DeutscheGrundsteuer.de

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DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

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  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
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Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer Sachsen – Das Wichtigste im Überblick

Verfassungswidrig, so lautete der Rechtsspruch des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018. Nicht länger hinzunehmen sei die Ungleichbehandlung des Steuerzahlers gemäß des Grundsteuergesetzes.

In der Zwischenzeit hat der Gesetzgeber nachgebessert und ein neues Grundsteuergesetz auf den Weg gebracht. In diesem Jahr startet nun endlich die Umsetzung der sogenannten Grundsteuerreform 2022. Eine einheitliche und gerechte Regelung für die zukünftige Erhebung der Grundsteuer, so der Gesetzgeber.

Welche Besonderheiten bringt die Grundsteuer für Bürgerinnen und Bürger in Sachsen mit sich? Wie berechnet sich die sächsische Grundsteuer zukünftig und welche Termine und Fristen sind einzuhalten? Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen für das Bundesland Sachsen zusammengefasst. 

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Reform der Grundsteuer 2022 spezialisiert. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell & Grundsteuer Sachsen
  • Modifiziertes Bundesmodell
  • Grundsteuererklärung Sachsen
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Seit jeher stellt die Grundsteuer eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden dar. Das Steuergeld von rund 15 Mrd. Euro jährlich dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen sowie dem Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen.

Die Grundsteuer ist jährlich allgemein auf jeglichen Grundbesitz zu entrichten. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. 

Man spricht von einer sogenannten Real- oder Objektsteuer, welche an den vorhandenen Grundbesitz (Grundwert) ansetzt. Die Höhe der zu entrichtenden Leistung wird ertragsunabhängig festgesetzt. Persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Eigentümers bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. 

Zu leisten haben Eigentümer die Zahlung grundsätzlich selbst, es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.

Die bisherige Grundsteuerberechnung basiert auf längst überholten Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen, respektive 1935 im Osten Deutschlands. Werte, die sich seitdem sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben. Hinzu kommt, dass aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können.

Eine nicht weiter hinnehmbare Ungleichbehandlung des Steuerzahlers ist die Folge. 

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Bundesmodell & Grundsteuer Sachsen

Durch die Reform der Grundsteuer 2022 soll sich dies deutschlandweit ändern. Das sogenannte Bundesmodell gilt als deutlich gerechtere Berechnungsmethode. 

Anders als bisher, wird die Berechnung zukünftig nicht mehr auf Grundlage der vorherigen Einheitswerte erfolgen. Neu ist das Zugrundelegen von Bodenrichtwert und statistischer Nettokaltmiete. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Gebäudealter.

In einem dreistufige Verfahren wird der Wert des Grundbesitzes mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Kommunen multipliziert. 

Weitere Besonderheit ist die zukünftige Unterscheidung zwischen dem Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum haben das Ertragswertverfahren, für die Berechnung des Feststellungswertes anzuwenden. Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum.

Wichtige Prämisse der Reform der Grundsteuer 2022: Trotz all dieser Änderungen soll das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich gehalten werden und eine insgesamt höhere Steuerbelastung des Bürgerinnen und Bürger vermieden werden. Man spricht von der sogenannten Aufkommensneutralität. 

Modifiziertes Bundesmodell

Ebenso wie das Saarland, folgt auch Sachsen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform 2022 weitestgehend dem Bundesmodell. Die Öffnungsklausel findet aber dennoch Verwendung und geringfügige Änderungen am Bundesmodell werden im sächsischen Grundsteuergesetz festgehalten. 

„Modifiziertes Bundesmodell“, so lautet die Bezeichnung der in Sachsen gültigen Grundsteuerregelung. Angepasste und landesspezifische Steuermesszahlen werden für die Berechnung der Grundsteuer verwendet.

Zukünftig werden gewerbliche Grundstücke und nicht dem Wohnzweck dienliche Grundstücke durch eine Grundsteuerberechnung mit höheren Steuermesszahlen stärker belastet. Anders als das Saarland, verzichtet Sachsen darauf auch unbebaute Grundstücke höher zu besteuern. 

Die Steuermesszahlen im Vergleich:

Unbebaute Grundstücke:

  • 0,34 ‰ gemäß Bundesmodel
  • 0,36 ‰ Sächsisches Modell

Ein- & Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke & Wohnungseigentum:

  • 0,31 ‰ gemäß Bundesmodel
  • 0,36 ‰ Sächsisches Modell

Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke & sonstige bebaute Grundstücke:

  • 0,34 ‰ gemäß Bundesmodel
  • 0,72 ‰ Sächsisches Modell

Grundsteuererklärung Sachsen

Im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung hat das Finanzministerium sowie die sächsischen Finanzbehörden bereits Mitte März 2022 alle Bürgerinnen und Bürger über die diesjährige Grundsteuerreform informiert. 

Demnach besteht für alle sächsischen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 zu übermitteln.

Der Gesetzgeber schreibt dabei eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung verpflichtend für alle Grundsteuerzahler vor. Die Übermittlung kann über das ELSTER-Portal vorgenommen werden. Einer Ausnahme für Immobilieneigentümer und Grundstücksbesitzer kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden. 

Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten. Ab dem 01. Januar 2025 gilt dann das reformierte Grundsteuergesetz.

Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen.

Jetzt sächsische Grundsteuer berechnen und weitere wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022 in Erfahrung bringen: DeutscheGrundsteuer.de

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DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen digital 
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer Saarland – Das Wichtigste im Überblick

Grundsteuerreform 2022 – bundesweit sorgt dieses Thema bei Grundbesitzern für großes Aufsehen. Viele Änderungen, Pflichten und Fragen gehen mit diesem Thema einher. Zudem herrscht Unklarheit über die Berechnung und Umsetzung der Grundsteuer 2022.

Auch im Saarland erwartet Bürgerinnen und Bürger eine leicht, vom Bundesmodell, abweichende Berechnung.

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Reform der Grundsteuer 2022 spezialisiert. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren. 

Welche Besonderheiten bringt die Grundsteuer im Saarland mit sich? Wie berechnet sich die saarländische Grundsteuer zukünftig und welche Termine und Fristen sind einzuhalten?

Unsere Grundsteuerexperten haben alle Antworten für Sie zusammengefasst. 

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell & Grundsteuer Saarland
  • Modifiziertes Bundesmodell
  • Grundsteuererklärung Saarland
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Man spricht bei der Grundsteuer von einer sogenannten Real- und Objektsteuer. Sie setzt an den vorhandenen Grundbesitz (Grundwert) an und wird jährlich entrichtet. Besteuert wird jeglicher Grundbesitz, unteranderem gehören dazu Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. 

Die Höhe der zu entrichtenden Leistung wird ertragsunabhängig festgesetzt. Persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Eigentümers bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Zu leisten haben Eigentümer die Zahlung grundsätzlich selbst, es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. 

2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das damalige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig. Zu ungerecht sei die bisherige Grundsteuerberechnung basierend auf längst überholten Einheitswerten aus den Jahren 1964 und 1935. Durch teils unterschiedliche Wertveränderungen haben sich über die Zeit massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung ergeben. Ein nicht länger hinzunehmender Zustand.

Dabei stellt die Grundsteuer mit 15 Mrd. Euro jährlich seit jeher eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden dar. Das Steuergeld dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen sowie dem Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen.

Der Bundesgesetzgeber war also gefordert, eine schnelle und verfassungskonforme Lösung zu schaffen. 

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Bundesmodell & Grundsteuer Saarland

Dies gelang im November 2019. Damals wurde das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und der Weg für eine neue Grundsteuerberechnung geebnet. 

Bislang basiert die Grundsteuerberechnung auf längst überholten Einheitswerten. Sehr unterschiedliche und teils gegensätzliche Entwicklungen der Grundsteuer, selbst für benachbarte Grundstücke und Immobilien, war die Folge. 

Anders als bisher, wird die Berechnung zukünftig nicht mehr auf Grundlage der angesprochenen Einheitswerte erfolgen. Es wird jedoch wie bisher auch, an einer dreistufigen Berechnungsmethode festgehalten:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Neu ist das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und statistischer Nettokaltmiete. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Gebäudealter.

Weitere Besonderheit ist die zukünftige Unterscheidung zwischen dem Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum haben das Ertragswertverfahren, für die Berechnung des Feststellungswertes anzuwenden. Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum.

All diese Änderungen erfolgen unter einer Prämisse: Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich zu halten und eine insgesamt höhere Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden.

Modifiziertes Bundesmodell

Das Saarland folgt bei der Umsetzung der Grundsteuerreform 2022 weitestgehend dem Bundesmodell. Gleichzeitig folgt die saarländische Landesregierung der Öffnungsklausel und setzt geringfügige Veränderungen im eigenen Grundsteuergesetz um. 

Man spricht von einem sogenannten „Modifiziertem Bundesmodell“. Diese geringfügigen Änderungen begrenzen sich auf die Anpassung landesspezifischer Steuermesszahlen. Abgesehen davon erfolgt die Berechnung der Grundsteuer im Saarland gemäß des Bundesmodells. 

Ziel dieser Modifizierung ist es, Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern geringer zu belasten, als Besitzer von unbebauten Grundstücken oder Gewerbeimmobilien. Des Weiteren möchte man eine zusätzliche Anpassung der Hebesätze vermeiden. 

Die Steuermesszahlen im Vergleich:

Unbebaute Grundstücke:

  • 0,34 ‰ gemäß Bundesmodell
  • 0,64 ‰ Saarländisches Modell

Ein- & Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke & Wohnungseigentum:

  • 0,31 ‰ gemäß Bundesmodell
  • 0,34 ‰ Saarländisches Modell

Teileigentum, Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke & sonstige bebaute Grundstücke:

  • 0,34 ‰ gemäß Bundesmodell
  • 0,64 ‰ Saarländisches Modell

Grundsteuererklärung Saarland

Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist in elektronischer Form vorzunehmen. Dies gilt nicht nur im Saarland, sondern bundesweit. 

Die Erklärung bezieht sich auf jeglichen Grundbesitz zum Hauptfeststellungstermin, dem 01. Januar 2022

Im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit, die Grundsteuererklärung an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Verpflichtet zur Erstellung und Abgabe der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ sind in diesem Jahr alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben.

Dabei kann die Erklärungsabgabe über das Steuerportal ELSTER vorgenommen werden. 

Voraussetzung ist ein ELSTER-Benutzerkonto, welches benötigt wird, um die Erklärung abzugeben. Die Beantragung kann bereits über das Online-Portal erfolgen. Anschließend wird Ihnen ein sogenanntes ELSTER-Zertifikat zur Authentifizierung des Anmeldeprozesses zur Verfügung gestellt. Stellen Sie sicher, dass Sie dieses sicher abspeichern. 

Eine erstmalige Registrierung kann in Ausnahmefällen bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Als Steuerpflichtiger sollten Sie diese Zeit daher unbedingt mit einrechnen. 

Erst ab dem 01. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer zu zahlen. Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten.

Jetzt saarländische Grundsteuer berechnen und weitere wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022 in Erfahrung bringen: DeutscheGrundsteuer.de

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (digital oder auch per Post möglich)
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer Niedersachsen – Das Wichtigste im Überblick

Bundesweit müssen sich Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr auf eine Reform der Grundsteuer einstellen. Folgt die Großzahl der Bundesländer einem bundeseinheitlichen Modell, haben sich dennoch einzelne Bundesländer für ein eigenes Grundsteuermodell entschieden. 

So auch Niedersachen – Die dortige Landesregierung hat sich ebenso wie sechs weitere Bundesländer dazu entschieden, ein eigenes Grundsteuergesetz zu erlassen und von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. 

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Reform der Grundsteuer 2022 spezialisiert. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.

Unser folgender Beitrag beschäftigt sich mit den Besonderheiten des niedersächsischen Grundsteuergesetzes, erläutert die Berechnung der Grundsteuer in Niedersachsen und verweist auf die wichtigsten Termine und Fristen zur Grundsteuerreform 2022.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell & Grundsteuer Niedersachsen
  • Flächen-Lage-Modell
  • Grundsteuererklärung Niedersachsen
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Das Problem der bisherigen Grundsteuerberechnung liegt in längst überholten Einheitswerten. Diese stammen im Westen Deutschlands aus dem Jahr 1964 und im Osten aus 1935. Betrachtet man diese Jahreszahlen wird schnell klar, dass eine Berechnung auf deren Grundlage nicht zeitgemäß sein kann. 

So entschied 2018 auch das Bundesverfassungsgericht und erklärte das Grundsteuergesetz für verfassungswidrig. Zu unterschiedlich und zu gegensätzlich haben sich die Einheitswerte seitdem verändert. Eine Ungleichberechtigung des Steuerzahlers ist die Folge. 

Dabei gilt die Grundsteuer als eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Städte und Gemeinden. Steuereinnahmen von jährlich rund 15 Mrd. Euro dienen als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen sowie dem Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen.

Um den Steuerzahler zukünftig gerechter zu besteuern und das Grundsteuergesetz in Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen, war eine Neuregelung der Grundsteuer 2022 erforderlich

Erhalten Sie Ihr unverbindliches Angebot zur Grundsteuererklärung

Bundesmodell & Grundsteuer Niedersachsen

Bereits im November 2019, kurz vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Frist, hat der Gesetzgeber das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und somit seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen Folge geleistet. Was nicht heißt, dass bislang alle wesentlichen Punkte abschließend geklärt sind.

Aber dennoch, was die zukünftige Berechnung der Grundsteuer angeht, sind zum jetzigen Zeitpunkt bereits alle wichtigen Entscheidungen getroffen. 

Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer weiterhin in drei Schritten:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Grundlegende Änderung der Berechnung ist das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete für den Grundstückswert und nicht mehr der vorherige Einheitswert. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes. 

Die Steuermesszahl wird zudem zunächst leicht gesenkt und den Gemeinden bleibt es freigestellt, die Hebesätze anzupassen und somit eventuell auftretende Verluste in den Gemeindekassen zu decken. 

All dies erfolgt unter der Prämisse, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich zu halten und den Städten und Gemeinden die damit verbundenen Einnahmen weiterhin zu garantieren, aber zeitgleich die Bürger insgesamt steuerlich nicht stärker zu belasten.

Zwar handelt es sich weitestgehend um eine bundeseinheitliche Regelung, dennoch bestand im Rahmen einer sogenannten „Öffnungsklausel“ für die einzelnen Länder die Möglichkeit, eigene Grundsteuermodelle einzuführen. Ein Kompromiss bei der Anpassung des Grundgesetzes, ohne den das Gelingen der Reform fraglich gewesen wäre.

Flächen-Lage-Modell

Auch das Land Niedersachsen bezieht sich bei der Umsetzung der Grundsteuerreform 2022 auf die Öffnungsklausel und etabliert eine eigene Berechnungsmethode – das Flächen-Lage-Modell. 

Wesentliche Unterschiede zeigen sich bei der Berechnung des Grundsteuerwertes (Grundsteuer B) und der Steuermesszahl. 

Erforderliche Daten für die Berechnung sind:

  • Grundstücksfläche
  • Gebäudefläche 
  • Nutzungsart der Immobilie
  • Bodenrichtwert des Grundstücks
  • Durchschnittlicher Bodenrichtwert der Gemeinde

Anstelle des jeweiligen Gebäudealters tritt die sogenannte Äquivalenzzahl:

  • Für Grundstücke: 0,04 Euro/qm
  • Für Gebäude: 0,50 Euro/qm

Die niedersächsischen Steuermesszahlen lauten:

  • 100% für Grund & Boden sowie Gebäudeflächen
  • 70% für Wohnflächen
  • 45% für denkmalgeschützte Gebäude und sozialen Wohnungsbau

So schaut die Berechnung der niedersächsischen Grundsteuer in der Theorie aus:

Schritt 1: (Bodenrichtwert des Grundstücks / durchschnittlicher Bodenwert der Gemeinde)0,3

=

Lage-Faktor

Schritt 2: Grundstücksfläche x Äquivalenzzahl (Grundstück) x Lage-Faktor

Äquivalenzbetrag des Grundstücks

Schritt 3: Gebäudefläche x Äquivalenzzahl (Gebäude) x Lage-Faktor

Äquivalenzbetrag des Gebäudes

Schritt 4: Äquivalenzbetrag des Grundstücks x Grundsteuermesszahl (Grundstück) 

Äquivalenzbetrag des Gebäudes x Grundsteuermesszahl (Gebäude)

=

Grundsteuermessbetrag

Schritt 5: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde

Grundsteuer

Ähnlich wie in Hessen, ist auch in Niedersachsen Ziel des Flächen-Lage-Modells, vorhandene Bodenwertunterschiede zu berücksichtigen. Somit führt ein erhöhter Bodenrichtwert nicht gleichermaßen zur Erhöhung der Steuermesszahl. Insgesamt erhofft man sich dadurch eine simplere und gleichzeitig gerechtere Berechnungsmethode als beispielsweise in Bayern oder Baden-Württemberg.

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden auch in Niedersachsen gemäß dem Bundesmodell behandelt (Grundsteuer A).

Grundsteuererklärung Niedersachsen

Die Abgabe der Grundsteuer Erklärung wird bundesweit einheitlich geregelt. Somit ist die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 zu übermitteln. 

Die Erklärung bezieht sich auf jeglichen Grundbesitz zum Hauptfeststellungstermin, dem 01. Januar 2022. 

Bereits Mitte März 2022 haben die zuständigen Finanzbehörden über die Pflichten und Fristen der Grundsteuer 2022 in Form einer allgemeinen und öffentlichen Bekanntmachung informiert.

Vorgesehen ist, dass die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal vorgenommen wird. Die Übermittlung auf elektronischem Wege ist für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtend. Einer Ausnahme kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden.

Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten. Ab dem 01. Januar 2025 gilt dann das reformierte Grundsteuergesetz.

Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen.

Jetzt niedersächsische Grundsteuer berechnen und weitere wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022 in Erfahrung bringen: DeutscheGrundsteuer.de

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (digital oder auch per Post möglich)
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer digital erstellen lassen: So einfach geht’s!

2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerregelungen für verfassungswidrig und zwang den Gesetzgeber somit zum Handeln. Nur ein Jahr später kam die legislative Kraft ihrer Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen nach und brachte mit dem Grundsteuer-Reformgesetz ein deutlich gerechteres Gesetzespaket auf den Weg. 2022 – weitere drei Jahre später – beginnt nun die Umsetzung. 

Mit dem Stichtag des 01. Januar 2022 sind jegliche Grundbesitzer dazu verpflichtet eine Feststellungserklärung zu erstellen und diese bis zum 31. Januar 2023 an die entsprechende Finanzbehörde zu übersenden. 

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich daher auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet sowohl Grundbesitzern als auch Steuerberatern und Hausverwaltungen eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.

Unser Ratgeber zeigt Ihnen, wie auch Sie von unserem Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022 profitieren. Von uns erhalten Sie einen Überblick der einzelnen Schritte und wichtige Hintergründe zur diesjährigen Grundsteueränderung. 

Inhaltsverzeichnis: 

  • Die Grundsteuerreform 2022
  • Die Grundsteuererklärung
  • Die Problematik
  • Unser Grundsteuer-Service Schritt für Schritt erklärt
  • Sie arbeiten bereits mit einem Steuerberater zusammen?
  • Die exklusiven Vorteile von DeutscheGrundsteuer.de

Die Grundsteuerreform 2022

Durch die Reform wird zwar eine deutlich gerechtere Berechnungsmethode als bisher zugrunde gelegt, was den Steuerzahler zunächst einmal freuen sollte, dennoch bringt die Gesetzesänderung nicht nur für Grundbesitzer eine Reihe neuer Regelungen und Fristen mit sich. Auch bei den Immobilieneigentümern, Hausverwaltungen, Steuerberatern und den zuständigen Finanzämtern entsteht in der nächsten Zeit ein deutlicher Mehraufwand. 

Ein grundlegende Gesetzesänderung, ein neues Berechnungsmodell mit Öffnungsklausel, die Unterscheidung mehrerer Grundsteuerarten, sowie zwischen Ertragswert- und Sachwertverfahren, gestalten die Umstellung von alter auf neuer Grundsteuerregelung zunächst äußert anspruchsvoll. 

Erhalten Sie Ihr unverbindliches Angebot zur Grundsteuererklärung

Die Grundsteuererklärung

Aus der Reform der Grundsteuer resultieren eine Reihe administrativer Aufgaben, mit der sich Immobilieneigentümer, Hausverwaltungen oder Steuerberater in Zukunft konfrontiert sehen werden. Der Prozess gestaltet sich zunächst aufwendig und kompliziert, viele Aufgaben fallen lediglich einmalig an.

Hintergrund ist, dass zum Hauptfeststellungstermin, dem 01. Januar 2022, noch kein vollständig digitalisiertes Verwaltungsverfahren angeboten werden kann und die Mehrzahl der erforderlichen Daten für die Neubewertung des Grundbesitzes schlichtweg den Ämtern nicht in digitaler Form vorliegen. Aus diesem Grund hat sich der Gesetzgeber gemeinsam mit den Ländern und den zuständigen Finanzbehörden darauf verständigt, die notwendigen Daten mit Hilfe einer elektronischen Steuererklärung zu erheben.

Im Zeitraum vom 01. Juli bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. 

Dies ist unabhängig von der Rechtslage im jeweiligen Bundesland und betrifft alle Eigentümer von Grundbesitz in Deutschland. Zu erklären sind Angaben über den Grundbesitz zum Stichtag des 01. Januar 2022. Die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich nach der jeweiligen Lage des Grundbesitzes. 

Es besteht eine Pflicht zur elektronischen Übermittlung und Abgabe der Feststellungserklärung . Über das ELSTER-Portal ist die elektronische Erklärungsabgabe ab dem 01. Juli 2022 kostenlos möglich. 

Einer Ausnahme kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden. Sobald die Digitalisierung der Behörden vollständig abgeschlossen ist, wird eine Mehrfacherklärung aller Voraussicht nach in Zukunft entfallen.

Da zukünftig weniger Daten für die Berechnung der Grundsteuer 2022 herangezogen werden sollen, ist allgemein davon auszugehen, dass sich das Verfahren vereinfachen wird. Das Bundesmodell und ein einheitliches Übermittlungsverfahren tragen ebenfalls ihren Teil zur langfristigen Verringerung des Aufwands bei. 

Leider stellt sich das in diesem Jahr für viele Grundbesitzer erst einmal anders dar…

Bereits jetzt können Sie online Ihre Grundsteuer berechnen lassen. Mit Hilfe diverser Grundsteuer Rechner lässt sich die ungefähre Höhe Ihrer Grundsteuerzahlung vorhersagen. 

Die Problematik

Jeder Immobilien- oder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundstücksneubewertung zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Dies betrifft somit rund 31,7 Millionen einzelne wirtschaftliche Einheiten, für die nur 4 Monate Zeit bleibt. Dabei sind die genauen Anforderungen bis zum jetzigen Zeitpunkt vom Gesetzgeber weiterhin ungeklärt. 

Ein sehr straffer Zeitplan und für die meist ohnehin schon ausgelasteten Steuerberater daher kaum realisierbar. Hinzukommen zeitaufwendige Vorbereitungsarbeiten, interne Schulungen und ständig drohender Personalmangel. 

Die Erstellung der Grundsteuererklärung steht somit für einen Großteil der Steuerberater nicht annähernd im Kosten-Nutzen-Verhältnis und bringt eine Reihe weiterer Probleme mit sich. Zumal die Erstellung der Grundsteuererklärung eine einmalig zu entrichtender Tätigkeit mit hohem Arbeitsaufwand darstellt, die in den nächsten Jahren vorerst nicht wieder aufkommen wird. 

Unser Grundsteuer-Service Schritt für Schritt erklärt

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen und Ihren Mandaten die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren. 

Wir bieten Steuerberatern und ihren Mandanten professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022 und erstellen für Sie die Grundsteuererklärung. Darüber hinaus gewährleisten wir im Nachgang die Prüfung der Steuerbescheide. 

Zu einem kostengünstigen Festpreis von nur 139 Euro bietet Ihnen unsere Kanzlei eine weitreichende und fachkompetente Beratung, Planung und Umsetzung. Damit unterbieten wir das durchschnittliche deutsche Steuerberater-Honorar laut Vergütungsordnung um rund 90 %. 

Unser Angebot richtet sich speziell an: 

  • Steuerberater
  • Eigenheimbesitzer
  • Immobilieneigentümer
  • Eigentümer von unbebauten Grundstücken
  • Eigentümer von Land & Forst 
  • In- und ausländische Immobilien-Investoren 
  • Hausverwaltungen
  • Lohnsteuerhilfe-Vereine
  • Immobilien-Verbände
  • Weitere

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (digital oder auch per Post möglich)
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unseren Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

Sie arbeiten bereits mit einem Steuerberater zusammen? 

Kein Problem! Auch in diesem Fall haben wir die perfekte Lösung für Sie und Ihren Steuerberater. Machen Sie Ihren Steuerberater sehr gerne auf unsere Angebot und unsere bisherige Zusammenarbeit mit führenden Steuerkanzleien in Deutschland aufmerksam.

Ganz egal ob Selbstständiger oder Kanzlei – besonders als Steuerberater profitieren auch Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei:

Informationspaket und Muster-Anschreiben für Ihre Mandanten 

Als Steuerberater sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Mandanten über die Grundsteuerreform und die Abgabe der Grundsteuererklärung zu informieren. Wir stellen Ihnen alle Informationen sowie Fragen-Und-Antworten kostenfrei zur Verfügung. 

Mandantenbindung durch Empfehlung von exzellentem Service stärken 

Gehen Sie mit Verantwortungsbewusstsein voran und empfehlen Sie Ihren Mandanten unseren exzellenten Service. Ihre Mandanten werden beeindruckt sein und Ihnen, als Ihr vertrauter Steuerberater, für die Empfehlung unserer Dienstleistung danken. 

Zeit und Aufwand sparen für eine einmalige Erklärung 

Sparen Sie sich durch unsere Zusammenarbeit erheblichen Aufwand in der Information, Kommunikation, Erstellung und Prüfung der Grundsteuererklärungen Ihrer Mandanten. 

Vollumfänglicher und garantierter Mandantenschutz

Als akkreditierter Partner erhalten Sie von uns einen vollumfänglichen und garantierten Mandantenschutz – versichern Sie sich, dass wir nicht weitergehend mit Ihren Mandanten arbeiten werden. 

 

Für Steuerberater umfasst die einzelnen Schritte der Zusammenarbeit eine leicht abgeänderte Reihenfolge, um sowohl Mandanten, als auch den Steuerberatern, eine vollumfängliche Dienstleistung anbieten zu können:

  1. Steuerberater akkreditiert sich als Partner von DeutscheGrundsteuer.de
  2. Wir garantieren Steuerberatern vertraglich 100% Mandantensicherheit
  3. Steuerberater erhalten sämtliches Material zur Information und Beantwortung von Fragen für ihre Mandanten 
  4. Mandanten beauftragen uns mit der Erstellung der Grundsteuererklärung 
  5. Die Erstellung der Grundsteuererklärung samt Prüfung des Bescheids wird von uns für Mandanten übernommen

 

Die exklusiven Vorteile von DeutscheGrundsteuer.de

Profitieren Sie noch heute von unserem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei:

  1. Steuererklärung von Steuerberatern: Ihre Grundsteuererklärung wird individuell durch einen Steuerberater erstellt
  2. Professionell, rechtssicher und kostengünstig: Unsere Steuerberater und Steuerexperten erstellen professionell, rechtssicher und zum günstigen Festpreis Ihre Steuererklärung
  3. Rechtzeitig Grundsteuererklärung abgeben: Halten Sie die gesetzlichen Fristen zur Abgabe Ihrer Grundsteuererklärung ein und verlassen Sie sich auf unsere langjährige Expertise im Immobiliensteuerrecht
  4. Effiziente und sichere Steuererklärung durch Steuerberater: Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden unter höchsten Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das Finanzamt übermittelt. 

 

Erledigen Sie Ihre gesetzlich vorgeschriebene Grundsteuererklärung 2022 ganz einfach rechtssicher und digital durch unsere Steuerberater. Weitere Informationen finden Sie direkt auf DeutscheGrundsteuer.de. Bei Fragen rund um das Thema Grundsteuer oder sonstiger Immobiliensteuerrechtsfragen unterstützen wir Sie jederzeit gerne.