Die Grundsteuer, die für viele Eigentümer nach wie vor eine große finanzielle Belastung darstellt, soll endlich reformiert werden. Dies ist längst überfällig und auch der Gesetzgeber hat sich nun endlich dazu entschlossen, die Grundsteuer bundesweit neu zu gestalten.
Mit der Grundsteuerreform 2022 sind einige Änderungen verbunden. Die Berechnung der Grundsteuer wird sich ändern und es gibt einige neue Termine und Fristen, die Steuerzahler beachten müssen. In den meisten Fällen wird die Grundsteuer jedoch nicht erhöht.
Die Bremer Landesregierung ist dem einheitlichen Bundesmodell treu geblieben und hat keinerlei Abweichungen vorgenommen. Im Folgenden erhalten Sie von unseren Steuerexperten einen genaueren Einblick in die Grundsteuerprozesse und Berechnung der Grundsteuer in Bremen.
Auf DeutscheGrundsteuer.de sind Sie an der richtigen Adresse, wenn es um die Reform der Grundsteuer 2022 geht. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser Know-How garantieren wir Ihnen eine reibungslose Umsetzung der neuen steuerlichen Regelungen sowie einen zuverlässigen Schutz vor potentiellen Hindernissen bei der Bemessung des Werts Ihrer Grundstücke.
Inhaltsverzeichnis:
- Grundsteuerreform 2022
- Bundesmodell
- Grundsteuer Bremen
- Grundsteuererklärung Bremen
- DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022
Grundsteuerreform 2022
Der Gesetzgeber hat bereits Ende 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet, um seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen gerecht zu werden. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022.
Das bisher gültige Grundsteuergesetz wurde von dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung gezwungen.
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen, die für die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen und Infrastrukturen essentiell ist. Rund 15 Mrd. Euro jährlich stellen ein wesentliches Mittel dar, um Schulen, Kitas, Büchereien und Freizeiteinrichtungen aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Auch der Erhalt und Ausbau örtlicher Straßen, Brücken und Radwege hängt maßgeblich von der Grundsteuer ab.
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Bundesmodell
Das wesentliche Problem der bisherigen Berechnung liegt darin, dass Einheitswerte aus dem Jahr 1964 im Westen und 1935 im Osten Deutschlands zugrunde gelegt werden. Diese Werte haben sich seitdem sehr unterschiedlich entwickelt und teilweise gegensätzlich entwickelt. Hinzu kommt, dass aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können. Ungerecht und verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht.
Der Grundstückswert wird künftig anhand des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete berechnet, statt wie bisher am Einheitswert. Auch die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) sowie das Alter des Gebäudes spielen bei der neuen Berechnung eine Rolle.
Die Steuermesszahl wird zudem zunächst leicht gesenkt. Dadurch erhalten die Gemeinden mehr finanzielle Spielräume, um Hebesätze anzupassen und somit eventuelle Verluste in den Gemeindekassen zu decken.
Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten:
Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes
Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung
Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Es gibt in Zukunft eine Unterscheidung zwischen dem Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Das Ertragswertverfahren ist für die Berechnung des Feststellungswertes von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum vorgesehen. Das Sachwertverfahren gilt dagegen für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke sowie bebaute und unbebaute Grundstücke.
Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:
- Grundstücksfläche
- Bodenrichtwert
- Immobilienart
- Alter des Gebäudes
- Wohnfläche
- Mietniveaustufe
- Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter
Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:
- Herstellungskosten des Gebäudes
- Grundfläche des Gebäudes
- Alter des Gebäudes
- Grundstücksfläche
Durch die Grundsteuer C wird es Kommunen ab 2025 ermöglicht, baureife und unbebaute Grundstücke mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Dies soll Spekulationen entgegenwirken und zur langfristigen Entlastung von Mietern in Ballungsräumen beitragen.
Grundsteuer Bremen
Die meisten Bundesländer haben sich für das neue einheitliche Bundesmodell der Grundsteuer entschieden und Bremen folgt diesem Vorbild. Damit wird die Grundsteuer künftig einfacher und gerechter berechnet. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.
Die Öffnungsklausel des Bundesgesetzes über die Grundsteuer garantiert den Ländern die Befugnis zur Gestaltung eigener Regelungen und sichert somit die Einnahmen aus der Grundsteuer, die andernfalls vom Bund selbst getragen werden müssten.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen sowie das Saarland und Sachsen greifen auf die sogenannte Öffnungsklausel zurück. Bremen und alle anderen Länder berechnen die Grundsteuer nach der vorherigen Erklärung.
Grundsteuererklärung Bremen
Die Bekanntgabe der Regelungen zur Abgabe der Grundsteuererklärung 2022 erfolgte bereits Mitte März durch die zuständigen Finanzbehörden in Form einer allgemeinen und öffentlichen Bekanntmachung. Diese transparente Informationsweitergabe sorgt bei den Betroffenen für Klarheit und lässt auf einen gemeinsamen Konsens hoffen.
Ab dem 01. Juli 2022 haben Grundsteuerzahler die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ einzureichen. Dies ist bis zum 31. Januar 2023 möglich.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal vorgenommen wird. Die Übermittlung auf elektronischem Wege ist für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtend. Ausnahmen können nur in begründeten Fällen stattfinden.
Ab dem 01. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer, welche bis zum 31. Dezember 2024 auf der Grundlage der bisherigen Einheitswerte entrichtet wird.
Die Auswirkungen der neuen Steuerregelungen auf jeden Einzelnen können im Moment noch nicht allgemeingültig festgestellt werden.
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DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022
DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.
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