Grundsteuer Bremen – Das Wichtigste im Überblick

Die Grundsteuer, die für viele Eigentümer nach wie vor eine große finanzielle Belastung darstellt, soll endlich reformiert werden. Dies ist längst überfällig und auch der Gesetzgeber hat sich nun endlich dazu entschlossen, die Grundsteuer bundesweit neu zu gestalten.

Mit der Grundsteuerreform 2022 sind einige Änderungen verbunden. Die Berechnung der Grundsteuer wird sich ändern und es gibt einige neue Termine und Fristen, die Steuerzahler beachten müssen. In den meisten Fällen wird die Grundsteuer jedoch nicht erhöht.

Die Bremer Landesregierung ist dem einheitlichen Bundesmodell treu geblieben und hat keinerlei Abweichungen vorgenommen. Im Folgenden erhalten Sie von unseren Steuerexperten einen genaueren Einblick in die Grundsteuerprozesse und Berechnung der Grundsteuer in Bremen.

Auf DeutscheGrundsteuer.de sind Sie an der richtigen Adresse, wenn es um die Reform der Grundsteuer 2022 geht. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser Know-How garantieren wir Ihnen eine reibungslose Umsetzung der neuen steuerlichen Regelungen sowie einen zuverlässigen Schutz vor potentiellen Hindernissen bei der Bemessung des Werts Ihrer Grundstücke.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell 
  • Grundsteuer Bremen
  • Grundsteuererklärung Bremen
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Der Gesetzgeber hat bereits Ende 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet, um seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen gerecht zu werden. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022.

Das bisher gültige Grundsteuergesetz wurde von dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung gezwungen.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen, die für die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen und Infrastrukturen essentiell ist. Rund 15 Mrd. Euro jährlich stellen ein wesentliches Mittel dar, um Schulen, Kitas, Büchereien und Freizeiteinrichtungen aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Auch der Erhalt und Ausbau örtlicher Straßen, Brücken und Radwege hängt maßgeblich von der Grundsteuer ab.

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Bundesmodell

Das wesentliche Problem der bisherigen Berechnung liegt darin, dass Einheitswerte aus dem Jahr 1964 im Westen und 1935 im Osten Deutschlands zugrunde gelegt werden. Diese Werte haben sich seitdem sehr unterschiedlich entwickelt und teilweise gegensätzlich entwickelt. Hinzu kommt, dass aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können. Ungerecht und verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht.

Der Grundstückswert wird künftig anhand des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete berechnet, statt wie bisher am Einheitswert. Auch die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) sowie das Alter des Gebäudes spielen bei der neuen Berechnung eine Rolle.

Die Steuermesszahl wird zudem zunächst leicht gesenkt. Dadurch erhalten die Gemeinden mehr finanzielle Spielräume, um Hebesätze anzupassen und somit eventuelle Verluste in den Gemeindekassen zu decken.

Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten: 

Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes

Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung

Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Es gibt in Zukunft eine Unterscheidung zwischen dem Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Das Ertragswertverfahren ist für die Berechnung des Feststellungswertes von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum vorgesehen. Das Sachwertverfahren gilt dagegen für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke sowie bebaute und unbebaute Grundstücke.

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes
  • Grundfläche des Gebäudes
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche

Durch die Grundsteuer C wird es Kommunen ab 2025 ermöglicht, baureife und unbebaute Grundstücke mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Dies soll Spekulationen entgegenwirken und zur langfristigen Entlastung von Mietern in Ballungsräumen beitragen.

Grundsteuer Bremen

Die meisten Bundesländer haben sich für das neue einheitliche Bundesmodell der Grundsteuer entschieden und Bremen folgt diesem Vorbild. Damit wird die Grundsteuer künftig einfacher und gerechter berechnet. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken.

Die Öffnungsklausel des Bundesgesetzes über die Grundsteuer garantiert den Ländern die Befugnis zur Gestaltung eigener Regelungen und sichert somit die Einnahmen aus der Grundsteuer, die andernfalls vom Bund selbst getragen werden müssten.

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen sowie das Saarland und Sachsen greifen auf die sogenannte Öffnungsklausel zurück. Bremen und alle anderen Länder berechnen die Grundsteuer nach der vorherigen Erklärung.

Grundsteuererklärung Bremen

Die Bekanntgabe der Regelungen zur Abgabe der Grundsteuererklärung 2022 erfolgte bereits Mitte März durch die zuständigen Finanzbehörden in Form einer allgemeinen und öffentlichen Bekanntmachung. Diese transparente Informationsweitergabe sorgt bei den Betroffenen für Klarheit und lässt auf einen gemeinsamen Konsens hoffen.

Ab dem 01. Juli 2022 haben Grundsteuerzahler die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ einzureichen. Dies ist bis zum 31. Januar 2023 möglich.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal vorgenommen wird. Die Übermittlung auf elektronischem Wege ist für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtend. Ausnahmen können nur in begründeten Fällen stattfinden.

Ab dem 01. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer, welche bis zum 31. Dezember 2024 auf der Grundlage der bisherigen Einheitswerte entrichtet wird.

Die Auswirkungen der neuen Steuerregelungen auf jeden Einzelnen können im Moment noch nicht allgemeingültig festgestellt werden.

Jetzt bremer Grundsteuer berechnen und weitere wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022 in Erfahrung bringen: DeutscheGrundsteuer.de

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (digital oder auch per Post möglich)
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer Brandenburg – Das Wichtigste im Überblick

Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die jeder Eigentümer von Immobilien zu entrichten hat. In den letzten Jahren gab es immer mehr Kritik an dieser Steuer, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Doch jetzt ist endlich die lang ersehnte Reform der Grundsteuer bundesweit in Kraft getreten!

Die Grundsteuerreform 2022 wird weitreichende Änderungen mit sich bringen und zahlreiche offene Fragen aufwerfen: Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig? Welche Termine und Fristen müssen eingehalten werden? Und können Steuerzahler bald mit höheren Grundsteuern rechnen?

Die brandenburgische Landesregierung folgt den Vorgaben des einheitlichen Bundesmodells und sieht keinerlei Abweichungen von dieser Regelung vor. Durch unsere Steuerexperten erhalten Sie im Folgenden einen detaillierten Einblick in die Grundsteuerprozess und die Berechnung der Grundsteuer in Brandenburg.

Wir von DeutscheGrundsteuer.de sind Ihre kompetenten Ansprechpartner, wenn es um die Reform der Grundsteuer 2022 geht. Durch unsere langjährige Erfahrung und unser Know-How garantieren wir Ihnen eine reibungslose Umsetzung der neuen steuerlichen Regelungen sowie einen zuverlässigen Schutz vor potentiellen Hindernissen bei der Bemessung des Werts Ihrer Grundstücke.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell 
  • Grundsteuer Brandenburg
  • Grundsteuererklärung Brandenburg
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Der Gesetzgeber hat bereits Ende 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet, um seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen gerecht zu werden. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022.

Das bisher gültige Grundsteuergesetz wurde von dem Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung gezwungen.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen, die für die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen und Infrastrukturen essentiell ist. Rund 15 Mrd. Euro jährlich stellen ein wesentliches Mittel dar, um Schulen, Kitas, Büchereien und Freizeiteinrichtungen aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln. Auch der Erhalt und Ausbau örtlicher Straßen, Brücken und Radwege hängt maßgeblich von der Grundsteuer ab.

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Bundesmodell

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Das Problem liegt darin, dass sie auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen und 1935 im Osten Deutschlands basiert. Diese Werte haben sich seitdem stark unterschiedlich entwickelt – teilweise sogar gegensätzlich. Hinzu kommt, dass es aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen erhebliche Differenzen bei der Grundsteuerzahlung geben kann.

Der neue Grundstückswert berechnet sich nunmehr auf Basis des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete, während der vorherige Einheitswert nicht mehr relevant ist. Auch die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) sowie das Alter des Gebäudes spielen bei der Berechnung eine Rolle.

Zunächst wird die Steuermesszahl leicht gesenkt. Gemeinden haben dann die Möglichkeit, die Hebesätze anzupassen und so etwaige Verluste in den Gemeindekassen zu decken.

Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten: 

Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes

Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung

Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Es gibt in Zukunft eine klare Trennung zwischen dem Ertragswert- und Sachwertverfahren. Während das Ertragswertverfahren für die Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum verwendet wird, gilt das Sachwertverfahren für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke sowie Teileigentum.

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes
  • Grundfläche des Gebäudes
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche

Die neue Grundsteuer C, die ab 2025 in Kraft tritt, gibt den Kommunen die Möglichkeit städtebauliche Gründe als Erhöhungsgrund für unbebaute und baureife Grundstücke anzusehen. Durch diese Regelung wird verhindert, dass Menschen baureife Grundstücke lediglich spekulativ vorhalten und erst zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen. Man hofft außerdem, dass diese Neuerung langfristig finanzielle Entlastung für Mieter bringt und somit den deutschen Wohnungsmarkt entspannt.

Grundsteuer Brandenburg

Brandenburg setzt – anders als in sieben Bundesländern – bei der Berechnung der Grundsteuer auf das einheitliche und für alle Bundesländer gültige Bundesmodell.

Durch die Öffnungsklausel im Bundesgesetz wird den einzelnen Ländern die Gestaltungsmöglichkeit für eigene Regelungen der Grundsteuer gewährt. Dabei bleiben die Einnahmen, die ansonsten vom Bund selbst hätten getragen werden müssen, weiterhin bestehen.

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen sowie das Saarland und Sachsen nutzen die sogenannte Öffnungsklausel für die Berechnung der Grundsteuer. Brandenburg und die übrigen Bundesländer berechnen die Steuer nach den vorher beschriebenen Richtlinien.

Grundsteuererklärung Brandenburg

Die zuständigen Finanzbehörden haben im März 2022 in einer allgemeinen und öffentlichen Bekanntmachung die Pflichten und Fristen zur Abgabe der Grundsteuererklärung für das kommende Jahr bekannt gegeben. Dies wurde von allen Regierungsmitgliedern einhellig beschlossen und soll bereits im kommenden Jahr in Kraft treten.

Zahlreiche Grundsteuerzahler haben sich bereits für die Übermittlung der “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes” entschieden. Diese Möglichkeit besteht im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023. Mit der Übermittlung dieser Erklärung können Grundsteuerzahler ihren Wert feststellen und sicherstellen, dass sie die richtige Steuer zahlen.

Es ist vorgesehen, dass die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal erfolgt. Die elektronische Übermittlung ist für alle Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtend. Lediglich in begründeten Fällen kann eine Ausnahme gemacht werden.

Bis zum 31. Dezember 2024 bleibt die Grundsteuer auf der Basis der bisherigen Einheitswerte bestehen. Ab dem 01. Januar 2025 gilt dann das reformierte Grundsteuergesetz.

Die konkreten Auswirkungen der geplanten Steueränderungen auf die einzelnen Steuerpflichtigen lassen sich aktuell noch nicht festlegen.

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Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
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Grundsteuer Berlin – Das Wichtigste im Überblick

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen, dennoch wurde sie in den letzten Jahrzehnten zunehmend kritisiert. In diesem Jahr soll endlich bundesweit die längst überfällige Reform der Grundsteuer starten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Kommunen finanziell zu entlasten und ihnen mehr Gestaltungsspielraum bei der Verwendung ihrer Mittel zu geben.

Die Grundsteuerreform 2022 wird einige Änderungen mit sich bringen. Zukünftig wird die Grundsteuer in Berlin anders berechnet. Es gibt bestimmte Termine und Fristen, die eingehalten werden müssen. Steuerzahler sollten sich auf eine Erhöhung der Grundsteuer vorbereiten.

Die Berliner Landesregierung ist sich einig, dass das Bundesmodell der Grundsteuer der beste Weg ist, um die Steuer zu berechnen und erlaubt keine Abweichungen von diesem Modell. Unsere Steuerexperten geben Ihnen hier einen ausführlichen Einblick in den Grundsteuerprozess und wie die Grundsteuer in Berlin berechnet wird.

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn es um die Grundsteuerreform geht! Durch unsere langjährige Erfahrung und unser spezialisiertes Team können wir Ihnen die bestmögliche Beratung und Unterstützung bieten. Wir freuen uns, Sie bei der Bewältigung der Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage zu unterstützen und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell 
  • Grundsteuer Berlin
  • Grundsteuererklärung Berlin
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Der Gesetzgeber hat sich seiner Verantwortung angenommen und bereits Ende 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022. Dies garantiert die notwendigen Steuereinnahmen und setzt gleichzeitig einen wichtigen Schritt zur Förderung des Wohnungsbaus.

Das bisher gültige Grundsteuergesetz wurde im Jahr 2018 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung gezwungen.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für Kommunen, um öffentliche Einrichtungen und die Infrastruktur zu erhalten und auszubauen. Jährlich fließen hier rund 15 Mrd. Euro Steuergeld, was die Grundlage für viele Leistungen der Kommune bildet – vom Bau und Unterhalt von Schulen, Kitas und Freizeiteinrichtungen bis hin zur Pflege von Straßen, Brücken oder Radwegen.

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Bundesmodell

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Das Problem liegt darin, dass Einheitswerte aus dem Jahr 1964 im Westen und 1935 im Osten Deutschlands zugrunde gelegt werden. Diese Werte haben sich seitdem sehr unterschiedlich entwickelt und teilweise gegensätzlich entwickelt. Hinzu kommt, dass aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können.

Die Grundlage der Berechnungen hat sich geändert und es wird nun der Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete für den Grundstückswert herangezogen – anders als bei der vorherigen Berechnung, bei der der Einheitswert maßgeblich war. Auch die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) sowie das Alter des Gebäudes spielen für die neue Berechnung eine Rolle.

Durch die Senkung der Steuermesszahl werden zunächst die Gemeindekassen entlastet. Die Hebesätze bleiben den Gemeinden jedoch weiterhin freigestellt, sodass im Bedarfsfall auf Verluste reagiert werden kann.

Auch in der Zukunft wird sich die Grundsteuer auf drei Stufen berechnen:

Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes

Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung

Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Die zukünftige Unterscheidung zwischen dem Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren ist eine weitere Besonderheit. Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum werden den Feststellungswert nach dem Ertragswertverfahren berechnen. Das Sachwertverfahren gilt hingegen für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke sowie Teileigentum.

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes
  • Grundfläche des Gebäudes
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche

Die Grundsteuer C ist eine weitere Neuerung, die ab 2025 in Kraft tritt. Mit dieser Regelung wird den Kommunen das Recht eingeräumt, baureife und unbebaute Grundstücke aus städtebaulichen Gründen mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Spekulativem Vorhalten von baureifen Grundstücken, mit der Absicht diese zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu veräußern, soll hiermit entgegengewirkt werden. Man erhofft sich außerdem finanzielle Entlastung für Mieter und allgemeine Entspannung des deutschen Wohnungsmarktes.

Grundsteuer Berlin

Das Bundesland Berlin setzt, anders als die sieben Ausnahme-Bundesländer, bei der Berechnung seiner Grundsteuer auf das einheitliche Bundesmodell – wie die Mehrheit aller anderen Bundesländer.

Die Öffnungsklausel garantiert den Ländern die Gestaltungsmöglichkeit für ihre eigenen Grundsteuerregelungen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Grundsteuer weiterhin besteht und damit verbundene Einnahmen nicht vom Bund selbst übernommen werden müssen. Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen sowie das Saarland und Sachsen machen von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch. Berlin und die anderen Länder berechnet die Grundsteuer dementsprechend wie beschrieben.

Grundsteuererklärung Berlin

Die zuständigen Finanzbehörden haben die Pflichten und Fristen für die Abgabe der Grundsteuererklärung 2022 bereits Mitte März in Form einer allgemeinen und öffentlichen Bekanntmachung bekannt gegeben. In der Zeit vom 01. Juli bis zum 31. Januar 2023 können Grundsteuerzahler die “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes” übermitteln. Diese Erklärung ist für alle, die ihren Grundsteuerbescheid nicht vollständig verstehen oder mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, eine wichtige Möglichkeit, ihren Fall darzulegen.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind verpflichtet, die Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal einzureichen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine elektronische Übermittlung jedoch nicht erfolgen.

Die Grundsteuer wird ab dem 01. Januar 2025 nach den neuen, reformierten Regeln berechnet. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte weiter.

Die konkreten Auswirkungen der neuen Steuergesetze auf die einzelnen Bürger sind noch nicht abschließend geklärt. Es ist daher im Moment noch nicht möglich, pauschal zu sagen, wie hoch die Steuerlast für jeden Einzelnen sein wird.

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DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (digital oder auch per Post möglich)
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

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Grundsteuer Hamburg – Das Wichtigste im Überblick

Das Bundesverfassungsgericht entschied im Jahr 2018, dass die Ungleichbehandlung des Steuerzahlers gemäß des Grundsteuergesetzes nicht länger hinzunehmen ist. Einige Befürworter dieser Regelung sehen sie als verfassungswidrig an.

Die Grundsteuerreform 2022 ist nun endlich auf dem Weg und wird ab diesem Jahr umgesetzt. Nach langen Diskussionen hat man sich auf eine einheitliche und gerechte Regelung geeinigt, die für alle Bürger gleichermaßen gelten soll. Dies ist längst überfällig und wird sicherlich von vielen positiv aufgenommen werden.

Ab sofort können Sie die wichtigsten Informationen zur Grundsteuer in Hamburg einfach und übersichtlich nachlesen. Erfahren Sie, welche Besonderheiten es gibt und wie die neue Steuer berechnet wird. Damit Sie keine Frist versäumen, haben wir alle Termine für Sie zusammengestellt. So sind Sie immer auf dem aktuellsten Stand!

Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner rund um die Deutsche Grundsteuer. Durch unsere jahrelange Erfahrung und unser Fachwissen sind wir in der Lage, Sie optimal auf die bevorstehenden Reformen der Grundsteuer 2022 vorzubereiten. Auch wenn es sich hierbei um ein komplexes Thema handelt, so überlassen Sie dies gerne uns. Denn wir kümmern uns darum, dass Sie die bestmögliche Lösung für Ihren Besitz finden – ganz ohne Stress und Hindernisse.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell & Grundsteuer Sachsen
  • Modifiziertes Bundesmodell
  • Grundsteuererklärung Hamburg
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuer ist seit Jahrhunderten eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Jedes Jahr kommen durch die Grundsteuer etwa 15 Mrd. Euro an Steuereinnahmen zusammen, die für die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen und den Erhalt und Ausbau lokaler Infrastrukturen verwendet werden.

Jährlich ist die Grundsteuer auf alle Grundbesitzteile, bestehend aus Land- und Forstwirtschaftsbetrieben sowie Gebäuden und Grundstücken, zu entrichten.

Die Real- oder Objektsteuer ist eine Steuer, welche am vorhandenem Grundbesitz (Grundwert) ansetzt. Die Höhe der zu entrichtenden Leistung wird ertragsunabhängig festgesetzt und ist somit unabhängig von den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen des Eigentümers.

Eigentümer sind grundsätzlich selbst für die Zahlung verantwortlich, es gibt jedoch die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Dies kann eine gute Option sein, wenn die Kosten den Eigentümern zu hoch erscheinen.

Die aktuelle Grundsteuerberechnung basiert auf längst überholten Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen und 1935 im Osten Deutschlands. Diese Werte haben sich seitdem sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt. Hinzu kommt, dass für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können.

Das Ergebnis ist eine unannehmbare Ungleichbehandlung des Steuerzahlers.

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Wohnlagenmodell Hamburg

Hamburg und Bayern sind bei der Gestaltung ihrer Grundsteuern eng zusammengerückt. Die beiden Länder haben sich für ein ähnliches Modell entschieden, weshalb die Grundsteuer in beiden Ländern nun vergleichbar ist. Im Gegensatz zu Bayern wird in Hamburg jedoch die Wohnlage berücksichtigt, was die Höhe der Grundsteuer beeinflussen kann.

Hamburg hat sein eigenes Grundsteuergesetz verabschiedet und setzt es nun konsequent um. Der dreistufige Prozess zur Berechnung der Grundsteuer ist auch in Hamburg gültig und trotz des eigenen Landesmodells angepasst. Insbesondere bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes im Rahmen der Grundsteuer B, also bei bebauten und unbebauten Grundstücken (Stufe 1), gibt es Abweichungen zum Bundesmodell. Dies liegt vor allem daran, dass die Steuermesszahlen in Hamburg abweichen (Stufe 2).

Hamburg entscheidet sich für das Bundesmodell bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Dies ermöglicht eine einheitliche Regelung in ganz Deutschland und sorgt so für mehr Rechtssicherheit. Zudem wird damit eine weitere Ungleichheit zwischen den Ländern beseitigt.

Modifiziertes Bundesmodell

Im Bundesmodell der Grundsteuer wird die Nettokaltmiete mit einberechnet. Durch Zuschläge und Abschläge werden Unterschiede im Mietniveau zwischen den Gemeinden eines Landes berücksichtigt. So können effektive Steuerlasten für Haushalte in Hamburg höher sein als in anderen Bundesländern.

Die Bodenrichtwerte in Hamburg sind sehr unterschiedlich und können je nach Stadtteil erheblich variieren. So betragen die Richtwerte für den Boden in manchen Gebieten der Stadt 380 Euro/qm, in anderen dagegen 4.200 Euro/qm oder noch mehr.

Die Folge dieser Regelung ist, dass der gleiche Äquivalenzbetrag für Grundstücke in Stadtrandlagen und exklusiven Innenstadtlagen angesetzt wird. Eine geringfügige Regulierung findet hier lediglich über die Wohnlage und die Steuermesszahl statt. Im Ergebnis fällt jedoch die Grundsteuer in guten Wohnlagen nur wenig höher aus als in normalen Wohnlagen.

Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Hamburger Modell und dem Bundesmodell besteht darin, wie unbebaute Grundstücke behandelt werden. In Hamburg gilt ein Grundstück als unbebaut, wenn die darauf errichteten Gebäude eine Gesamtfläche von weniger als 30 Quadratmetern haben. Beim Bundesmodell gelten jedoch auch Grundstücke mit kleinen Gebäuden als bebaut.

Grundsteuererklärung Hamburg

Jeder Grundstückseigentümer muss eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für jedes seiner Grundstücke abgeben, damit das Finanzamt die Neubewertung vornehmen kann. In Hamburg wird diese kurz „Feststellungserklärung“ genannt.

Der Eigentümer des Grundstücks ist zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet. Diese muss er im Zeitraum 1.7.2022 bis 31.01.2023 beim zuständigen Finanzamt einreichen, und zwar auf elektronischem Weg mit dem ELSTER Formular.

In begründeten Fällen, in denen zum Beispiel kein PC oder kein Internetzugang zur Verfügung steht, ist die Abgabe auf Papierformularen gestattet.

Hamburg stellt Informationen und Merkblätter rund um die Grundsteuerreform online bereit. Der Versand von Informationsschreiben wird vermutlich nicht stattfinden.

Anders als beim Bundesmodell müssen in Hamburg die Eigentümer von Grundstücken nicht alle 7 Jahre eine Erklärung abgeben, sondern nur dann, wenn sich Änderungen ergeben, die für die Grundsteuer relevant sind. Dazu gehören zum Beispiel das Bauen oder Teilen eines Grundstücks, das Abrissen eines vorhandenden Gebäudes oder die gewerbliche und nicht mehr wohnliche Nutzung.

Jetzt hamburger Grundsteuer berechnen und weitere wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022 in Erfahrung bringen: DeutscheGrundsteuer.de

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (digital oder auch per Post möglich)
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer Hessen – Das Wichtigste im Überblick

In einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 wurde festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von Steuerzahlern gemäß des Grundsteuergesetzes verfassungswidrig ist. Das Gericht stellte fest, dass diese Ungleichbehandlung nicht länger hinnehmbar ist und forderte eine Änderung des Gesetzes.

Der Gesetzgeber hat die Grundsteuerreform 2022 angestoßen, um eine gerechtere und einheitlichere Regelung für die zukünftige Erhebung der Grundsteuer zu erhalten.

Was Sie über die hessische Grundsteuer wissen sollten: Alle relevanten Informationen für das Bundesland Hessen. Wie berechnet sich die hessische Grundsteuer zukünftig? Welche Termine und Fristen müssen eingehalten werden?

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell & Grundsteuer Sachsen
  • Modifiziertes Bundesmodell
  • Grundsteuererklärung Sachsen
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuer trägt maßgeblich dazu bei, Städte und Gemeinden zu finanzieren. Jedes Jahr kommen etwa 15 Mrd. Euro an Steuergeldern zusammen, welche öffentliche Einrichtungen unterstützen sowie den Erhalt und Ausbau lokaler Infrastrukturen sichern.

Die Grundsteuer ist eine jährlich fällige Abgabe, die unabhängig vom Eigentümer für jeden Grundbesitz gezahlt werden muss. Dies bezieht sich auf alle Arten von Land und Immobilien sowie Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland.

Die Real- oder Objektsteuer, die an den vorhandenen Grundbesitz (Grundwert) ansetzt, wird ertragsunabhängig festgesetzt. Das heißt, dass persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Eigentümers bei der Berechnung unberücksichtigt bleiben.

Die grundsätzliche Pflicht der Zahlung liegt beim Eigentümer, allerdings können die Kosten auch im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.

Der Steuerzahler wird ungerecht behandelt – das ist eine Tatsache. Dies führt zu einer unannehmbaren Ungleichheit, die nicht länger toleriert werden kann.

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Flächen-Faktor-Verfahren Hessen

Hessen setzt bei der Bewertung von Gebäude- und Grundstücksflächen auf das sogenannte Flächen-Faktor-Verfahren. Dabei wird ausgehend vom bayerischen Flächenmodell, ein lagebezogener Faktor hinzugerechnet, um so die Wertbestimmung vorzunehmen.

Nachdem sich das Bundesland Hessen lange Zeit für eine eigene Grundsteuergesetzgebung ausgesprochen hat, ist es nun soweit: Das neue Gesetz ist verabschiedet. Damit fällt Hessen in Sachen Grundsteuer wieder in den Kreis der anderen Bundesländer. Dennoch gibt es einige Abweichungen zum geltenden Bundesmodell. Insbesondere bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes im Rahmen der Grundsteuer B (bebaut und unbebaute Grundstücke) gibt es Unterschiede. Auch die Steuermesszahlen weichen ab (Stufe 2).

Grundsteuererklärung Hessen

Jeder Grundstückseigentümer in Hessen muss für jedes seiner Grundstücke eine Feststellungserklärung abgeben, wenn das Finanzamt die Neubewertung durchführen soll. Diese Erklärung wird in Hessen „Erklärung zum Grundsteuermessbetrag“ genannt. Der Eigentümer des jeweiligen Grundstücks ist zur Abgabe der Erklärung verpflichtet. Diese muss im Zeitraum vom 1.7.2022 bis 31.01.2023 beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden – und zwar auf elektronischem Weg per ELSTER. Eine Abgabe in Papierform ist nur in begründeten Härtefällen gestattet – also dann, wenn zum Beispiel kein PC oder kein Internetzugang zur Verfügung stehen.

Die neue Regelung bezüglich der Steuerpflicht wirkt sich natürlich auf jeden Einzelnen unterschiedlich aus. Während die einen vielleicht höhere Beträge zahlen müssen, können andere von Erleichterungen profitieren. Dennoch ist es unmöglich, pauschal Aussagen darüber zu treffen, in welcher Höhe die Veränderungen greifen werden.

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DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (digital oder auch per Post möglich)
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer Bayern – Das Wichtigste im Überblick

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Ungleichbehandlung von Steuerzahler*innen bei der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, wird nun über eine Reform des Grundsteuergesetzes diskutiert. Wie diese aussehen könnte, ist jedoch noch völlig unklar. Eines steht jedoch fest: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird Auswirkungen auf alle Bundesländer haben. So müssen in den kommenden Monaten und Jahren zahlreiche Gesetze an die neuen Regelungen angepasst werden. Auch die Kommunen werden von der Reform betroffen sein, da sie in Zukunft für die Grundsteuer zuständig sein werden.

Nachdem der Gesetzgeber nun endlich die sogenannte Grundsteuerreform 2022 auf den Weg gebracht hat, wird in diesem Jahr die Umsetzung gestartet. Dies soll eine einheitliche und gerechte Regelung für die zukünftige Erhebung der Grundsteuer sein. In welchem Bundesland allerdings was genau passiert, unterscheidet sich teilweise erheblich. Wir haben uns deshalb die Mühe gemacht und alle relevanten Informationen rund um das Thema „Grundsteuerreform nach Bundesland“ zusammengestellt – so wissen Sie immer, worauf es in Ihrem Bundesland ankommt!

Welche Besonderheiten bringt die Grundsteuer für Bürgerinnen und Bürger in Bayern mit sich? Wie berechnet sich die sächsische Grundsteuer zukünftig und welche Termine und Fristen sind einzuhalten? Im Folgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen für das Bundesland Bayern zusammengefasst. 

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell & Grundsteuer Bayern
  • Modifiziertes Bundesmodell
  • Grundsteuererklärung Bayern
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Nach der Grundsteuerreform soll die Einnahme aus der Grundsteuer weiterhin eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden darstellen. Die Einnahmen aus der Grundsteuer sollen jedoch künftig stärker an den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Kommunen orientiert werden. Die Bundesländer wurden bei der Umsetzung der Reform unterschiedlich stark betroffen. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Berlin, wurden die Einnahmen aus der Grundsteuer deutlich erhöht, in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Sachsen-Anhalt, hingegen geringfügig gesenkt. In den meisten Bundesländern ist die Reform der Grundsteuer jedoch noch nicht abgeschlossen. In einigen Ländern, wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, sind die Einzelheiten der Reform noch nicht endgültig geklärt. In anderen Ländern, wie zum Beispiel Bayern, wird die Reform erst in den kommenden Jahren umgesetzt.

Die Grundsteuer ist wie jede andere Steuer eine Abgabe, die nach dem Gesetz erhoben und an die öffentliche Hand gezahlt werden muss. Doch was genau ist die Grundsteuer? Die Grundsteuer ist jährlich allgemein auf jeglichen Grundbesitz zu entrichten. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Jeder Bundesbürger ist grundsätzlich verpflichtet, diese Steuer abzuführen. Allerdings kommt es hierbei auch immer wieder zu Reformen.

Man spricht von einer sogenannten Real- oder Objektsteuer, welche an den vorhandenen Grundbesitz (Grundwert) ansetzt. Die Höhe der zu entrichtenden Leistung wird ertragsunabhängig festgesetzt. Persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Eigentümers bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. 

Eigentümer in allen Bundesländern müssen die Grundsteuer zahlen. Diese wird aber nicht flächendeckend gleich berechnet und variiert von Bundesland zu Bundesland. In einigen Bundesländern kann die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden, in anderen nicht.Wenn Sie sich für die Umlegung der Grundsteuer interessieren, sollten Sie sich informieren, ob dies in Ihrem Bundesland möglich ist. Auch wenn es grundsätzlich möglich ist, die Kosten auf die Mieter umzulegen, gibt es verschiedene Einschränkungen und Regeln, die beachtet werden müssen.

Als Folge entsteht eine ungleiche Behandlung der Steuerzahler.

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Flächenmodell Bayern

Bayern hat mit der Öffnungsklausel ein „reines Flächenmodell“ gewählt, um die Bürger und Unternehmen nicht zusätzlich zu belasten. Dies ist gelungen, jedoch wird das Modell von Seiten der Verfassungsmäßigkeit in Zweifel gezogen.

Die bayerische Landesregierung hat kürzlich ihr eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Trotz der Tatsache, dass es sich hierbei um ein eigenständiges Modell handelt, gelten die Regelungen des dreistufigen Verfahrens zur Berechnung der Grundsteuer auch in Bayern. In Bezug auf die Ermittlung des Grundsteuerwertes im Rahmen der Grundsteuer B gibt es allerdings abweichende Bestimmungen für bebaute und unbebaute Grundstücke (Stufe 1). Auch die Steuermesszahlen (Stufe 2) unterscheiden sich.

Im Gegensatz zum Bundesmodell fließen im Bayerischen Modell Wohn- und Nutzflächen von Gebäuden mit in die Bewertung ein. Ebenso der Wert der Immobilie, Bodenrichtwert oder Ertrag wirken sich auf die neue bayerische Grundsteuer aus. Dies führt dazu, dass bei gleicher Grundstücks- und Wohnfläche in einem abgelegenen Dorf der gleiche Grundsteuermessbetrag angesetzt wird wie in einem noblen Vorort von München.

Grundsteuererklärung Bayern

Alle Bürgerinnen und Bürger wurden bereits Mitte März 2022 durch eine öffentliche Bekanntmachung des Finanzministeriums sowie der bayerischen Finanzbehörden über die anstehende Grundsteuerreform informiert.

Jede bayerische Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstückes, einer Immobilie sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebes kann die “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes” im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 übermitteln.

Der Gesetzgeber verpflichtet alle Grundsteuerzahler zur elektronischen Abgabe der Grundsteuererklärung. Die Übermittlung kann nur im begründeten Fall vom ELSTER-Portal ausgenommen werden.

Die Grundsteuer wird noch auf der Basis der bisherigen Einheitswerte bis zum 31. Dezember 2024 erhoben. Ab dem 01. Januar 2025 tritt das reformierte Grundsteuergesetz in Kraft.

Bayerische Grundsteuer jetzt online berechnen! Informieren Sie sich hier über die wichtigen Neuerungen der Grundsteuerreform 2022: DeutscheGrundsteuer.de

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DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

Auf DeutschGrundsteuer.de erhalten Sie die beste Beratung für die Grundsteuerreform 2022. Dabei ist es uns ein Anliegen, Ihnen die neuen gesetzlichen Regelungen so angenehm wie möglich nahezubringen und Sie vor potentiellen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren. Wir sind Steuerexperten und kennen uns mit den Besonderheiten der Grundsteuer aus – damit Sie sich keine Sorgen mehr machen müssen!

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei.

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt.

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (digital oder auch per Post möglich)
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Die Studie zur Grundsteuerreform 2022

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Reform der Grundsteuer 2022 spezialisiert. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.

In unserer Studie zur Grundsteuerreform 2022 haben wir Eigentümer zu ihrem aktuellen Wissensstand und ihre Vorbereitungen in Bezug auf die neue Grundsteuer und die anstehende Erklärungspflicht befragt. 

Die Studie wurde auf Grundlage einer Befragung von Civey erstellt. Civey hat für DeutscheGrundsteuer.de vom 23.06.2022 bis 28.06.2022 online 1.000 Immobilien- & Landbesitzer befragt. Die Ergebnisse sind unter Berücksichtigung des angegebenen statistischen Fehlers repräsentativ für die angegebene Grundgesamtheit. Weitere Informationen zur Methodik finden Sie hier

Die Ergebnisse sind erschreckend. Die Mehrheit der Eigentümer fühlt sich nicht hinreichend über die Reform informiert. Hinzu kommt die Sorge einer Erhöhung der Steuer. 

Im Folgenden betrachten wir die Ergebnisse unserer Studie genauer und gehen auf die Ursachen und die Folgen der Informationslage zur Grundsteuerreform 2022 ein. Zudem erhalten Sie wertvolle Information darüber, wie Sie kurzfristig handeln können und wo Sie weitere Details zur Grundsteuer 2022 erhalten. 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Grundsteuererklärung
  • Die neue Grundsteuer
  • Information durch Regierung und Ämter
  • Fazit
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerreform 2022

Durch das Grundsteuerreformgesetz hat der Gesetzgeber beschlossen, die Grundsteuer für Grundstücke und Immobilien neu zu berechnen. Hierzu sind alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien in Deutschland dazu verpflichtet, zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 eine gesonderte und einmalige Steuererklärung für jedes Ihrer Grundstücke abzugeben.

Ziel der Grundsteuerreform 2022 sollte es sein, eine einheitliche und gerechtere Regelung für die Erhebung der Grundsteuer zu schaffen.

Auf die Frage, ob Eigentümer bereits davon erfahren haben, dass es eine Grundsteuerreform gibt, antwortete rund die Hälfte der befragten deutschen Immobilienbesitzer, nicht durch das zuständige Finanzamt informiert worden zu sein. Wenn doch zeitgleich Dreiviertel aller 18 – 29 jährigen Eigentümer angibt, über die Medienberichterstattung von der Grundsteuer 2022 erfahren zu haben. 

Es scheint demnach so, dass die Informationsstrategie durch eine allgemeine Bekanntmachung der Finanzämter nicht perfekt auf die Zielgruppe der Immobilien- und Grundbesitzer ausgerichtet ist. 

Doch auch seitens der Steuerberater besteht dringender Nachholbedarf. So gibt unter anderem Eigentümer im mittleren Alter an, ebenfalls nicht von ihrem Steuerberater über die Änderungen des Grundsteuergesetzes und die damit verbundenen Pflichten informiert worden zu sein. 

Noch erschreckender wird es, betrachtet man die Gruppe, der in einem Anstellungsverhältnis tätigen Immobilienbesitzer. Hier sind es lediglich geringe 6% der Angestellten, die nach eigenen Angaben durch ihren Steuerberater zur Reform der Grundsteuer 2022 aufgeklärt wurden. 

Diese Zahlen bestätigen die zuvor befürchtete Überforderungen der Steuerberater. Ein straffer Zeitplan, zeitaufwendige Vorbereitungsarbeiten, interne Schulungen sowie ständig drohender Personalmangel erschweren die Situation und stellen gemeinsam mit der neuen Grundsteuer eine außerordentliche Belastung dar.

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Grundsteuererklärung

Jeder Immobilien- oder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ im Rahmen der Grundstücksneubewertung zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Zeit hierzu besteht noch bis zum 31. Oktober 2022. 

Dennoch gibt rund ein Drittel der Befragten an, sich gar nicht oder erst nach Fristende um die Abgabe der Grundsteuererklärung kümmern zu wollen. Abhängig von der Bevölkerungsdichte zeigen sich jedoch regional starke Differenzen. 

Rechtzeitig um die elektronische Übermittlung kümmern möchten sich Zweidrittel aller Immobilien- und Grundeigentümer in weniger dicht besiedelten Regionen.

Im Gegensatz dazu kümmert sich in Regionen mit hoher Population fast die Hälfte aller Eigentümerinnen und Eigentümer zu spät um die Erklärung der Grundsteuer 2022. 

Bereits jetzt zeichnet sich ein bürokratisches Chaos ab. Kommt es wie erwartet zu einer erhöhten Anzahl verspäteter Abgaben oder sogar vermehrt fehlender Grundsteuererklärung, lässt sich dies zu einem späteren Zeitpunkt wohl kaum noch verhindern. Eine erneute Überlastung des ELSTER-Systems, wie beispielsweise zu Beginn des Abgabezeitraums Anfang Juli 2022, wäre die Folge. 

 

Die neue Grundsteuer

Hauptfeststellungstermin ist der 01. Januar 2022, jedoch erst ab dem 01. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer 2022 dann auch zu entrichten. Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen.

Ein Grund mehr, weshalb mehr als 80% aller Eigentümer mit einer Erhöhung der Steuer für ihr Grundstück in Zukunft rechnet. Dies zeigt sich ebenfalls bei der Befragung der Arbeitnehmer. 9 von 10 Arbeitern geben an, dass sie zukünftig mit einer erhöhten Besteuerung rechnen. 

Über alle befragten Personengruppen hinweg zeigt sich insgesamt, dass nur weniger als 8% keine Erhöhung der Steuer auf Grundbesitz und Immobilien in Zukunft erwarten. 

Insbesondere in der gegenwärtigen Situation wird von einer Vielzahl der Bürger mit einer teilweisen Erhöhung der Grundsteuer in Zukunft ausgegangen. Abermals würde solch eine Erhöhung ohnehin finanziell schwächere Einkommensgruppen weitaus stärker belasten. 

 

Information durch Regierung und Ämter

Dabei sieht die Grundsteuerreform sowie das angepasste Grundsteuergesetz eine etwaige Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger explizit nicht vor. So erfolgte die Reform unter der Prämisse, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich zu halten und den Städten und Gemeinden die damit verbundenen Einnahmen weiterhin zu garantieren, aber zeitgleich die Bürger insgesamt steuerlich nicht stärker zu belasten. Man spricht auch von der sogenannten Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform.

Dennoch, Dreiviertel der Eigentümer fühlt sich durch die Finanzämter und Bundesregierung weniger gut bis gar nicht zur Grundsteuerreform informiert. Eine Tendenz, welche sich bis in deutsche Führungsebenen zeigt. Weit weniger als 20% der Führungskräfte in unserem Land fühlt sich genügend zur Reform der Grundsteuer 2022 aufgeklärt und beraten. 

Erschreckend sind die Zahlen aus Regionen mit niedriger Kaufkraft. Insgesamt 92% der Eigentümer fühlen sich hier schlecht bis gar nicht aufgeklärt und fühlen sich somit im Stich gelassen. 

Diese Situation des Unmuts und des fehlenden Wissens zur Grundsteuerreform 2022 könnte zu vermehrter Ablehnung der Gesetzesänderung in der Gesellschaft führen. Zum Erfolg der Reform bedarf es demnach einer weitaus höheren Akzeptanz, welche ausschließlich durch besseren Zugang zu Basis- und Hintergrundinformationen durch die Finanzbehörden, aber auch besserer Aufklärung durch die Steuerberater, bedarf. 

 

Fazit

Die Erwägungen vor der Reform der Grundsteuer sind groß. Vereinzelt wird jetzt schon ein Bürokratiechaos erwartet. Dabei ist die Grundsteuer für viele Eigentümer ohnehin ein Ärgernis, bedeutet sie doch einen jährlichen Aufschlag auf Immobilien- und Grundbesitz. 

Nicht einheitliche Informationen sowie unzureichende Aufklärung durch die Finanzbehörden und der Steuerberater führt bundesweit zu einer Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger. 

DeutscheGrundsteuer.de zeigt als erste Kanzlei mit ihrer Spezialisierung worauf es bei der Grundsteuer ankommt, informiert – und wickelt sie für Immobilien- und Grundstückseigentümer ab.

Die Kanzlei bietet sowohl Grundbesitzern*Innen als auch Steuerberatern*Innen und Hausverwaltungen eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken. 

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022 

Wir verstehen, wenn Sie sich den Herausforderungen der Grundsteuererklärung 2022 nicht gewachsen fühlen. Aber keine Sorge – wir sind für Sie da! Und bieten Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022. Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung und gewährleisten Darüber hinaus die Prüfung des Steuerbescheids im Nachgang. 

Zu einem kostengünstigen Festpreis von nur 139 Euro bietet Ihnen unsere Kanzlei eine weitreichende und fachkompetente Beratung, Planung und Umsetzung. Damit unterbieten wir das durchschnittliche deutsche Steuerberater-Honorar laut Vergütungsordnung um rund 90 Prozent. 

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen digital
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer 2022 – Probleme & Chancen für Steuerberater

In den letzten Jahrzehnten wurde die Kritik an der Grundsteuer immer lauter, doch in diesem Jahr ist es endlich soweit, der Gesetzgeber startet die längst überfällige Reformierung der Grundsteuer.

Damit verbunden sind weitreichende Änderungen sowie eine Zahl noch ungeklärter Fragen. Besonders für Steuerkanzleien und deren Berater stellt die Reform in diesem Jahr eine besondere Herausforderung dar.

Es lassen sich jedoch auch Chancen erkennen, von denen vor allem Mandanten, besonders gut vorbereiteter Steuerberater, profitieren sollten.

Im Folgenden beschäftigen wir uns mit genau diesen Herausforderungen & Chancen. Darüber hinaus erhalten Sie als Steuerberater Tipps und Tricks zur Grundsteuerreform 2022, sodass Sie bestmöglich gewappnet sind, Ihren Mandanten eine sorgenlose Beratung zu bieten.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Herausforderungen für Steuerberater
  • Chancen für Steuerberater
  • Die Lösung – Steuerservice von DeutscheGrundsteuer.de

 

Grundsteuerreform 2022

2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das bisherige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig. Wesentliches Problem der bisherigen Berechnung ist das Zugrundelegen von Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen, respektive 1935 im Osten Deutschlands.

Werte, die sich seitdem sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben. Hinzu kommt, dass aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können. Ungerecht und verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht.

Die Neuregelung sieht vor, dass zukünftig Bodenrichtwert und statistisch ermittelte Nettokaltmiete maßgebend für die Berechnung der Grundsteuer sein werden. Ebenfalls relevant werden sein Grundstücksfläche, Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes.

Die Steuermesszahl wird vorerst leicht gesenkt. Zudem bleibt es den Kommunen freigestellt, die Hebesätze anzupassen und somit eventuell auftretenden Verlusten in den Gemeindekassen entgegenzuwirken.

Ziel ist es, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich zu halten (Aufkommensneutralität). Eine insgesamt höhere Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger soll somit verhindert werden.

Erst ab dem 01. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer zu zahlen. Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher weiterhin auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten.

Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen

Weiterführende Details zur Berechnung der Grundsteuer und Hintergrundinformationen zur Reform finden Sie auf der DATEV-Website oder auf DeutscheGrundsteuer.de.

 

 

 

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Die Herausforderungen für Steuerberater

Doch nicht nur der Steuerzahler selbst steht vor neuen Herausforderungen. Durch die Grundsteuer 2022 zeichnen sich ebenfalls folgenschwere Probleme bei den deutschen Steuerberatern ab.

Bereits zu Beginn lassen sich erste Schwierigkeiten erkennen. Eine Bekanntmachung zur Grundsteuerreform erfolgte abhängig von den jeweiligen Städten und Gemeinden. So wurden einige Steuerzahler direkt angeschrieben und informiert, andere wiederum waren darauf angewiesen, auf die öffentliche Bekanntmachung der örtlichen Finanzbehörden aufmerksam zu werden.

Demnach herrscht kein einheitlicher Kenntnisstand bei den Mandanten. Oder schlimmer noch, es ist davon auszugehen, dass sich ein gewisser Prozentsatz nicht davon angesprochen fühlt oder gar unwissend über den vorhanden Grundbesitz ist.

Die ohnehin schon zeitlich überlasteten Berater sehen sich darüber hinaus mit einem straffen Zeitplan konfrontiert. Im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 ist die Abgabe, der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“, an das zuständige Finanzamt verpflichtend.

Diese ist in elektronischer Form über das ELSTER-Portal vorzunehmen. Deutschlandweit betrifft dies rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten. Betroffen sind sowohl bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) als auch unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C), sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A).

Erschwerend hinzu kommt, dass der Grundsteuerprozess in weiten Teilen des Landes noch nicht abschließend geklärt ist. Im Rahmen der sogenannten Öffnungsklausel hat der Bundesgesetzgeber den einzelnen Landesregierungen die Befugnis zur selbstständigen Regelung des Grundsteuergesetzes eingeräumt.

Das Resultat sind unterschiedliche Berechnungsmodelle und ein fehlender Konsens über die erklärungsnotwendigen Grundbesitzinformationen. Den Steuerberatern fällt es daher zusätzlich schwer, die Vollständigkeit der Erklärungsinformationen und damit die Richtigkeit der Feststellungserklärung zu gewährleisten.

Ganz zu schweigen von unklaren Regelungen zur Grundsteuerbefreiung. So besteht beispielsweise die Möglichkeit einer generellen Befreiung für gemeinnützige Organisationen oder Vereine. Eine eingeschränkte oder ermäßigte Grundsteuerbefreiung besteht nur für bestimmte Bauobjekte oder einzelne, gesondert zu berücksichtigende Personengruppen, wie beispielsweise Menschen mit Behinderungen.

Hinzu kommt ein starker Fachkräftemangel durch die ohnehin angespannte Situation am Arbeitsmarkt. Bestehende Mitarbeiter sind in laufende Projekte fest eingebunden und zeitliche Kapazitäten für neue Aufgaben sind kaum vorhanden oder lassen sich nur sehr schwer durch Überstunden realisieren.

Wiederum lässt sich der benötigte Arbeitsaufwand für die Preiskalkulation gegenwärtig kaum einschätzen. Eine konkrete Preisbestimmung scheint unmöglich und allgemeine hohe Preise für Mandanten sind die Folge.

Nicht nur können Steuerberater mit der Erstellung der Grundsteuererklärung beauftragt werden, auch sieht der Grundsteuerprozess eine etwaige Prüfung des jeweiligen Grundsteuerbescheids vor. Eine Tätigkeit die Eigentümerinnen und Eigentümer in der Regel an ihren Steuerberater abtreten.

Insgesamt führen die Herausforderungen der Grundsteuerreform 2022 dazu, dass Steuerberater vor der Betreuung und Bearbeitung der Grundsteuererklärungen ihrer Mandanten zurückschrecken.

Mandanten fühlen sich im Stich gelassen und sind unzufrieden mit der Beratungsleistung der Steuerkanzlei.

Chancen für Steuerberater

Um die Reform der Grundsteuer 2022 als Steuerberater dennoch als Chance zu verstehen, empfiehlt sich aktives Handeln. Die große Zahl an Herausforderungen sollte Steuerberater nicht davon abschrecken, ihren eigentlichen Beratungsverpflichtungen und steuerlichen Aufgaben nachzukommen.

Damit Sie als Steuerberater Ihre Mandanten in Zukunft vollumfänglich zur Grundsteuer beraten und informieren können, empfehlen sich folgende Schritte:

Vorbereitung interner Prozesse:

Sie sollten interne Arbeitsabläufe frühestmöglich für den weiteren Grundsteuerprozess vorbereiten.

Zunächst muss die Zuständigkeit einzelner Mitarbeiter klar geregelt sein. Zudem muss ausreichend Zeit für benötigte Mitarbeiterschulungen und -weiterbildungen im Vorfeld eingeplant werden.

Softwarelösungen, wie beispielsweise die von DATEV, können wertvolle Arbeitszeit für Sie einsparen und bei der Datenverwaltung helfen. Überlegen Sie sich gründlich, welche

Anforderungen Ihre persönliche Arbeitsweisen an ein Softwaretool stellen und wählen Sie entsprechend eine passende Lösung für sich.

Abschließend sollte die Gestaltung Ihres Honorars wohl bedacht kalkuliert sein. Grundlage dafür ist wiederum das Sicherstellen einer lückenlosen Arbeitszeiterfassung sowie der damit verbundenen Auftragsverwaltung.

Versand Rundschreiben & Information der Mandanten:

Im nächsten Schritt informieren Sie all Ihre Mandanten zur Grundsteuerreform 2022 sowie den damit verbundenen Neuerungen und Pflichten. Hierzu empfiehlt sich ein allgemeines Rundschreiben. Stellen Sie sicher, dass die Dringlichkeit des Themas aus Ihrem Anschreiben erkennbar wird und verweisen Sie zwingend auf die Abgabefrist zur Grundsteuererklärung 2022.

Identifizierung betroffener Mandanten:

Eine der größten Herausforderungen für Steuerberater liegt darin, die Gesamtzahl alle betroffenen Mandanten zu identifizieren. Erfahrungen zeigen, dass dies nicht immer einfach ist.

Hierbei hilft Ihnen beispielsweise das System von DATEV. Über das DATEV Daten-Analyse- System lässt sich eine Großzahl der betroffenen Mandanten bereits im Vorfeld identifizieren. Nutzen Sie dazu die Ansicht „Grundstücke“ im Bilanzkonto oder aber auch die Anlage V als Übersicht zur Einkommensteuer.

Zwar wurde im Rahmen einer öffentlichen und allgemeinen Bekanntmachung durch die Finanzbehörden bereits zur Grundsteuerreform informiert und einzelne Kommunen wenden sich direkt an die Eigentümerinnen und Eigentümer, dennoch empfiehlt sich auch an dieser Stelle nochmals der Verweis auf eine initiative Kontaktaufnahme und Befragung Ihrer Mandanten.

Zusammentragen benötigter Daten:

Frühestmöglich sollte ein Überblick der benötigten Daten bestehen. Welche Daten schlussendlich für den einzelnen Mandanten benötigt werden, hängt unter anderem von der jeweiligen Berechnungsmethode des Bundeslandes ab. Aber auch davon, ob es sich um Grundbesitz gemäß der Grundsteuerarten A, B oder C handelt.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass sich die wichtigsten Daten aus vorangegangenen Grundsteuerbescheiden (Einheitswertbescheiden) oder Flurkarten sowie Grundbucheinträgen und dem Kaufvertrag ergeben.

Datenerfassung:

Zur Datenerfassung empfiehlt sich ebenfalls eine entsprechende Softwarelösung. Achten Sie auf die Vollständigkeit aller relevanten Daten und lassen Sie sich die Freigabe der Informationen unbedingt durch den Mandanten bestätigen.

Elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung:

Beauftragt Ihr Mandant Sie mit der Erstellung und Übermittlung der Feststellungserklärung, müssen Sie ab dem 01. Juni 2022 dafür Sorge tragen, dass die Erklärungsabgabe fristgerecht bis zum 31. Januar 2023 in elektronischer Form an das zuständige Finanzamt erfolgt.

Prüfung des Steuerbescheids:

Darüber hinaus können Ihre Mandanten im Vorfeld eine entsprechende Empfangsvollmacht unterzeichnen. Dies spart wertvolle Zeit für Sie und Ihre Mandanten.

Wer nach eingehender Prüfung des Feststellungsbescheids dennoch Einspruch erheben möchte, kann dies voraussichtlich ab November 2022 tun.

Service externer Dienstleister:

Sollte man sich als Steuerberater dennoch nicht ausreichend vorbereitet fühlen, empfiehlt sich der Verweis auf den Grundsteuerservice von DeutscheGrundsteuer.de, als optimale Lösung für Steuerpflichtige und Steuerberater.

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

 

 

Die Lösung – Steuerservice von DeutscheGrundsteuer.de

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen und Ihren Mandaten die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwertes zu bewahren.

Wir bieten Steuerberatern und ihren Mandanten professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022 und erstellen für Sie die Grundsteuererklärung. Darüber hinaus gewährleisten wir im Nachgang die Prüfung der Steuerbescheide.

Zu einem kostengünstigen Festpreis von nur 159 Euro (inklusive 19% MwSt) bietet Ihnen unsere Kanzlei eine weitreichende und fachkompetente Beratung, Planung und Umsetzung. Damit unterbieten wir das durchschnittliche deutsche Steuerberater-Honorar laut Vergütungsordnung um rund 90 %.

 

Ihre exklusiven Vorteile umfassen:

  • Informationspaket und Muster-Anschreiben für Ihre Mandanten
  • Mandantenbindung durch Empfehlung von exzellentem Service stärken
  • Zeit und Aufwand sparen für einmalige Erklärungen
  • Vollumfänglicher und garantierter Mandantenschutz

 

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Grundsteuer Baden-Württemberg – Das Wichtigste im Überblick

2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das bisherige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig. 2019, nur ein Jahr später, kam die legislative Kraft des Bundes ihrer Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen nach und brachte mit dem Grundsteuer-Reformgesetz einen deutlich gerechteren Gesetzesentwurf auf den Weg.

In diesem Jahr startet die Umsetzung der sogenannten Grundsteuerreform 2022. Eine einheitliche und gerechte Regelung für die zukünftige Erhebung der Grundsteuer, so der Gesetzgeber. 

Welche Besonderheiten bringt die Grundsteuer für Bürgerinnen und Bürger in Baden Württemberg mit sich? Wie berechnet sich die baden-württembergische Grundsteuer zukünftig und welche Termine und Fristen sind einzuhalten?

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell & Grundsteuer Baden-Württemberg
  • Modifiziertes Bodenwertmodell
  • Grundsteuererklärung Baden-Württemberg
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Seit jeher stellt die Grundsteuer eine der bedeutendsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden dar. Das Steuergeld von rund 15 Mrd. Euro jährlich dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen sowie dem Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen.

Die Grundsteuer ist jährlich allgemein auf jeglichen Grundbesitz zu entrichten. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. 

Man spricht von einer sogenannten Real- oder Objektsteuer, welche an den vorhandenen Grundbesitz (Grundwert) ansetzt. Die Höhe der zu entrichtenden Leistung wird ertragsunabhängig festgesetzt. Persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse des Eigentümers bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. 

Zu leisten haben Eigentümer die Zahlung grundsätzlich selbst, es besteht jedoch die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen.

Die bisherige Grundsteuerberechnung basiert auf längst überholten Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen, respektive 1935 im Osten Deutschlands. Werte, die sich seitdem sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben. Hinzu kommt, dass aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können.

Eine nicht weiter hinnehmbare Ungleichbehandlung des Steuerzahlers ist die Folge. 

 

 

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Bundesmodell & Grundsteuer Baden-Württemberg

Durch die Reform der Grundsteuer 2022 soll sich dies deutschlandweit ändern. Das sogenannte Bundesmodell gilt als deutlich gerechtere Berechnungsmethode. 

Anders als bisher, wird die Berechnung zukünftig nicht mehr auf Grundlage der vorherigen Einheitswerte erfolgen. Neu ist das Zugrundelegen von Bodenrichtwert und statistischer Nettokaltmiete. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Gebäudealter.

In einem dreistufige Verfahren wird der Wert des Grundbesitzes mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz der jeweiligen Kommunen multipliziert. 

Weitere Besonderheit ist die zukünftige Unterscheidung zwischen dem Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum haben das Ertragswertverfahren, für die Berechnung des Feststellungswertes anzuwenden. Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum.

Ziel ist es, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich zu halten. Eine insgesamt höhere Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger soll somit verhindert werden. 

Grundsteuererklärung Baden-Württemberg

Mitte März 2022 hat das Finanzministerium durch das zuständige Finanzamt regional eine öffentliche Bekanntmachung über die Grundsteuer 2022 herausgegeben. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sind demnach dazu verpflichtet, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ in diesem Jahr abzugeben. 

Im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit die Grundsteuererklärung in Baden Württemberg zu übermitteln. 

Vorgesehen ist, dass die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal vorgenommen wird. Die Übermittlung auf elektronischem Wege ist für alle Immobilieneigentümer und Grundstücksbesitzer verpflichtend. Einer Ausnahme kann nur im begründeten Fall stattgegeben werden.

Modifiziertes Bodenwertmodell

Bei der Grundsteuerreform handelt es sich um eine weitestgehend bundeseinheitliche Regelung. Dennoch erteilt der Bundesgesetzgeber im Rahmen der Öffnungsklausel den einzelnen Ländern die Befugnis zur Gestaltung eigener Grundsteuerregelungen.

Neben sechs weiteren Bundesländern, erklärt sich auch Baden-Württemberg dazu bereit, die Öffnungsklausel in Anspruch zu nehmen. Mit Beschluss vom 04. November 2020 hat der baden-württembergische Landtag ein neues Grundsteuergesetz verabschiedet. Ein eigenes Berechnungsmodell, das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell, wird alternativ zum Bundesmodell verwendet. 

Wesentliche Unterschiede zeigen sich bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes sowie der Verwendung abweichender Steuermesszahlen. Anders als beim Bundesmodell fällt die Gebäudeart für die Berechnung nicht ins Gewicht. An einer dreistufigen Methode wird festgehalten. Demnach berechnet sich die Grundsteuer wie folgt:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Starke Auswirkung auf die Höhe der Grundsteuer in Baden Württemberg hat die jeweilige Nutzungsart. Sind gemäß Bundesmodell 0,31 ‰ fällig, fallen beim modifizierten bodenwertmodell  1,3 ‰ für unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C), respektive 0,91 ‰ für überwiegend zum Wohnzweck genutzte Gebäude (Grundsteuer B), an. 

Insgesamt soll die Grundsteuer in Baden-Württemberg einfacher zu ermitteln sein. Ziel der Landesregierung ist es,  benachbarte Grundstücksbesitzer gleichermaßen steuerlich zu belasten. Unabhängig davon, ob es sich um ein kleines Einfamilienhaus oder eine größere Mietwohnanlage handelt. 

Für die Berechnung notwendige Daten sind:

  • Aktenzeichen (Einheitswertaktenzeichen, 16-stellig)
  • Zuständiges Finanzamt
  • Lage des Grundstücks (Bodenrichtwert)
  • Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Angaben zum Grund und Boden (Gemarkung, Flur und Flurstück, Größe des Grundstücks, Grundbuchblattnummer und ggf. Miteigentumsanteil)
  • Wohnfläche & Nutzfläche des Gebäudes (Nutzungsart)
  •  

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden auch in Baden-Württemberg gemäß dem Bundesmodell behandelt (Grundsteuer A).

Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten, auch wenn als Hauptfeststellungstermin bereits der 01. Januar 2022 galt. 

Ab dem 01. Januar 2025 ist dann die reformierte Grundsteuer zu entrichten.

Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen.

Jetzt baden-württembergische Grundsteuer berechnen und weitere wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022 in Erfahrung bringen: DeutscheGrundsteuer.de

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DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen digital
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
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Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer 2022 – Der Grundsteuerbescheid im Überblick

Durch die Neugestaltung der Grundsteuer im Jahr 2022 ergeben sich weitreichende Änderungen des bisherigen Grundsteuerprozesses. Weit mehr als 30 Millionen einzelne wirtschaftliche Einheiten in ganz Deutschland müssen neu bewertet werden. 

Entsprechend viele Grundsteuerbescheide müssen erstellt und versendet werden. Vorgeschaltet ist ein enorm aufwändiger Verwaltungsprozess.

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet sowohl Grundbesitzern als auch Steuerberatern und Hausverwaltungen eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.

Im Folgenden wollen wir Ihnen den Grundsteuerbescheid 2022 näher bringen und Ihnen die Sorge vor diesem Bescheid nehmen. Lesen Sie weiter und erhalten Sie alle wesentlichen Informationen vom Erlasse bis zur Gültigkeit direkt von unseren Steuerexperten. 

Inhaltsverzeichnis

  • Grundsteuerprozess 2022
  • Grundsteuerbescheid 2022
  • Erlass des Grundsteuerbescheids 
  • Gültigkeit des Grundsteuerbescheids
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

Grundsteuerprozess 2022

Der diesjährige Grundsteuerprozess besteht aus einer Vielzahl einzelner Schritte und wird sich zeitlich, bis zur erstmaligen Erhebung der neuen Grundsteuer im Jahr 2025, über mehrere Jahre erstrecken. 

 

Die einzelnen Schritte des Grundsteuerprozesses im Überblick:

  • Feststellungsaufforderung durch Finanzbehörde
  • Versand der Informationsschreiben 
  • Information und Aufklärung durch Steuerberater
  • Erstellen der Grundsteuererklärung
  • Elektronische Übermittlung der Feststellungserklärung
  • Erlass des Feststellungsbescheids (über Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag)
  • Informationsabgleich
  • Einspruch gegen Feststellungsbescheid
  • Erlass des Grundsteuerbescheids
  • Anpassung der Hebesätze
  • Erhebung der neuen Grundsteuer

Besonders wichtig für Steuerzahler in diesem Jahr sind folgende Informationen:

Bereits Mitte März 2022 hat das Finanzministerium im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung über die Termine und Pflichten der diesjährigen Reform der Grundsteuer informiert.

Im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 besteht die Möglichkeit, die Grundsteuererklärung an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Verpflichtet zur Erstellung und Abgabe der „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ sind in diesem Jahr alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. 

Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist in elektronischer Form über das Steuerportal ELSTER vorzunehmen. Voraussetzung ist wiederum ein ELSTER-Benutzerkonto.

Erst ab dem 01. Januar 2025 ist die reformierte Grundsteuer zu zahlen. Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer daher noch auf Grundlage der bisherigen Einheitswerte zu entrichten.

Weiterführende Informationen zum Grundsteuerprozess 2022 und eine Erklärung von A bis Z finden Sie auf unserer Webseite DeutscheGrundsteuer.de

Grundsteuerbescheid 2022

Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022. Grundlegend ist immer der Beginn des neuen Kalenderjahres ausschlaggebend für den Feststellungswert. 

Für die Feststellungserklärung und die weitere Berechnung notwendige Daten sind: 

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes
  •  

Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall von den Veränderungen der Grundsteuerreform betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen.

Jetzt Grundsteuer berechnen und weitere wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022 in Erfahrung bringen: DeutscheGrundsteuer.de

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Erlass des Grundsteuerbescheids

Zuständig für den Erlass des finalen Grundsteuerbescheids ist die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Aus den zuvor genannten Daten ermittelt sie abschließend die eigentliche Höhe der zu entrichtenden Grundsteuerzahlung. Grundlage ist das Bundesmodell. So berechnet sich die Grundsteuer:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Aufkommensneutralität bei der Erhebung der Grundsteuer 2022 ist gefordert. Das bedeutet, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene ist annähernd gleich zu halten. Eine insgesamt höhere Steuerbelastung der Bürgerinnen und Bürger soll somit vermieden werden. 

Instrument hierfür ist der sogenannte Hebesatz. Dieser soll durch die Kommunen so angepasst werden, dass die Aufkommensneutralität gewährleistet bleibt. 

Nach Erhalt empfiehlt sich die umgehende Prüfung des Bescheids durch einen spezialisierten Steuerberater. Zur Not kann gemeinsam Widerspruch eingelegt werden.

 

Gültigkeit des Grundsteuerbescheids

Die Festsetzung der Grundsteuer ist grundlegend immer für ein Kalenderjahr gültig. Sollten sich im laufenden Kalenderjahr Änderungen ergeben, werden diese erst im darauffolgenden Kalenderjahr berücksichtigt. Eine unterjährige Anpassung ist nicht der Fall. 

Doch die Kommunen sind nicht gezwungen einen erneuten Versand des schriftlichen Grundsteuerbescheids vorzunehmen, wenn: 

Möglichkeit 1: Hebesatz der Gemeinde für mehrere Jahre festgelegt wird.

Möglichkeit 2: Grundsteuer in gleicher Höhe wie im Vorjahr zu entrichten ist.

In beiden Fällen kann auf einen schriftlichen Steuerbescheid verzichtet werden und anstelle durch eine öffentliche Bekanntmachung allgemein gültig informiert werden. 

Eine neue Hauptfeststellung ist vom Gesetzgeber für alle sieben Jahre vorgesehen. 

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

 

 

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen digital
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
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Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.