Die Mehrheit der Eigentümer haben noch nicht ihre Grundsteuerereklärung abgegeben

Die Ungleichbehandlung des Steuerzahlers gemäß dem Grundsteuergesetzes ist nicht länger hinzunehmen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018. Einige Befürworter dieser Regelung sehen sie als verfassungswidrig an und fordern eine Änderung.

Die langersehnte und viel diskutierte Grundsteuerreform wird endlich Wirklichkeit. Durch eine gerechte und einheitliche Regelung, die gleichermaßen für alle Bürger gelten soll, kann nun endlich langfristig planen. Dies ist ein großer Schritt in die richtige Richtung und wird von der Bevölkerung sicher positiv aufgenommen werden.

Jeder Grundstückseigentümer muss eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für jedes seiner Grundstücke abgeben. Diese muss er im Zeitraum 1.7.2022 bis 31.01.2023 beim zuständigen Finanzamt einreichen, und zwar auf elektronischem Weg mit dem ELSTER Formular.

Doch nach dem Stand des 31. August berichtet das Finanzamt, dass eine große Mehrheit aller Immobilien- und Grundstückseigentümer ihre Grundsteuererklärung immer noch nicht eingereicht haben.

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Die große Mehrheit der Immobilien- und Grundstückseigentümer haben noch keinen Erklärung abgegeben
  • Kritik an der festgelegten Abgabefrist
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

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Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Sie trägt dazu bei, die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen und den Erhalt und Ausbau lokaler Infrastrukturen sicherzustellen. Jedes Jahr kommen durch die Grundsteuer etwa 15 Mrd. Euro an Steuereinnahmen zusammen. Diese sind unerlässlich, um unsere Gemeinden am Laufen zu halten.

Jedes Jahr müssen alle Grundbesitzer eine Steuer auf ihr Land, ihren Forstbetrieb sowie ihre Gebäude und Grundstücke zahlen. Diese wird als Real- oder Objektsteuer bezeichnet und setzt sich unabhängig vom tatsächlichen Wert des Eigentümers fest. Das heißt, dass die Höhe der Steuer nicht von den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen des Besitzers abhängt.

Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie grundsätzlich für die Zahlung der Betriebskosten verantwortlich. Diese können jedoch, sofern sie Ihnen zu hoch erscheinen, im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden – was in manchen Fällen die günstigere Option ist.

Die aktuelle Grundsteuerberechnung basiert auf längst überholten Einheitswerten. Diese Werte sind seitdem stark angestiegen und unterscheiden sich teilweise deutlich voneinander. Hinzu kommt, dass für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können.

Die ungleiche Verteilung der Steuerlast ist ein untragbares Ergebnis.

Die große Mehrheit der Immobilien- und Grundstückseigentümer haben noch keinen Erklärung abgegeben

Es ist noch nicht zu spät, die neue Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023 einzureichen! Bisher haben nur wenige die Angaben gemacht, aber je schneller Sie es tun, desto besser. Nutzen Sie Ihre Chance, alles korrekt und pünktlich einzureichen!

Bisher sind in Niedersachsen zum Beispiel nur rund 17,8 Prozent der fälligen Grundsteuererklärungen eingegangen (Stand 31.08.2022). Finanzministeriums-Sprecherin Anja Stahmann bestätigte auf Anfrage, dass man überlege, die Frist zu verlängern. Allerdings wolle man abwarten, ob in den kommenden Wochen noch mehr Erklärungen eingehen – vor allem von Steuerberatern. Bisher seien die meisten Erklärungen online über das Elster-Portal eingereicht worden.

Bundesweit gingen im Juli und August 5,25 Millionen Grundsteuererklärungen bei den Finanzbehörden elektronisch ein. Das entspricht nach der Hälfte der viermonatigen Frist einer Abgabequote von knapp 15 Prozent. Ein Prozent der Grundsteuererklärungen wurden in Papierform an das Finanzamt übermittelt. 

Kritik an der festgelegten Abgabefrist

Die Kritik an der sehr engen viermonatigen Frist zur Abgabe wird besonders in den letzten Wochen immer lauter. Bundesfinanzminister Christian Lindner äußerte sich laut Berliner Zeitung besorgt darüber, dass bisher nur wenige Erklärungen beim Finanzamt eingegangen sind. “Es ist möglicherweise notwendig, die Fristen noch einmal anzupassen”, sagte er Mitte August. aus diesem Grund wird darüber spekuliert, ob die Abgabefrist am 31. Januar 2023 noch einmal angepasst und verlängert werden solle.

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

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DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren. 

Wir verstehen, wenn Sie sich den Herausforderungen der Grundsteuererklärung 2022 nicht gewachsen fühlen. Aber keine Sorge – wir sind für Sie da! Und bieten Immobilienbesitzern und Grundstückseigentümern professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung im Rahmen der Grundsteuerreform 2022. Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung und gewährleisten darüber hinaus die Prüfung des Steuerbescheids im Nachgang. 

Zu einem kostengünstigen Festpreis von nur 139 Euro bietet Ihnen unsere Kanzlei eine weitreichende und fachkompetente Beratung, Planung und Umsetzung. Damit unterbieten wir das durchschnittliche deutsche Steuerberater-Honorar laut Vergütungsordnung um rund 90 %. 

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Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Umlage der Grundsteuer auf die Mieter – Die wichtigsten Informationen

Jedes Jahr müssen alle Immobilienbesitzer die Grundsteuer zahlen. Dies gilt für Wohnungen, Häuser und Grundstücke gleichermaßen. Eine Ausnahme gibt es lediglich dann, wenn die Immobilie in Form eines Mietshauses vermietet wird. In diesem Fall darf der Vermieter die Grundsteuer auf seine Mieter umlegen. Dies ist möglich, weil die Grundsteuer zu den Betriebskosten einer Immobilie zählt (Vgl. $2 Nr. 1 Betriebskostenverordnung). Allerdings gibt es bei einer Umlage auf Mieter:innen einige Aspekte zu beachten. In diesem Beitrag erklären wir was und liefern die wichtigsten Informationen rund um die Umlagerung der Grundsteuer auf Mieter*innnen.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Wann darf die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden?
  • Kann die Grundsteuer auch über eine Gebäudeversicherung auf Mieter umgelegt werden?
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

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Wann darf die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden?

Die Umlage der Grundsteuer auf die Mieter ist nur dann möglich, wenn bereits im Mietvertrag eine entsprechende Regelung getroffen wurde. Dies gibt den Vermietern die Sicherheit, dass sie die Kosten für die Grundsteuer nicht selbst tragen müssen. In der Nebenkostenabrechnung kann die Grundsteuer dann transparent und nachvollziehbar für alle Beteiligten umgelegt werden.

Bei einer Nichtnutzung von Wohnraum oder leerstehenden sowie nicht vermieteten Wohnungen entfällt die Berechtigung auf eine Umlage auf die Mieter und die Grundsteuer muss von dem Inhaber selbst getragen werden.

Bei einer gemischten Nutzung einer Immobilien als Wohn- und Gewerberäume ist eine Umlage nur begrenzt möglich. Grundstücks- und Gebäudeeigentümer müssen in der Regel höhere Grundsteuern zahlen, wenn sie ihre Immobilien gewerblich nutzen. In Deutschland gilt hierfür die sogenannte Trennungsregelung: Wenn die privaten Mieter:innen mehr als zehn Prozent höhere Steuern zahlen müssen als die gewerblichen, muss die Grundsteuer für beide Parteien getrennt berechnet werden.

 

Kann die Grundsteuer auch über eine Gebäudeversicherung auf Mieter umgelegt werden?

Laut der Betriebskostenverordnung sind die Kosten für die Gebäudeversicherung als Betriebskosten anzusehen. Dies bedeutet, dass sie in der gleichen Form ausgewiesen werden müssen, wie beispielsweise die Grundsteuer. Allerdings ist Vorsicht geboten: Die Kosten müssen genau bezeichnet werden und dürfen nicht unter dem Oberbegriff „sonstige Nebenkosten“ zusammengefasst werden.

Die Kosten für die Gebäudeversicherung sollten im Mietvertrag ausdrücklich erwähnt werden. Die Umlage der Versicherungskosten richtet sich nach dem gleichen Verteilungsschlüssel wie die Grundsteuer, das heißt, sie wird anteilig auf die jeweilige Wohnfläche der Mietpartei umgelegt.

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Was passiert nach der Abgabe der Grundsteuererklärung?

Die Grundsteuerreform ist in aller Munde und die Erwartungen sind entsprechend hoch. Wenn die Reform endlich in Kraft tritt, werden rund 36 Millionen deutsche Grundstücke betroffen sein. Bis dahin müssen sich die Immobilien-Eigentümer noch gedulden. Doch bereits jetzige Beispielrechnungen lassen erahnen, dass die Reform sehr teuer werden kann.

Bis zum 31. Januar 2023 müssen alle Immobilien-Eigentümer die erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt einreichen. Dies ist wichtig, damit die Behörden alle relevanten Daten zusammentragen können.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Das Geld, das jedes Jahr durch die Steuer eingenommen wird, ist eine wichtige Finanzierungsquelle für öffentliche Einrichtungen und den Erhalt und Ausbau lokaler Infrastrukturen. Die Grundsteuer ist somit eine wesentliche Säule für unsere Gesellschaft und unseren Zusammenhalt.

Das Bundesverfassungsgericht stellte im Jahr 2018 fest, dass die Ungleichbehandlung von Steuerzahlern in Bezug auf die Grundsteuer nicht länger toleriert wird. Die Richter entschieden, dass der Gesetzgeber eine Neuregelung des Prozesses vornehmen muss. Dies ist aufgrund der Tatsache notwendig, dass die Einheitswerte aus den Jahren 1964 und 1935, welche bisher für die Berechnung der Grundsteuer verwendet wurden, längst überholt sind. Werte, die sich seitdem jedoch sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben.

Der Staat hat eine Verantwortung gegenüber seinen Bürgern und muss sicherstellen, dass er genügend Steuereinnahmen erhält. Dies wird deutlich, wenn man sich ansieht, wie kompliziert und aufwendig der Grundsteuerprozess für Eigentümer von Grundbesitz und Immobilien ist. Der Stichtag für die Feststellung des Grundwerts ist der 01. Januar 2022.

Inhaltsverzeichnis

  • Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben
  • Was passiert nach der Abgabe der Grundsteuererklärung?
  • Was passiert bei einer Nichtabgabe der Grundsteuererklärung?
  • Ab wann muss die neue Grundsteuer gezahlt werden?
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

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Wer muss eine Grundsteuererklärung abgeben?

Jeder Immobilien- und Grundstückseigentümer hat die Pflicht, die Grundsteuererklärung abzugeben. Dabei ist es unerheblich, wie das Grundstück genutzt oder ob es bebaut wird. Selbst wenn das Haus oder die Wohnung vermietet ist, bleibt der Eigentümer weiterhin zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Mieter haben hiermit selbst keinerlei Aufgaben or Bezug zu tun.

Wenn mehrere Personen ein Haus gemeinsam besitzen, ist es ausreichend, wenn nur einer der Eigentümer die Erklärung abgibt. In dieser müssen jedoch alle anderen Miteigentümer angeführt werden. Liegt das Grundstück unter Erbbaurecht, ist es lediglich der Berechtigte, der die Abgabepflicht erfüllen muss. Allerdings ist in diesem Fall auch der Verpflichtete, also der tatsächliche Eigentümer des Grundstücks, bei der Erklärung mit involviert.

Auch bei Besitzern, die ihr Haus nach dem 1. Januar 2022 verkauft haben oder verkaufen, bleiben trotzdem für die Abgabe der Grundsteuererklärung verantwortlich. Denn es zählen die Eigentumsverhältnisse zum Stichtag 1. Januar 2022. Was danach passiert, ist für die Abgabepflicht nicht entscheidend.

Wenn Sie neue Eigentümer nach dem 1. Januar 2022 sind, müssen Sie grundsätzlich keine Grundsteuererklärung abgeben und auch sonst nichts veranlassen. Das Finanzamt wird von sich aus tätig und erfährt von einem Verkauf durch die Meldung des Notars.

 

Was passiert nach der Abgabe der Grundsteuererklärung?

Das Finanzamt teilt dem Eigentümer des Grundstücks per Bescheid den Grundsteuerwert mit. Dieser wird anhand der Angaben in der Grundsteuererklärung berechnet. Ebenfalls per Bescheid erhält der Eigentümer vom Finanzamt den Grundsteuermessbetrag. Dieser wird aus dem Grundsteuerwert und der Steuermesszahl ermittelt. Den Grundsteuermessbetrag meldet das Finanzamt auch an die Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Die Gemeinde benötigt den Grundsteuermessbetrag für die Berechnung der zu zahlenden Grundsteuer.

Ab dem kommenden Herbst werden die ersten Bescheide über die neue Grundsteuer verschickt. Eigentümer sollten sich darauf einstellen, ab Herbst 2022 bis in das Jahr 2023 den Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuerwertes (Grundsteuerwertbescheid) zu erhalten. Im Anschluss daran, voraussichtlich ebenfalls ab Herbst 2022 bis in das Jahr 2023, folgt der Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags (Grundsteuermessbetragsbescheid). Die letzte Stufe, voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024, ist die Versendung der neuen Grundsteuerbescheide an alle betroffenen Eigentümer.

 

Was passiert bei einer Nichtabgabe der Grundsteuererklärung?

Zunächst wird das Finanzamt die Abgabe der Grundsteuererklärung anmahnen. Wenn man jetzt nicht tätig wird und die Grundsteuererklärung abgibt, droht eine “Strafe”. Also sollte man sich sputen und die Erklärung einreichen.

Wer selbst nach der Mahnung die Grundsteuererklärung nicht abgibt, riskiert ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro. Das Finanzamt kann in diesem Fall die Besteuerungsgrundlagen schätzen und zum Beispiel die Wohnfläche oder Anzahl der Garagenplätze einschätzen – was sicher nicht zu Gunsten des Eigentümers ausfallen wird.

Da die erste Hauptfeststellung zum Stichtag 1. Januar 2022 entfällt, ist das Finanzamt ausnahmsweise nicht verpflichtet, einen Verspätungszuschlag festzusetzen.

Wenn der Grundstückseigentümer seine Abgabepflicht nicht erfüllt, muss das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Dessen Höhe ist abhängig von der Dauer der Fristüberschreitung.

 

Ab wann muss die neue Grundsteuer gezahlt werden?

Die ersten Zahlungen für die reformierte Grundsteuer fallen ab dem 01. Januar 2025 an. Bis dahin sind aufgrund der bisherigen Einheitswerte weiterhin die alten Beträge fällig, obwohl der Stichtag für die Festsetzung bereits der 01. Januar 2022 war.

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Grundsteuerbescheid – Alles was Sie dazu wissen müssen

Die Grundsteuer ist eine der zentralen Einnahmequellen für Städte und Gemeinden. Rund 15 Mrd. Euro werden jährlich eingenommen, um öffentliche Einrichtungen zu finanzieren, die Infrastruktur vor Ort aufrechtzuerhalten und auszubauen.

Bislang wurde die Grundsteuer auf der Grundlage des sogenannten Einheitswerts berechnet, einem vom Finanzamt festgelegten Grundstückswert, der mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl und dem Hebesatz multipliziert wird. Doch gerade diese Einheitswerte aus den Jahren 1964 bzw. 1935 haben sich seitdem stark unterschiedlich entwickelt und zu ungleichen und ungerechten Folgen für die Steuerzahler geführt.

Richter erklärten die bisherige Gesetzeslage im Jahr 2018 für verfassungswidrig. Als Reaktion darauf brachte der Gesetzgeber die Grundsteuerreform 2022 auf den Weg.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Wie bekommen Sie Ihren Steuerbescheid?
  • Wie berechnet sich der Steuerbetrag?
  • Grundsteuererklärung 2022 – Warum? 
  • Wann sollte Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingelegt werden?
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

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Wie bekommen Sie Ihren Steuerbescheid?

Für die Erstellung eines Grundsteuerbescheides muss jeder Grundstücks- und Eigenheimbesitzer eine Grundsteuererklärung abgeben. Nach Einreichen der Grundsteuererklärung wird der Grundsteuerbescheid früher oder später per Post an Sie verschickt. Die zuständige Gemeinde übermittelt damit die Höhe der Grundsteuer, welche für das Eigentum gezahlt werden muss. Das passiert jedoch nicht in Hamburg, Bremen oder Berlin, in welchen der Grundsteuerbescheid direkt vom Finanzamt verschickt wird.

Der Grundsteuerbescheid wird normalerweise einmal jährlich verschickt. Haben sie erst kürzlich den Kaufvertrag für eine Immobilie oder ein Grundstück unterzeichnet? Dann werden Sie den Grundsteuerbescheid erst zum 1. Januar des Folgejahres zugeschickt bekommen.

Einige Gemeinden und Stadtstaaten in Deutschland haben beschlossen, die Grundsteuer nicht mehr jährlich an die Bürger zu verschicken. Dies spart den Behörden Kosten und Zeit. Wenn sich an der Höhe der Steuer gegenüber dem Vorjahr nichts ändert, reicht es für die Gemeinden bzw. Finanzbehörden aus, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachungen festzusetzen. Also durch die Medien oder über das Internet.

 

Wie berechnet sich der Steuerbetrag?

Die Grundsteuer wurde bisher auf der Grundlage des Einheitswerts berechnet. Dieser Wert wird von den Finanzämtern festgelegt und multipliziert mit der Steuermesszahl, die vom Bund gesetzlich festgelegt ist. Die Hebesatzregelung erfolgt durch die Gemeinden.

In Zukunft berechnet sich die Grundsteuer weiterhin in drei Schritten:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer 

Die Berechnung des Grundstückswerts erfolgt zukünftig anders als bisher. Statt dem Einheitswert wird der Bodenrichtwert sowie eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete zugrunde gelegt. Auch die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes sind relevant für die neue Berechnung.

Die Steuermesszahl wird zunächst gesenkt, um den Gemeinden zu ermöglichen, die Hebesätze anzupassen und somit eventuelle finanzielle Verluste auszugleichen.

 

Grundsteuererklärung 2022 – Warum?

Die Grundsteuer wurde bisher anhand von Jahrzehnte alten Grundstückswerten berechnet. So bezog man sich im Westen Deutschlands auf Einheitswerte aus dem Jahr 1964, in den ostdeutschen Ländern hingegen sogar auf Werte von 1935.

Wertsteigerungen von Immobilien ziehen oft unterschiedliche oder sogar gegensätzliche Grundsteuerzahlungen nach sich. Selbst bei vergleichbaren Immobilien in der Nähe können dabei große Unterschiede entstehen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Gesetzeslage im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da sie eine Ungleichbehandlung des Steuerzahlers zur Folge hat. Dies ist laut dem Gericht nicht mehr hinnehmbar und muss dringend geändert werden.

 

Wann sollte Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid eingelegt werden?

Der Bescheid, der den Wert der Grundsteuer mitteilt, ist ein sogenannter Feststellungsbescheid. Für ihn gelten die gleichen Regeln wie für andere Steuerbescheide auch. Das bedeutet insbesondere, dass der Steuerpflichtige Einspruch einlegen und beantragen kann, den Feststellungsbescheid richtig zu stellen, falls Fehler entdeckt werden.

Der Feststellungsbescheid im Rahmen der Grundsteuer enthält verschiedene Feststellungen, zum Beispiel den Grundsteuerwert, die Vermögensart, die Grundstücksart, die Zurechnung der wirtschaftlichen Einheit, die Höhe der jeweiligen Anteile bei mehreren Beteiligten, die Steuermesszahl und den Steuermessbetrag. Diese könnten in der Theorie jeweils separat mit dem Einspruch angefochten werden. Denn dabei könnte es passieren, dass nur gegen einen Wert Einspruch eingelegt wird und andere Werte dadurch “bestandskräftig” werden. Das bedeutet: Sollte der Steuerpflichtige später noch einen Fehler finden, kann er diese bestandskräftigen Werte nicht mehr mit einem Einspruch ändern lassen.

 

Wie lange kann gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch eingelegt werden?

Bei einem Verdacht auf Fehler eines Grundsteuerbescheides sollte umgehend dagegen Widerspruch einlegen. Dies ist in allen Bundesländern außer Niedersachsen möglich, wo dieses Verfahren abgeschafft wurde. Abhängig vom Landesrecht gibt es dort nur noch die Möglichkeit, Klage einzureichen.

Es besteht die Möglichkeit, gegen einen falschen Grundsteuerbescheid innerhalb eines Monats vorzugehen. Wenn der Bescheid per Post verschickt wurde, gilt er am dritten Tag nach Aufgabe bei der Post als zugestellt.

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Das Magazin zur Grundsteuerreform 2022

Die Grundsteuer ist den deutschem Grundbesitzern bereits bekannt. Nach wachsender Kritik in den In den letzten Jahrzehnten  ist es endlich soweit, der Gesetzgeber beschloss die startet die weit geforderte Reformierung der Grundsteuer in diesem Jahr.

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet sowohl Grundbesitzern als auch Steuerberatern und Hausverwaltungen eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderungen und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.

Das DeutscheGrundsteuer.de Magazin zur Grundsteuerreform 2022 befasst sich mit den wichtigsten Informationen rund um die Neuregelung in diesem Jahr. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Überblick der wesentlichen Änderungen, den wichtigsten Terminen und allen Hintergründen zur Gesetzesänderung. Bei uns erhalten Sie Antworten auf all Ihre Fragen zum Grundsteuer-Reformgesetzt und der daraus für Sie resultierenden Pflichten. 

 
Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die jedes Jahr auf jeglichen Grundbesitz zu entrichten ist. Dies beinhaltet unter anderem Grundstücke samt Gebäuden sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Eigentümer*innen sind grundsätzlich selbst für die Zahlung verantwortlich, allerdings besteht die Möglichkeit, die Kosten im Rahmen der Betriebskostenabrechnung an Mieter*innen weiterzugeben. Die wichtigsten Informationen, Termine und Hintergründe zur geplanten Grundsteuerreform 2022 sowie damit verbundene Probleme und Risiken für Grundbesitzer, Steuerberater und Hausverwaltungen haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt. Außerdem findet sich hier eine exklusive Checkliste über die wichtigsten Vorkehrungen, die Sie bereits jetzt treffen können, um auf alle Eventualitäten vorbereitet zu sein.

 
Welche Bedeutung hat die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen und Infrastrukturen. Jährlich fließen rund 15 Mrd. Euro an Steuergeldern in die Städte und Gemeinden, was ihnen ermöglicht, Schulen, Kitas, Büchereien, Freizeiteinrichtungen und vieles mehr zu unterhalten und auszubauen.

Warum wird die Grundsteuer reformiert?

Die bisherige Berechnung der Grundsteuer zieht eine Reihe ungleicher Folgen für die Steuerzahler mit sich. Basierend auf veraltete Einheitswerte aus den Jahren 1964 und 1935, welche sich in den verschiedenen Teilen Deutschlands teils gegensätzlich entwickelten, kommt es zu einer ungleichen Bewertung der Grundsteuerzahlungen der Steuerzahler. Selbst für vergleichbare Immobilien für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen können bei der Grundsteuerzahlung auftreten.

Die Folge ist eine Ungleichbehandlung des Steuerzahlers und laut Bundesverfassungsgericht eine nicht mehr hinzunehmende Rechtslage. Aus diesem Grund haben die zuständigen Richter die bisherige Gesetzeslage im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Des Weiteren wurde entschieden, dass bis spätestens zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung getroffen werden muss, welche diesmal im Einklang mit dem im Grundgesetzt verankerten Gebot der Gleichbehandlung steht.

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Das Problem für Eigentümer:

Es ist wichtig, dass Immobilien- und Grundstückseigentümer ihre “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts”, also eine neue Grundsteuererklärung im Rahmen der Grundstücksneubewertung erstellen und an das Finanzamt übermitteln. Dies betrifft rund 31,7 Millionen einzelne wirtschaftliche Einheiten, für die nur 4 Monate Zeit bleibt. Dabei sind die genauen Anforderungen bis zum jetzigen Zeitpunkt vom Gesetzgeber weiterhin ungeklärt.

Die steuerlichen Verpflichtungen für Immobilieneigentümer sind komplex und oft schwer alleine zu bewältigen. Steuerberater können hier wertvolle Hilfe leisten und die Arbeit erheblich erleichtern. Durch ihre fundierten Kenntnisse und Erfahrungen sparen Steuerberater ihren Mandanten viel Zeit und Mühe.

Die Erstellung der Grundsteuererklärung ist eine einmalig zu entrichtende Tätigkeit mit hohem Arbeitsaufwand, die in den nächsten Jahren vorerst nicht wieder aufkommen wird. Dennoch steht sie für einen Großteil der Steuerberater im Kosten-Nutzen-Verhältnis, da sie weitere Probleme mit sich bringt.

Die Lösung für Eigentümer:

Wir sind Ihre Spezialisten für die Deutsche Grundsteuer und helfen Ihnen, die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage zu meistern. Dabei bewahren wir Sie vor möglichen Hindernissen und stellen sicher, dass der Feststellung des Grundsteuerwertes nichts im Wege steht.

Wir von DeutscheGrundsteuer.de sind Ihr kompetenter Ansprechpartner rund um die Grundsteuerreform 2022 und erstellen für Sie die notwendigen Unterlagen. Zu einem fairen Festpreis von nur 189 Euro bieten wir Ihnen eine weitreichende Beratung, Planung und Umsetzung.

Grundsteuer Thüringen – Das Wichtigste im Überblick

Die Grundsteuer ist eine Abgabe, die jeder Grundstückseigentümer entrichten muss und die sich nach der Lage, der Größe und dem Wert des Grundstücks richtet. In den letzten Jahren gab es immer wieder Kritik an der Grundsteuer, weil sie oft als zu hoch empfunden wurde. Nun steht endlich die langersehnte Reform an: Der Gesetzgeber überarbeitet die Regeln für die Berechnung der Grundsteuer und tritt damit einen wichtigen Schritt in Richtung Gerechtigkeit vor.

Mit der Grundsteuerreform 2022 werden weitreichende Änderungen und offene Fragen eingeführt: Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig? Welche Termine und Fristen sind einzuhalten? Und müssen Steuerzahler mit einer baldigen Erhöhung der Grundsteuer rechnen?

Die Thüringer Landesregierung kennt und folgt den Vorgaben des einheitlichen Bundesmodells. Dadurch wird eine einheitliche Regelung für alle Bürger gewährleistet. Einen detaillierten Einblick in die Grundsteuerprozess und die Berechnung der Grundsteuer in Thüringen erhalten Sie von unseren Steuerexperten im Folgenden.

Wir sind die Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de und kümmern uns um Ihre Reform der Grundsteuer 2022. Wir wollen, dass Sie die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich gestalten und vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts bewahren.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell 
  • Grundsteuer Thüringen
  • Grundsteuererklärung Thüringen
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Der Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes Ende 2019 seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen Folge geleistet. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 das bisher gültige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung gezwungen.

Die Kommunen in Deutschland sind auf die Einnahmen durch die Grundsteuer angewiesen, um öffentliche Einrichtungen und die Infrastruktur zu erhalten. Jährlich fließen rund 15 Mrd. Euro an Steuergeldern in die Kassen der Gemeinden und Städte, was eine enorme Bedeutung für den Erhalt wichtiger Einrichtung hat. Ohne dieses Geld wäre es kaum möglich, Schulen, Kitas, Radwege und vieles mehr zu unterhalten.

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Bundesmodell

Wesentliches Problem der bisherigen Berechnung liegt in dem Zugrundelegen von Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen, respektive 1935 im Osten Deutschlands. Werte, die sich seitdem sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben. Hinzu kommt, dass aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können. Ungerecht und verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht.

Die Grundstücksbewertung orientiert sich jetzt am Bodenrichtwert und einer statistischen Nettokaltmiete – anders als vorher, wo der Einheitswert maßgeblich war. Auch die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes sind nun relevante Faktoren für die Berechnung.

Die Steuermesszahl wird zunächst leicht gesenkt, was den Gemeinden ermöglicht, die Hebesätze anzupassen und somit eventuelle Verluste in den Gemeindekassen zu decken. Dies ist eine gute Möglichkeit, um die finanzielle Lage der Gemeinden zu verbessern und gleichzeitig den Bürgern entgegenzukommen.

 

Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten: 

Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes

Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung

Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden

 

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

 

Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum werden künftig das Ertragswertverfahren anwenden, um den Feststellungswert zu berechnen. Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum.

 

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter

 

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes
  • Grundfläche des Gebäudes
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche

 

Die Einführung der Grundsteuer C ist eine zusätzliche Neuerung, die vor allem Kommunen entlasten soll. Ab 2025 wird es den Städten und Gemeinden erlaubt sein, leerstehende oder unbebaute Grundstücke mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Durch diese Regelung wird versucht, dem Missbrauch von baureifen Grundstücken entgegenzuwirken, die nur gekauft werden, um sie später gewinnbringend weiterzuverkaufen. Gleichzeitig erhofft man sich durch die Einführung der Grundsteuer C in Ballungszentren langfristige finanzielle Entlastung für Mieter und eine allgemeine Entspannung des deutschen Wohnungsmarktes.

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

Grundsteuer Thüringen

Thüringen setzt bei der Berechnung der Grundsteuer auf das einheitliche Bundesmodell. Dies entspricht der Mehrheit der Bundesländer und ist somit eine sinnvolle Entscheidung. Das neue Modell ist transparent und einfach zu verstehen, was für die Bürgerinnen und Bürger von großem Vorteil ist. Auch wenn es in sieben Bundesländern noch anders gehandhabt wird, so ist doch Thüringen auf dem richtigen Weg.

Durch die Öffnungsklausel behalten die Länder die Befugnis über ihre eigenen Grundsteuerregelung und sichern so nicht nur die Einnahmen aus der Grundsteuer, sondern schützen auch den Bund vor zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen.

Die sogenannte Öffnungsklausel wird von Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen sowie dem Saarland und Sachsen in Anspruch genommen. Thüringen und die anderen Bundesländer verfahren bei der Grundsteuer bereits nach den vorherigen Richtlinien.

Grundsteuererklärung Thüringen

Die Regelungen für die Abgabe der Grundsteuererklärung 2022 sind allgemein bekannt. Dies hat die zuständigen Finanzbehörden bereits Mitte März dieses Jahres in Form einer allgemeinen und öffentlichen Bekanntmachung bekannt gegeben.

Für Grundsteuerzahler besteht die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 zu übermitteln.

Es ist vorgeschrieben, dass die Grundsteuererklärung elektronisch über das ELSTER-Portal eingereicht werden muss. Dies gilt für alle Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben – mit Ausnahme von begründeten Fällen.

Die Grundsteuer wird in Deutschland ab 2025 neu berechnet. Bis zum Jahresende 2024 gelten noch die alten Einheitswerte, danach tritt das reformierte Grundsteuergesetz in Kraft. Dies bedeutet für Grundstückseigentümer eine Umstellung der Steuerzahlungen, die sich nach dem Wert des jeweiligen Grundstücks richtet.

Die Höhe der Steuerpflicht für jeden Einzelnen wird sich durch die neuen Regelungen ändern. Wie genau, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festlegen.

Jetzt thüringer Grundsteuer berechnen und weitere wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022 in Erfahrung bringen: DeutscheGrundsteuer.de

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (digital oder auch per Post möglich)
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer Schleswig-Holstein – Das Wichtigste im Überblick

Nach langen Jahren der Kritik an der hohen und ungerechten Grundsteuer in Schleswig-Holstein, ist es endlich soweit. Im ganzen Bundesland wird die Grundsteuer neu reformiert und an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Dies ist dringend notwendig, da sie bisher ein großes Hindernis für die Entwicklung vieler Gemeinden darstellte.

Die Grundsteuerreform 2022 wird weitreichende Änderungen mit sich bringen. Die genaue Berechnung der Grundsteuer ist noch unklar, aber es gibt bereits einige Indizien dafür, dass Steuerzahler bald mit höheren Abgaben rechnen müssen. Wichtig ist es deshalb, die Termine und Fristen genau zu beachten, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hält sich an das einheitliche Bundesmodell für die Grundsteuer und sieht keine Abweichungen von der Regelung vor. Unsere Steuerexperten geben Ihnen im Folgenden einen detaillierten Einblick in den Grundsteuerprozess und die Berechnung der Grundsteuer in Schleswig-Holstein.

Bei der komplizierten und verwirrenden Grundsteuerreform 2022 sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Unsere Steuerexperten gestalten die Reform für Sie so angenehm wie möglich und bewahren Sie vor unangenehmen Überraschungen oder Schäden. Durch unsere jahrelange Erfahrung wissen wir genau, auf was es ankommt und sorgen dafür, dass alles glatt läuft – damit Sie sich um nichts kümmern müssen!

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell 
  • Grundsteuer Schleswig-Holstein
  • Grundsteuererklärung Schleswig-Holstein
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Der Gesetzgeber hat seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen Folge geleistet und Ende 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 das bisher gültige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung gezwungen.

Die Grundsteuer ist für Kommunen eine wichtige Einnahmequelle, die es ermöglicht, öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kitas und Büchereien sowie verschiedene Freizeiteinrichtungen zu finanzieren. Sie ist auch eine der Hauptfinanzierungsquellen für den Erhalt und Ausbau von lokalen Infrastrukturen wie Straßen, Brücken und Radwegen.

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Bundesmodell

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnungsmethode für die Grundsteuer als verfassungswidrig eingestuft. Wesentliches Problem dabei ist laut dem Gericht, dass Einheitswerte aus dem Jahr 1964 im Westen und 1935 im Osten Deutschlands zugrunde gelegt wurden. Seitdem haben sich die Werte jedoch sehr unterschiedlich entwickelt – teilweise sogar gegensätzlich. Hinzu kommt, dass aktuell für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können.

Der Bodenrichtwert und eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete sind die Grundlagen für die Berechnung des Grundstückswerts, anstelle des vorherigen Einheitswerts. Die Grundstücksfläche, Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes sind ebenfalls relevante Faktoren für die neue Berechnung.

Zunächst wird die Steuermesszahl gesenkt, was den Gemeinden ermöglicht, die Hebesätze anzupassen und somit eventuelle Verluste in den Haushalten zu decken. Dies ist eine gute Möglichkeit, um den gemeindlichen Haushalten finanziell unter die Arme zu greifen.

Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten: 

Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes

Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung

Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Eine der kommenden Änderungen ist die Unterscheidung zwischen dem Ertragswert- und Sachwertverfahren. Während das Ertragswertverfahren für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke sowie sonstigen Wohnraum gilt, wird das Sachwertverfahren für Geschäftsgrundstücke, gemischte genutzte Grundstücke und sonstigen bebauten Grundraum angewandt. Diese Regelung soll ab dem nächsten Jahr in Kraft treten.

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes
  • Grundfläche des Gebäudes
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche

Mit der Grundsteuer C wird es den Kommunen 2025 ermöglicht, unbebaute und baureife Grundstücke mit einem höheren Hebesatz zu belasten. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass Immobilien spekulativ angekauft werden, in der Hoffnung sie später gewinnbringend zu veräußern. Man erhofft sich damit langfristige finanzielle Entlastung für Mieter und eine allgemeine Entspannung des deutschen Wohnungsmarktes.

Grundsteuer Schleswig-Holstein

Nachdem sich die meisten Bundesländer für das einheitliche Bundesmodell bei der Berechnung der Grundsteuer entschieden haben, folgt nun auch Schleswig-Holstein. Damit wird die Grundsteuer in allen Bundesländern nach demselben Modell berechnet, was für mehr Transparenz und Einfachheit sorgt.

Durch die Öffnungsklausel im Grundsteuergesetz wird es den einzelnen Bundesländern ermöglicht, eigene Regelungen zu treffen und somit die Einnahmen durch die Grundsteuer zu sichern. Andernfalls müssten diese vom Bund selbst aufgebracht werden.

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen sowie das Saarland und Sachsen greifen auf die sogenannte Öffnungsklausel zurück. Schleswig-Holstein und alle anderen Bundesländer berechnen die Grundsteuer nach der vorherigen Beschreibung.

Grundsteuererklärung Schleswig-Holstein

Es ist allgemein bekannt, welche Regelungen für die Abgabe der Grundsteuererklärung 2022 gelten. Die zuständigen Finanzbehörden haben bereits Mitte März dieses Jahres in Form einer allgemeinen und öffentlichen Bekanntmachung über die Pflichten und Fristen informiert.

Wer die “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes” übermitteln muss, ist dazu verpfilchtet dies im Zeitraum vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 tun.

Die Übermittlung der Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal ist für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtend. Nur in begründeten Fällen kann eine Ausnahme gemacht werden.

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die öffentlichen Haushalte. Um sicherzustellen, dass die Einnahmen auch in Zukunft stabil bleiben, wurde beschlossen, die Grundsteuer zu reformieren. Ab dem 01. Januar 2025 gilt das neue Grundsteuergesetz, welches auf den neuesten Erkenntnissen und Berechnungsmöglichkeiten basiert. Damit sichern wir die Einnahmen für die kommenden Jahre und können weiterhin in unsere Infrastruktur und Dienstleistungen investieren.

Die individuelle Höhe der Steuerpflicht variiert je nach Fall und kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht allgemein festgelegt werden.

Jetzt schleswig-holsteinische Grundsteuer berechnen und weitere wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022 in Erfahrung bringen: DeutscheGrundsteuer.de

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (digital oder auch per Post möglich)
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer Sachsen-Anhalt – Das Wichtigste im Überblick

Seit vielen Jahren hört man immer wieder Kritik an der Grundsteuer, nun ist es endlich

soweit und der Gesetzgeber reformiert die Grundsteuer – bundesweit! Diese Reform ist längst überfällig und wird in Sachsen-Anhalt gestartet.

Die Grundsteuerreform 2022 hat weitreichende Änderungen und offene Fragen zur Folge. Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig? Welche Termine und Fristen sind einzuhalten? Und müssen Steuerzahler mit einer baldigen Erhöhung der Grundsteuer rechnen?

Die sachsen-anhaltische Landesregierung ist stets bestrebt, die Vorgaben des einheitlichen Bundesmodells zu erfüllen und Abweichungen hiervon vorzubeugen. Unsere Steuerexperten geben Ihnen im Folgenden einen ausführlichen Einblick in die Grundsteuerprozesse und Berechnung der Grundsteuer in Sachsen-Anhalt.

Wir sind die Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de und kümmern uns um die Reform der Grundsteuer 2022. Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen die Hindernisse bei der Feststellung des neuen Grundsteuerwerts so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Problemen zu bewahren.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell 
  • Grundsteuer Sachsen-Anhalt
  • Grundsteuererklärung Sachsen-Anhalt
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

 Der Gesetzgeber hat bereits Ende 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und damit seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen Folge geleistet. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 das bisher gültige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung gezwungen.

Die Kommunen in Deutschland sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen. Jährlich stehen rund 15 Mrd. Euro zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen und diverser Infrastrukturen zur Verfügung. Dabei ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen in Deutschland. Ohne diese Steuereinnahmen wären viele kommunale Dienstleistungen nicht finanzierbar.

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Bundesmodell

Ein wesentliches Problem der bisherigen Berechnungen ist, dass sie auf Einheitswerten aus dem Jahr 1964 (Westdeutschland) oder 1935 (Ostdeutschland) beruhen. Diese Werte haben sich seither jedoch stark und teilweise gegensätzlich entwickelt. Hinzu kommt, dass auch für vergleichbare Immobilien in benachbarten Gebieten erhebliche Unterschiede bei der Grundsteuerzahlung auftreten können. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dies ungerecht und verfassungswidrig ist.

Der Grundstückswert wird künftig anhand des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete berechnet, was eine deutliche Verbesserung gegenüber der alten Einheitswert-Methode darstellt. Auch die Grundstücksfläche, Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes sind für die neue Berechnung relevant.

Die Steuermesszahl wird zunächst gesenkt und den Gemeinden bleibt es freigestellt, die Hebesätze anzupassen. Dies ist eine Möglichkeit, eventuell auftretende Verluste in den Gemeindekassen zu decken.

Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten: 

Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes

Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung

Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Es gibt in Zukunft einen klaren Unterschied zwischen dem Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum werden das Ertragswertverfahren anwenden, um den Feststellungswert zu berechnen. Das Sachwertverfahren hingegen gilt für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum.

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes
  • Grundfläche des Gebäudes
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche

Mit der Grundsteuer C wird es ab 2025 den Kommunen ermöglicht, baureife und unbebaute Grundstücke mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten, um spekulativen Vorhalten von baureifen Grundstücken entgegenzuwirken. Dies soll langfristig finanzielle Entlastung für Mieter sowie eine allgemeine Entspannung des deutschen Wohnungsmarktes bewirken – vor allem in Ballungsräumen.

Grundsteuer Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt bekennt sich zum Bundesmodell der Grundsteuer – anders als in sieben anderen Bundesländern. Dies ist eine gerechte Lösung, da das Modell die Einheitlichkeit wahrt und so für alle Bürger klar und transparent ist.

Die Öffnungsklausel des Bundesgesetzes über die Grundsteuer gibt den einzelnen Ländern die Befugnis, ihre eigenen Grundsteuerregelungen festzulegen und sicherzustellen, dass die Grundsteuer weiterhin besteht. Dadurch werden Einnahmen generiert, die andernfalls vom Bund selbst aufgebracht werden müssten.

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und das Saarland berufen sich auf die Öffnungsklausel. Sachsen-Anhalt und alle anderen Bundesländer berechnen die Grundsteuer wie bereits beschrieben.

Grundsteuererklärung Sachsen-Anhalt

Es gibt einen allgemeinen Konsens über die Regelungen zur Abgabe der Grundsteuererklärung 2022. Die zuständigen Finanzbehörden haben bereits Mitte März dieses Jahres in Form einer allgemeinen und öffentlichen Bekanntmachung über die Pflichten und Fristen informiert.

Grundsteuerzahler haben vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ einzureichen.

Die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung muss über das ELSTER-Portal erfolgen. Dies ist für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtend – mit Ausnahme eines begründeten Falls.

Die Grundsteuer wird bis zum 31. Dezember 2024 weiterhin auf der Grundlage der bisherigen Einheitswerte entrichtet. Ab dem 01. Januar 2025 gilt dann jedoch das reformierte Grundsteuergesetz.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht genau festzulegen, inwiefern und wie hoch Steuerpflichtige von den anstehenden Veränderungen betroffen sein werden.

Jetzt sachsen-anhaltische Grundsteuer berechnen und weitere wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022 in Erfahrung bringen: DeutscheGrundsteuer.de

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (digital oder auch per Post möglich)
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

 

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer Rheinland-Pfalz – Das Wichtigste im Überblick

Nach langen Jahren der Kritik an der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz nimmt der Gesetzgeber endlich die längst überfällige Reformierung vor – und zwar bundesweit!

Mit der Grundsteuerreform 2022 kommen weitreichende Änderungen auf die Bürger zu: Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig? Welche Termine und Fristen sind einzuhalten? Und müssen Steuerzahler mit einer baldigen Erhöhung der Grundsteuer rechnen?

Die rheinland-pfälzische Landesregierung ist dem einheitlichen Bundesmodell gegenüber offen und sieht keinerlei Abweichungen von dieser Regelung vor. Einen detaillierten Einblick in die Grundsteuerprozess und die Berechnung der Grundsteuer in Rheinland-Pfalz erhalten Sie im Folgenden von unseren Steuerexperten.

Die Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de ist spezialisiert auf die Reform der Grundsteuer 2022. Unsere Hauptaufgabe ist es, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell 
  • Grundsteuer Rheinland-Pfalz
  • Grundsteuererklärung Rheinland-Pfalz
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Der Gesetzgeber hat bereits Ende 2019 das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet und wird damit seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen gerecht. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 das bisher gültige Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde der Gesetzgeber zur Neuregelung gezwungen.

Die Grundsteuer ist eine, für Kommunen unerlässliche, jährliche Einnahme in Höhe von rund 15 Mrd. Euro. Dieses Steuergeld kommt vorrangig den öffentlichen Einrichtungen zugute, wie beispielsweise Schulen und Kitas, aber auch für den Unterhalt und Ausbau lokaler Infrastrukturen, wie Straßen und Radwegen, ist die Grundsteuer von Bedeutung.

Erhalten Sie Ihr unverbindliches Angebot zur Grundsteuererklärung

Bundesmodell

Das Hauptproblem der bisherigen Berechnungen liegt darin, dass sich die Einheitswerte aus dem Jahr 1964 im Westen und 1935 im Osten Deutschlands sehr unterschiedlich entwickelt haben. Dies führt dazu, dass für vergleichbare Immobilien in benachbarten Lagen massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können.

Der vorherige Einheitswert wird bei der neuen Berechnung des Grundstückswerts durch den Bodenrichtwert und eine statistisch ermittelte Nettokaltmiete ersetzt. Auch die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) sowie das Alter des Gebäudes sind für die neue Berechnung relevant.

Zunächst wird die Steuermesszahl leicht gesenkt. Gemeinden können anschließend selbst entscheiden, ob sie die Hebesätze anpassen und dadurch eventuelle finanzielle Verluste decken möchten.

Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten: 

Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes

Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung

Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Es gibt künftig eine klare Trennung zwischen dem Ertragswert- und Sachwertverfahren. Während Eigentümer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken und sonstigem Wohnraum den Feststellungswert nach dem Ertragswertverfahren berechnen müssen, gelten für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum das Sachwertverfahren.

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes
  • Grundfläche des Gebäudes
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche

Mit der Grundsteuer C wird es ab 2025 den Kommunen ermöglicht, baureife und unbebaute Grundstücke mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Dies dient dem Zweck, Spekulationen mit baureifen Grundstücken vorzubeugen und dadurch langfristig die Mieter zu entlasten sowie den deutschen Wohnungsmarkt allgemein zu entspannen.

Grundsteuer Rheinland-Pflaz

Rheinland-Pfalz setzt bei der Berechnung der Grundsteuer auf das einheitliche Bundesmodell. Dieses Vorgehen wird von einer Mehrheit der Bundesländern unterstützt und sorgt in Rheinland-Pfalz für mehr Steuereinnahmen.

Einige Länder haben in Bezug auf die Grundsteuer bereits eigene Regelungen getroffen, die Bundesregierung setzt jedoch weiterhin auf die Öffnungsklausel. Durch diese wird sichergestellt, dass die einzelnen Länder selbst über die Gestaltung der Grundsteuer entscheiden können und so auch weiterhin an Einnahmen kommen. Andernfalls müsste der Bund für diese Haushaltsausgaben aufkommen.

Grundsteuererklärung Rheinland-Pfalz

Die zuständigen Finanzbehörden haben bereits im März 2022 die Pflichten und Fristen für die Grundsteuererklärung 2022 bekannt gemacht. Diese Regelung wird von allen Seiten unterstützt.

Für alle Grundsteuerzahler, die ihren Wert nachweisen möchten, öffnet sich vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 die Möglichkeit, die “Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes” einzureichen.

Die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung sollte über das ELSTER-Portal erfolgen. Dies ist eine effizientere Methode, die es Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ermöglicht, schneller und einfacher ihre Steuererklärung abzugeben.

Die Grundsteuer wird bis zum 31. Dezember 2024 noch auf der Grundlage der bisherigen Einheitswerte berechnet. Ab dem 01. Januar 2025 tritt dann das reformierte Grundsteuergesetz in Kraft.

Zum jetzigen Zeitpunkt lässt sich noch nicht festlegen, in welcher Höhe und auf welche Weise Steuerpflichtige von den geplanten Veränderungen betroffen sein werden.

Jetzt rheinland-pfälzische Grundsteuer berechnen und weitere wichtige Informationen rund um die Grundsteuerreform 2022 in Erfahrung bringen: DeutscheGrundsteuer.de

Das offizielle Magazin zur Grundsteuerreform

DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

DeutscheGrundsteuer.de ist eine auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisierte Steuerkanzlei. Wir haben es uns zur Hauptaufgabe gemacht, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.  

Besonders als Immobilien- und Grundstückseigentümer profitieren Sie von dem Angebot und der Spezialisierung unserer Steuerkanzlei. 

Als exklusiven Vorteil erwartet Sie eine individuell, durch einen unserer Steuerberater fristgerecht erstellte und rechtzeitig eingereichte Grundsteuererklärung. Ihre Daten, Dokumente und Grundsteuererklärung werden dabei unter Einhaltung höchster Sicherheitsstandards verwaltet und effizient an das zuständige Finanzamt übermittelt. 

 

Die Zusammenarbeit mit DeutscheGrundsteuer.de funktioniert schnell, einfach und unkompliziert, in nur wenigen Schritten: 

  1. Beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung
  2. Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen (digital oder auch per Post möglich)
  3. Ihre Grundsteuererklärung wird durch unsere Steuerberater erstellt
  4. Überprüfen & unterzeichnen Sie Ihre Grundsteuererklärung einfach online

 

Vertrauen auch Sie auf DeutscheGrundsteuer.de und profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise im Immobiliensteuerrecht. Sichern Sie sich noch heute einen starken Partner für die Erstellung der Grundsteuererklärung. Konzentrieren Sie sich auf die wichtigen Aufgaben, wir erledigen in der Zwischenzeit den Rest für Sie.

Weitere Informationen finden Sie über unsere Webseite DeutscheGrundsteuer.de. Dort erwarten Sie umfangreiche Ratgeber, Magazine und Checklisten für Ihre Grundsteuererklärung 2022. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere spezialisierten Steuerberater sehr gerne jederzeit zur Verfügung.

Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern – Das Wichtigste im Überblick

Endlich wird die längst überfällige Reformierung der Grundsteuer in Deutschland angestoßen! In den letzten Jahren hat sich die Kritik an der Regelung immer weiter verstärkt, doch nun steht eine bundesweite Neuordnung bevor. Dies ist ein großer Schritt für unsere Gesellschaft und wir hoffen, dass dadurch mehr Gerechtigkeit und Transparenz in die Abgaben gebracht wird.

Die Grundsteuerreform 2022 bringt viele Änderungen und Fragen mit sich: Wie berechnet sich die Grundsteuer zukünftig? Welche Termine und Fristen müssen eingehalten werden? Und Steuerzahler können bald mit einer Erhöhung der Grundsteuer rechnen.

Die mecklenburgische Landesregierung folgt den Vorgaben des einheitlichen Bundesmodells und sieht keinerlei Abweichungen von dieser Regelung vor. Einen detaillierten Einblick in die Grundsteuerprozess und die Berechnung der Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie im Folgenden von unseren Steuerexperten.

Wir sind die Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de und haben uns auf die Reform der Grundsteuer 2022 spezialisiert. Unsere Hauptaufgabe ist es, Ihnen die Herausforderungen der neuen Grundsteuerrechtslage so angenehm wie möglich zu gestalten und Sie vor möglichen Hindernissen bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zu bewahren.

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Grundsteuerreform 2022
  • Bundesmodell 
  • Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern
  • Grundsteuererklärung Mecklenburg-Vorpommern
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Grundsteuerreform 2022

Mit der Entscheidung zum Grundsteuer-Reformgesetzes Ende 2019 hat der Gesetzgeber seiner Verantwortung zum Erhalt der Steuereinnahmen Folge geleistet. Hauptfeststellungszeitpunkt für die Neubewertung aller deutschen Grundstücke ist der 01. Januar 2022.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 das Grundsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung aufgefordert.

Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommunen und sorgt so dafür, dass öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Büchereien und Freizeiteinrichtungen weiterhin bestehen können. Auch für den Erhalt und Ausbau der lokalen Infrastruktur, wie Straßen, Brücken und Radwege, ist die Grundsteuer unerlässlich.

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Bundesmodell

Wesentliches Problem der bisherigen Berechnung liegt in dem Zugrundelegen von Einheitswerten aus dem Jahr 1964 im Westen, respektive 1935 im Osten Deutschlands. Werte, die sich seitdem sehr unterschiedlich und teils gegensätzlich entwickelt haben. Hinzu kommt, dass aktuell selbst für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage massive Differenzen bei der Grundsteuerzahlung auftreten können. Ungerecht und verfassungswidrig, so das Bundesverfassungsgericht.

Das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete für den Grundstückswert ist eine grundlegende Änderung der Berechnung. Auch die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes sind relevante Faktoren für die neue Berechnung.

Die Steuermesszahl wird zunächst gesenkt und es bleibt den Gemeinden freigestellt, die Hebesätze anzupassen. Durch diese Maßnahme können eventuelle Verluste in den Gemeindekassen abgedeckt werden.

Auch in Zukunft berechnet sich die Grundsteuer in drei Schritten: 

Schritt 1: Berechnung des Grundsteuerwertes

Schritt 2: Ausgleich der Wertsteigerung

Schritt 3: Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Das zukünftige Verfahren zur Unterscheidung von Ertragswerten und Sachwerten wird für Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mietwohngrundstücken sowie sonstigem Wohnraum angewendet. Das Sachwertverfahren gilt hingegen für Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum.

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Ertragswertverfahren:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert 
  • Immobilienart
  • Alter des Gebäudes
  • Wohnfläche
  • Mietniveaustufe
  • Monatliche Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter

Relevante Daten für die Berechnung mit dem Sachwertverfahren:

  • Herstellungskosten des Gebäudes
  • Grundfläche des Gebäudes
  • Alter des Gebäudes
  • Grundstücksfläche

Neben der Grundsteuer C gibt es ab 2025 auch die Möglichkeit für Kommunen, baureife und unbebaute Grundstücke mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Dies soll spekulativem Vorhalten von baureifen Grundstücken entgegengewirkt werden und langfristig finanzielle Entlastung für Mieter in Ballungsräumen bringen.

Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern setzt, im Gegensatz zu sieben anderen Bundesländern, bei der Berechnung der Grundsteuer auf das einheitliche Bundesmodell – was die Mehrheit der Bundesländer vormacht.

Durch die Öffnungsklausel im Bundesgesetz werden den einzelnen Ländern Gestaltungsmöglichkeiten für ihre eigenen Grundsteuerregelungen erteilt. Dies garantiert das Fortbestehen der Grundsteuer und die damit verbunden Einnahmen, welche andernfalls vom Bund selbst hätten gedeckt werden müssen.

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland und Sachsen berufen sich auf die sogenannte Öffnungsklausel. Alle anderen Bundesländer berechnen die Grundsteuer weiterhin nach dem bisherigen System.

Grundsteuererklärung Mecklenburg-Vorpommern

Der gemeinsame Konsens zur Regelung der Abgabe der Grundsteuererklärung für das Jahr 2022 ist bereits bekannt. Die entsprechenden Finanzbehörden haben im März dieses Jahres eine allgemeine Bekanntmachung über die Pflichten und Fristen herausgegeben.

Grundsteuerzahler haben vom 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 die Möglichkeit, die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ zu übermitteln.

Die Übermittlung und Abgabe der Grundsteuererklärung erfolgt über das ELSTER-Portal. Die Übermittlung auf elektronischem Wege ist für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Immobilien sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verpflichtend. Nur in begründeten Fällen kann eine Ausnahme gemacht werden.

Ab dem 01. Januar 2025 gilt das reformierte Grundsteuergesetz. Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Grundsteuer noch auf der bisherigen Einheitswertbasis zu entrichten.

Die individuellen Auswirkungen der Veränderungen auf die Steuerpflichtigen lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau festlegen.

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