Deutsche Grundsteuer

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Die Grundsteuerreform 2022 und ihre Auswirkung auf Gemeinden

Die Grundsteuer stellt seit jeher die bedeutendste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden dar. Das Steuergeld von rund 15 Mrd. Euro jährlich dient als wichtiges Mittel zur Finanzierung öffentlicher Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Büchereien und diverser Freizeiteinrichtungen. Aber auch für den Erhalt und Ausbau örtlicher Infrastrukturen wie Straßen, Brücken und Radwegen ist die Grundsteuer eine maßgebliche Einnahmequelle. 

Der Erhalt der Grundsteuer wird den Kommunen durch Art. 106 Abs. 6 des Grundgesetzes garantiert. Ein zusätzlicher Grund, wieso die Grundsteuer eine hohe Beliebtheit genießt. Hauptgrund bleibt jedoch deren Beständigkeit, denn im Gegensatz zu manch anderen Steuerarten, wie beispielsweise die Gewerbesteuer, besticht die Grundsteuer durch eine ertragsunabhängige Festsetzung. Zusätzlich gelten Grund und Boden in der Regel als wertsteigernd, weshalb in den wenigsten Fällen mit einer negativen Entwicklung der Steuereinnahmen und daher mit einer verlässlichen Größe für die Städte und Gemeinde zu rechnen ist. 

2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerregelungen für verfassungswidrig und zwang den Gesetzgeber somit zum Handeln. Dieser präsentierte zwar relativ zügig zwei mögliche Reformvorschläge, doch eine finale Entscheidung ließ zunächst auf sich warten. Streitigkeiten und Uneinigkeit der Länder über die Gesetzesentwürfe verzögerten das weitere Vorgehen. 

Kompromiss ist die sogenannte Öffnungsklausel. Hiermit erteilt der Bundesgesetzgeber den einzelnen Ländern die Befugnis zur Gestaltung eigener Grundsteuerregelungen und garantiert somit das Fortbestehen der Grundsteuer und damit verbundener Einnahmen. Zwar ist die Öffnungsklausel ebenfalls stark umstritten, dennoch mindert sie die noch größeren Sorgen eines zukünftigen Ausfall der so bedeutenden Steuereinnahmen auf kommunaler Ebene. 

Unsere Steuerkanzlei DeutscheGrundsteuer.de hat sich auf die Grundsteuerreform 2022 spezialisiert und bietet sowohl Grundbesitzern als auch Steuerberatern und Hausverwaltungen eine professionelle und umfangreiche Betreuung hinsichtlich der Gesetzesänderung und den damit verbundenen Aufgaben und Risiken.

Aber welche Auswirkung hat die Reform der Grundsteuer nun auf die Städte und Gemeinden? Im Folgenden klären wir welche Veränderungen die Kommunen zu erwarten habe, wie sich diese auswirken und welche Instrumente der Gesetzgeber geschaffen hat, um negativen Entwicklungen entgegenzuwirken. 

 

Inhaltsverzeichnis:

  • Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform
  • Berechnung der Grundsteuer in Zukunft
  • Anpassung der Hebesätze
  • Die Grundsteuer C 
  • Fazit
  • DeutscheGrundsteuer.de – Unser Steuerservice zur Grundsteuerreform 2022

 

Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform

Das Urteil des Bundesverfassungsgericht zwang den Bundesgesetzgeber zur Neuregelung und stellte ihn damit vor eine große Herausforderung. Denn Ziel muss es sein, zu dem Zeitpunkt verfassungswidrige Grundsteuergesetz sowie das in Teilen verfassungswidrige Bewertungsgesetz in Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen und somit eine insgesamt gerechtere Lösung für den Steuerzahler zu finden. 

All dies erfolgt unter der Prämisse, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich zu halten und den Städten und Gemeinden die damit verbundenen Einnahmen weiterhin zu garantieren, aber zeitgleich die Bürger insgesamt steuerlich nicht stärker zu belasten. 

Die Gesetzesbegründung zum Grundsteuer-Reformgesetz formuliert dies wie folgt: Ziel ist eine „verfassungskonforme, rechtssichere und zeitgemäße Fortentwicklung der Grundsteuer und der damit verbundenen Bewertung der Grundsteuerobjekte, um die Grundsteuer als verlässliche Einnahmequelle der Kommunen zu erhalten“. Man spricht auch von der sogenannten Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform. 

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Berechnung der Grundsteuer in Zukunft

Um nachzuvollziehen, welche Auswirkungen die Reform auf die Steuereinnahmen der Gemeinden haben kann, ist es wichtig zu verstehen wie die Grundsteuer in Zukunft berechnet wird. 

Weiterhin berechnet sich die Grundsteuer in einem  System aus 3 Schritten:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Grundlegende Änderung der Berechnung ist das Zugrundelegen des Bodenrichtwerts und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete für den Grundstückswert und nicht mehr der vorherige Einheitswert. Ebenfalls relevant für die neue Berechnung ist die Grundstücksfläche, die Gebäudeart (privat oder gewerblich) und das Alter des Gebäudes. 

Zum Ausgleich der Wertsteigerung wird die Steuermesszahl in der ersten Zeit gesenkt. Bis hier hin erhofft man sich die angesprochene Aufkommensneutralität.

 

Anpassung der Hebesätze

Sollte es wider Erwartens dazu kommen, dass sich in Zukunft das Grundsteueraufkommen einzelner Gemeinden durch die Reform erheblich verändert, besteht für sie die Möglichkeit, die Hebesätze anzupassen. 

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist eine starke Bereitschaft der Städte und Gemeinden zu erkennen, von dieser Regelung Gebrauch zu machen und nicht eigennützig auf Kosten der Steuerzahler zu handeln. Eine starke Erhöhung der Grundsteuer 2022 wäre ohnehin nicht politisch vermittelbar, erfolgt die Gesetzesreform doch schon im Rahmen einer verfassungsrechtlichen Neuregelung, nachdem das bisherige Grundsteuergesetz nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stand. Dennoch klingen zuletzt auch immer wieder leichte Vermutungen durch, einige Kommunen würden bereits eine Anhebung des Hebesatzes in der kommenden Zeit vorsehen. 

 

Die Grundsteuer C

Eine der entschiedenste Änderung der Grundsteuerreform 2022 stellt die neue Grundsteuer C dar. Auch hier spielt der Hebesatz erneut eine entscheidende Rolle. Ab 2025 wird den Kommunen das Recht eingeräumt, baureife und unbebaute  Grundstücke aus städtebaulichen Gründen mit einem erhöhten Hebesatz zu belasten. Spekulativem Vorhalten von baureifen Grundstücken, mit der Absicht diese zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu veräußern, soll hiermit entgegengewirkt werden. Zeitgleich erhofft man sich mit dieser Regelung besonders in Ballungsräumen langfristig finanzielle Entlastung für die Mieter und eine generelle Entspannung des deutschen Wohnungsmarktes.

 

Fazit

Fest steht, die Städte und Gemeinden verfügen mit dem Hebesatz und der Grundsteuer C langfristig gesehen über die passenden Instrumente und ausreichend Möglichkeiten, um ihre Grundsteuereinnahmen konstant zu halten und nicht zum Leidtragenden der Grundsteuerreform 2022 zu werden. Ob dies dann zwangsläufig auf Kosten des Steuerzahlers passieren wird, ist weiterhin offen. 

Wie und in welcher Höhe Steuerpflichtige im Einzelfall vom Gesetz zur Änderung der Grundsteuer betroffen sein werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht pauschal festlegen. Dennoch wird die Reform bei einigen höhere Zahlungen, bei anderen wiederum nur marginale Veränderungen verursachen.

 

Um sich möglichst früh abzusichern, sollten Vorbereitungen bereits jetzt getroffen werden! 

 

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